Wohnung räumen?
Kann man eine Wohnung räumen, wenn der Wohnungsinhaber verstorben ist, und sich kein Erbe findet, bzw. dieser/ diese das Erbe abgelehnt haben? Oder erbt dann der Staat? Muss ich evtl. warten, bis alle Erben abgelehnt haben? Und wie erfahre ich das, wenn ich die Erben, nur zum Teil kenne.
Wohnung war mit Wohnrecht belegt, was jetzt erloschen ist.
3 Antworten
In dem Fall tritt der Staat in das Erbe ein.
Im ersten Schritt solltest Du das Nachlassgericht anschreiben und eine Erbenauskunft beantragen. Wird dir mitgeteilt (das kann dauern), dass keine Erben vorhanden sind, kannst Du wiederum eine Nachlasspflegschaft beantragen.
Ja, das verstehst Du richtig. Es gibt in Deutschland immer Erben. Wenn die Angehörigen das Erbe ausschlagen, dann kommt irgendwann der Staat ins Spiel.
Es geht ja nicht allein um die Wohnung und die Räumung, sondern um alle Bereiche des Lebens. Der Staat wird dann ggfs. die Möbel verwerten, um andere Forderungen zu begleichen.
Update : Erben wurden ermittelt. Sohn und Enkel werden Erbe beim Notar ablehnen. Kann ich denn mit diesem Schriftstück dann die Wohnung räumen ? Oder muss ich von Allen Erben, die evtl. noch auftauchen eine Verzichtserklärung anfordern ? Muss ich das Nachlassgericht dann immer noch um die Genehmigung zu räumen bitten ?
Sobald das Erbe abgelehnt wurde und auch keine weiteren Erben ermittelt wurden, kannst Du einen Antrag auf Nachlasspflegschaft beim Amtsgericht stellen. Auch wenn die Erben ablehnen, kannst Du nicht einfach räumen.
Diese Auskunft gibt Dir zuverlässig das Nachlassgericht im Amtsgericht. Es kann ja auch sein, dass noch Erben ermittelt werden. Auch wie mit dem Inventar der Wohnung zu verfahren ist, wird Dir da gesagt.
Du darfst die Wohnung erst mit Genehmigung des Nachlassverwalters/des Amtsgerichts räumen / betreten. Es darf von dir NICHTS entwendet werden.
Es handelt hierbei um Privatbesitz.
Verstehe ich das richtig, auch wenn alle Erben bekannt sind und auf das Erbe verzichten, kann ich die Wohnung nicht räumen ?