Nachbar schlägt seinen Hund und läßt in übernacht auf dem Balkon schlafen?

13 Antworten

Ja, bitte melde das auf jeden Fall der Polizei und auch dem Veterinäramt und Ordnungsamt. Mache bitte Beweisbilder und Videos vom Hund (nachts auf dem Balkon, vom weinen usw.). Wie genau hast du davon mitbekommen, dass er geschlagen wurde? Wenn du davon Beweisvideo machen kannst, bitte ebenfalls tun. Lebt noch jemand bei dir, der dies im besten Fall bezeugen kann oder Nachbarn, die sich ebenfalls an die genannten Stellen wenden können? Desto mehr Menschen sowas melden, desto besser und desto wahrscheinlicher, dass etwas vom Veterinäramt usw. unternommen wird.

Rottweiler zählen zudem zu den Listenhunden, das Halten solcher ist streng geregelt. In vielen Bundesländern ist es erforderlich eine Erlaubnis für das Halten eines Listenhundes vom zuständigen Ordnungsamt oder Veterinäramt zu haben. Weitere Anforderungen (je nach Bundesland usw.):

  • Sachkundeprüfung
  • eine höhere Hundesteuer
  • Leinenpflicht und Maulkorb
  • Zuchtverbot und Einschränkungen
  • Veterinäruntersuchung (Einige Bundesländer verlangen, dass der Hund regelmäßig durch einen Tierarzt untersucht wird, um sicherzustellen, dass er keine Verhaltensauffälligkeiten zeigt, die seine Gefährlichkeit erhöhen könnten)
  • Haftpflichtversicherung
  • Eintragung im Hunderegister (Der Hund muss möglicherweise in einem speziellen Hunderegister oder -pass eingetragen werden)

Die oben genannten Behörden können überprüfen, ob der Hund ordnungsgemäß gemeldet ist und ob eine Halterlaubnis vorliegt. Das Ordnungsamt ist in vielen Städten und Gemeinden für die Überwachung von Vorschriften zu „gefährlichen“ Hunden zuständig, einschließlich der Kontrolle von Haltererlaubnissen. Es ist auch möglich, dass in deiner Region das Veterinäramt oder das Amt für Tierschutz zuständig ist, insbesondere wenn es um den Gesundheits- und Sicherheitsstatus des Tieres geht.

Es ist aber natürlich egal ob Listenhund oder nicht. Wenn das Tierwohl gefährdet ist, muss etwas unternommen werden. Ich denke aber, dass die Behörden bei Listenhunden nochmal genauer hinschauen als bei anderen Hunden, damit die Hunde nicht zu einer Gefahr für andere Menschen werden.

Also bitte an die genannten Stellen wenden, damit der Hund von diesem Menschen gerettet und sichergestellt werden kann.

Ja, natürlich.
Schalte auch das Veterinäramt ein.

ja bei Ordnungsamt und zuständigem Veterinäramt anzeigen

Natürlich Polizei + Vet Amt und zur Sicherheit Video machen das das winseln auch zu beweisen ist. Kommen müssen diese allein schon wegen der Ruhestörung und wenn dann noch missbrauch im Spiel ist hat der Welpe gute Chancen eingezogen zu werden. Exakt durch solche werden diese Rassen so wie den ruf den sie haben…

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 1 Aussi 4 Coons, Eigenwurf