Nachlasskonto gesperrt?
Miterbin mit Pflegevollmacht und Bankvollmacht meldet Tod nicht der Bank sondern
will es es weiterführen als Girokonto und danach an alle Erben auszahlen. Miterbe hat dafür wenig Verständnis und melden von sich aus an die Bank den Todesfall.
Die Bank sperrt darauf hin das Konto. Es bestehen noch Nachlassverbindlichkeiten in Form von Beerdigungskosten und sollen natürlich vom Nachlasskonto abgebucht
werden. Ist die Bank dazu verpflichtet?
3 Antworten
Dass das Konto gesperrt wird ist normal, wenn die bestehende Vollmacht allerdings eine Vollmacht über den Todesfall hinaus ist, gilt sie weiter.
Üblicherweise können Nachlassverbindlichkeiten, wie z.B. die Beerdigungskosten, bei Vorlage der entsprechenden Rechnungen auch von einem Nachlasskonto überwiesen werden.
Ich kenne keine Bank, die selbst formulierte Bankvollmachten akzeptiert, denn der normale Kunde wüsste gar nicht, was da drinstehen sollte. Das ist auch nicht ätzend, sondern überaus sinnvoll, denn es sorgt für Rechtssicherheit bei allen Beteiligten. - wie du merkst ist es z.B. in deinem Fall sehr sinnvoll.
Aber für die Nachlassverbindlichkeiten ist ja auch gar keine Vollmacht erforderlich, denn die werden - wie gesagt - bei Vorlage der Rechnungen direkt überwiesen.
Natürlich wird das Konto bei Nachlass -Meldung gesperrt.
Erst wenn ein Erbschein vorgelegt wird, kann wieder über das Kinto verfügt werden.
Vorher nicht, da würde sich die Bank strafbar machen.
die Sperre ist nicht das Problem. Ich habe gehört das alle im Zusammenhang mit dem Nachlass stehenden Verbindlichkeiten von der Bank eingelöst werden müssen. Wird das in so einem Fall tatsächlich gemacht?
Ein Erbschein beantragen und bekommen dauert seine Zeit. Die Rechnungen sind vorher zu bezahlen
Deshalb hatten wir unserer Mutter erstmal das Geld für die Beerdigung usw. gegeben..sie hatte nicht mal ne Vollmacht, ist mit dem Sparbuch zur Bank, wollte Geld abheben „für die Beerdigung meines Mannes“ ..und das war’s dann erstmal.
(da auf dem Dorf kennt jeder jeden, aber nix war möglich. War ziemlich ätzend)
Für die Bestattung sind ja die Angehörigen zuständig, und wenn die das Konto sperren lassen, ist es gesperrt.
Also müssen die Rechnungen zum Kontoführer, der hat Spielraum.
Oft genug lassen Banken nur Vollmachten gelten, die auf ihren eigenen Vordrucken erstellt sind.
Ist ne ziemlich ätzende Aktion, kommt aber oft vor