Privatverkauf von Küche an Nachmieter mit Elektrogeräten nun soll der Kühlschrank defekt sein was tun?
Hallo :)
ich habe meinem Nachmieter am 30.09. bei der Schlüsselübergabe meine Küche inkl. E Geräte verkauft nun habe ich am 14.10. eine Email von ihr bekommen dass der Kühlschrank defekt sei und nicht kühlt. Der Kühlschrank hat bis zum letzten Tag meines Auszugs einwandfrei und ohne Probleme funktioniert. Nun fordert sie ihr Geld zurück und droht mir mit Ihrem Anwalt. Wie kann ich in diesem Fall vorgehen? Bevor ich ausgezogen bin habe ich auch ein Video mit all den Geräten gemacht und im Video ist erkennbar das die Geräte alle funktionsfähig sind. Ich bedanke mich schonmal und hoffe dass mir jemand weiterhelfen kann..
4 Antworten
Da das ein Privatverkauf war und du keine Garantie oder ähnliches angeboten hast, würde ich sagen, dass du da nichts mehr mit zutun hast und die Dame gerne ihren Anwalt einschalten sollte...Außerdem müsste sie nachweisen, dass der Kühlschrank einfach kaputt gegangen ist und nicht durch z.B. falschen Gebrauch kaputt gemacht wurde. Einfach ignorieren, dann hörste auch nichts mehr von ihr. Wegen einem gebrauchten Kühlschrank, ob sich da Anwaltskosten (Erstberatung alleine ca. 220€) da lohnen...ich weiß ja nicht.
Ok super vielen Lieben dank für die Antwort bin jetzt echt erleichtert 😅
Auch als Privatverkäufer hat man eine Gewährleistungspflicht. Diese kann man aber im Kaufvertrag ausschließen. Hat man das nicht gemacht, muss man für Mängel aufkommen.
Allerdings nicht unbegrenzt, sondern nur bis zur Übergabe. Geht die Sache später kaputt, ist es das Pech des Käufers.
Oder anders ausgedrückt. Der Käufer muss nachweisen, dass der Kühlschrank bereits bei der Übergabe defekt war und Du, dass er da noch funktionierte. Entscheidend ist hierbei der Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.
Einfach ignorieren und meistens hört man dann auch nichts mehr. Die hat die Sachen gekauft wie gesehen und daher bist du fein raus da sie erstmal nachweisen müsste, dass das deine Schuld war.
Habt ihr irgendeine Art von schriftlichen Vertrag gemacht?
Fordert sie das Geld der gesamten Küche zurück? Oder nur einen Teil wegen des Kühlschranks?
Ja, sie hat die Küche mit den Geräten aufgelistet mit Betrag und zuletzt unterschrieben von käufer und verkäufer als dankend erhalten