Nachlasspflegschaft abgelehnt - und jetzt?
Die Mieterin meiner Wohnung ist kürzlich gestorben. Sie hatte vor ihrem Tod schon die Wohnung rechtmäßig gekündigt und die Kündigung läuft auf den 30. November 2021. In der Wohnung befindet sich noch das ganze Mobiliar, die Erben haben allerdings das Erbe ausgeschlagen, da außer dem Mobiliar nichts mehr an Eigentum da ist. Ich habe mich deshalb ans Nachlassgericht gewandt und um eine Nachlass Pflegschaft zur Räumung der Mietsache gebeten. Dieser Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ein Bedürfnis zu Sicherung des Nachlasses nicht ersichtlich sei und das Mietverhältnis bereits gekündigt wäre.
Wie bekomme ich jetzt die Wohnung leer? Angeblich darf ich die Wohnung nicht einmal betreten (außer bei Gefahr im Verzug). Der neue Mieter will zum 1. Januar 2022 einziehen. Vielen Dank für Ihre Einschätzung :(
3 Antworten
Wenn das Mietverhätnis Ende November gekündigt ist, kannst Du danach normal in die Wohnung. Ich würde an Deiner Stelle danach die Schlösser auswechseln. Es gibt auch Sozialkaufhäuser, die sich gerne gute gebrauchte Möbel umsonst abholen. Eine andere Lösung habe ich nicht
Wenn es danach ginge, würde FS nur mit hohen Kosten seine Wohnung zurück bekommen. Die ERben haben ja ausgeschlagen
Eben, und somit übernimmt der Staat. Und der muss freigeben.
Ich denke du darfst Vermieterpfandrecht geltend machen. Damit darf man ab dem 01.12.21 in die Bude und sie räumen wie bei einem Mietnormaden. Dabei steht dir die Verwertung von Gegenständen bis zur Höhe der ausstehenden Kosten zu. Was drüber ist (auch ggf. die Kaution) muss man abgeben an die zuständige Behörde oder bereitstellen.
Vielleicht kann man mit denen auch reden, damit man früher reinkommt.
Sicher bin ich mir nicht, aber das würde Sinn machen.
Es muss für den Vermieter eine Erlaubnis her, dass er rein und räumen darf.
Das dauerte bei mir mal rd. 12 Monate, bis das Nachlassgericht auf das "Erbe" verzichtet hat.
Einfach mal hin zum Rechtspfleger, vielleicht hat er Zeit sich zu kümmern.
Wie geht das, in den Mietgegenstand gehen, wenn das Vertragsverhältnis nicht beendet wurde, weil die Rückgabe fehlt?