Wohnung räumen bei Wohnrecht?

5 Antworten

Beim Wohnrecht ist es so, dass dieses kraft Gesetz sofort mit dem Tod des Wohnrechtnehmers endet. Es bedarf also keines Räumungsurteils wie bei einer Kündigung, sondern der Eigentümer darf sofort über die Wohnung verfügen und diese betreten. Somit kannst man direkt anfangen, die Wohnung für eine anderweitige Nutzung vorzubereiten.

Lediglich Gegenstände, die einen Wert haben könnten, also beim Verkauf Geld einbringen könnten, solltest du vorläufig einlagern. Das kann zum Beispiel ein hochwertiger Fernseher sein. Möbel zur täglichen Nutzung gehören meistens nicht dazu. Alles andere kannst du entsorgen. So wurde es dir auch im Brief erklärt.

Das Nachlassgericht darf die Wohnungsräumung nicht anordnen oder erlauben, hat aber auch keine Bedenken, dass Du das machst. Einfach ausgedrückt: es ist denen egal.

Voraussetzung: es ist nichts Wertvolles dabei.

Ich würde es so verstehen, dass du die Wohnung räumen können dürftest, wenn keine Sachen von Wert darin sind, von denen man ausgehen müsste, dass sie einen Wert darstellen, für einen Erben oder denjenigen, der die Sachen dann am Ende am Hut hat.
Gleichzeitig wird in dem Schreiben aber zum Ausdruck gebracht, dass das offenbar keine offizielle Aussage ist, auf die du dich hinter berufen kannst, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Also sozusagen eine inoffizielle Einschätzung der Situation für dich.

Bei normalem Hausstand darfst Du räumen.

Sind antike Möbel und wertvolle Gemälde Bestandteil, dann nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

MrSlowhand129 
Beitragsersteller
 21.11.2021, 12:18

Woher soll ich das denn wissen ?

Wenn da nix Wertvolles ist, kannst das räumen.


MrSlowhand129 
Beitragsersteller
 21.11.2021, 11:34

wie definiert man wertvoll ? Fernseher, Möbel für Ebay….Rest ist Sperrmüll

SamGoldblatt  21.11.2021, 11:36
@MrSlowhand129

Rembrandt, Goldbarren, Münzsammlung, 200 Zoll Fernseher.

Bei so einem normalen Fernseher und normalen Möbeln eher nicht wertvoll.

MrSlowhand129 
Beitragsersteller
 21.11.2021, 11:39
@SamGoldblatt

Da sind Bilder…keine Ahnung ob die was wert sind…und was wäre wenn ich wieder erwarten was von Wert finden würde. Was dann ? Wer kriegt das dann ? Das Gericht ?

MrSlowhand129 
Beitragsersteller
 21.11.2021, 11:42
@SamGoldblatt

Muss ich dann dem Gericht auch das Geld überweisen das ich theoretisch für den Verkauf des Fernsehers bekomme ….sorry will es nicht überstrapazieren, aber es soll auch alles korrekt laufen, ohne dass mir einer was nachsagen kann

SamGoldblatt  21.11.2021, 11:43
@MrSlowhand129

Nein, weil du dafür auch eine Gebühr nehmen könntest.

Du musst das nicht kostenlos verkaufen, das macht dir Arbeit.

Bei normalem Zeugs ist das denen egal. Erst wenn da Geld rumkommt.

150 oder so sind kein Geld.