Nach Todesfall weiter Geld abgebucht - was tun?

4 Antworten

wenn es ein Dauerauftrag war / ist, dann hat die Bank keinerlei Verpflichtung, den zu stoppen ,  sie darf nur nicht ohne dass Unterschriftsberechtigung / Erbschein / Kontovollmacht vorliegt  auszahlen oder überweisen ( Papierform), wobei Kosten der Beisetzung überwiesen werden dürfen gegen Rechnungsvorlage. Da gibt es noch weitere Regelungen, aber das ist ja hier nicht die Frage

Ihr solltet den ehemaligen Vermieter kontaktieren....

Richtig, das Konto wird grundsätzlich gesperrt (z.B. für Online banking, Überweisungen, Kartennutzung) allerdings werden laufende Zahlungen wie Miete und Versicherungen bis auf Widerruf durch die Berechtigten (Bevollmächtigter oder legitimierte Erben) weiter ausgeführt. Das ist auch durchaus im Interesse der Erben, z.B. solange der Haushalt noch nicht aufgelöst ist. Anschließend hättet Ihr allerdings die Bank davon in Kenntnis setzen müssen, dass Ihr den Mietvertrag gekündigt habt. Woher soll die Bank sonst wissen, dass Ihr aus der Wohnung raus seid?

Zu deinem konkreten Fall: Was meinst du mit die Miete wurde abgehoben? Sie wurde bestimmt nicht bar an den Vermieter ausgezahlt. Bestand ein Dauerauftrag? Dann hättet ihr diesen bei der Bank kündigen müssen. Wurde die Miete im Rahmen eines Lastschriftverfahrens abgebucht? Dann habt ihr die Möglichkeit diese innerhalb von 8 Wochen zurückbuchen zu lassen. Wenn Ihr beim Vermieter die Abbuchungserlaubnis widerrufen habt, dann könnt Ihr die Lastschrift sogar 13 Monate später noch zurückbuchen lasen.

In eurem Fall würde ich mich allerdings an den Vermieter wenden, denn der hat unberechtigterweise Geld erhalten, das er euch zurückzahlen muss.

Mieten werden in der Regel nicht durch Abbuchungen beglichen sondern durch Daueraufträge.

Bei Abbuchungen holt sich der Vermieter das Geld, aber das ist nicht die Regel sondern:

Es liegt mit Sicherheit ein Dauerauftrag vor wo der Mieter die Bank beauftragt die Miete pünktlich jedem Monat an den Vermieter zu überweisen. Das macht die Bank dann solange bis der Dauerauftrag gekündigt bzw. gelöscht wird. Das hat niemand nach dem Tod des Mieters getan, daher wird fleißig weiter überwiesen solange kein Auftrag vorliegt den Dauerauftrag zu stoppen. Die Erben hätten sich darum kümmern müssen den Dauerauftrag zu stoppen, was haben sie versäumt haben.

Die Bank kann da auch nicht mehr zurück holen, denn sie hat ja keine Schuld. Daher müssen sich die Erben an den Vermieter wenden und den auffordern die zuviel bezahlte MIete + NK zurück zu überweisen, wenn sie ihm nicht zusteht, da die Wohnung gekündigt wurde. Weigert er sich mußt Du Dir einen Anwalt nehmen und klagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

"Angeblich müssen Banken das Konto bei einem gemeldeten Todesfall sperren, dies ist hier nicht geschehen. Kann ich die Bank dafür haftbar machen?"

Falsch. Die Bank macht sich sogar strafbar wenn sie Abbuchungen usw. nicht weiter zulässt (Ausnahme sind Kartenzahlungen, die ja die verstorbene Person nicht durchführen kann. Es wird also nur die Karte gesperrt)

Zahlungen stoppen kann man erst als Erbe, vorher hat man da kein Mitspracherecht. Stell dir das mal vor: Du bist Vermieter, der Mieter stirbt und du kriegst dann 6 Monate bis zur Nachlassklärung keine Miete mehr? Wäre ja krass ;)

Setzt ein Schreiben auf und fordert die zu viel bezahlte Miete entsprechend zurück