Was darf ich mit seinen Sachen wenn mein verschluderter Lebensgefährte verstorben ist?alle haben das Erbe ausgeschlagen?
Mein Lebensgefährte ist verstorben war hoch verschuldet die Erben haben das Erbe ausgeschlagen. Ich bin 80% Schwerbehindert und kann die Wohnung nicht alleine bezahlen bekomme noch zusätzlich Grundsicherung. Was ist mit den Sachen die Meines Lebensgefährten gehören haben Darf ich sie wegschmeißen oder einlagern wenn ich ausziehe.muss
5 Antworten
Es wird einen Nachlassverwalter geben. Den muss man fragen. Wertsachen wird er haben wollen, um seine Arbeit und die Beerdigung bezahlen zu können (zumindest teilweise).
An Dingen wie Fotos, Dokumenten oder ideellen Erinnerungsstücken wird er kein Interesse haben. Die wirst du behalten dürfen, bzw. seiner Familie geben dürfen. Darum fragen wirst du trotzdem müssen.
Ansonsten wird er dir dankbar sein, dass du das Entrümpeln für ihn übernimmst. Verkaufserlöse wird er haben wollen.
Frag die andren Erben, ob sie was davon haben möchten, und wenn nicht, entsorge alles, was du nicht selbst von ihm als Andenken haben möchtest.
Tochter möchte nur die schönen Sachen und der Rest ist ihr egal. Und die lasst bleibt bei mir
Wenn die Tochter das Erbe ausgeschlagen hst, dann darf sie sich GARNICHTS nehmen.
Wenn du mit ihm nicht verwandt bist, bist du ja auch kein Erbe. In vielen Kommunen gibt es "Sozialkaufhäuser". Die machen eine solche Haushaltsauflösung manchmal sogar kostenlos, wenn sie dann die Hinterlassenschaft verwerten können.
Da gibt es dann meist einen Verein, der das organisiert.
Wenn ihr alle das Erbe ausgeschlagen habt dürft ihr an die Sachen nicht mehr ran...es gehört euch nicht mehr
Wenn du das Erbe angenommen hast bist du für alles verantwortlich.
Wenn nicht, dann kümmert sich die Stadt drum.
Es wird kein Nachlass Verwalter kommen
seine Sachen wurden Fotografiert ist wohl nich von Wert dabei