Nachbar sauer, weil ich dort geparkt habe?

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

Du darfst da parken. 100%
Du darfst da nicht parken. 0%

3 Antworten

Würde die Polizei da eingreifen?

Nein.

Erfahrungsgemäß würde die Polizei aber genausowenig eingreifen, wenn du plötzlich nen fetten Kratzer in deiner Karre hättest.

Es sei denn, du hättest eindeutige Beweise wer der Täter ist. Was wohl nur mit Videoüberwachung möglich wäre. Was im öffentlichem Raum nicht erlaubt ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Du darfst da parken.

Die Proportionen in deiner Zeichnung scheinen nicht zu stimmen, denn wenn man von einem zwei Meter breiten Auto ausgeht, hätten mehr als fünf Autos nebeneinander Platz, was nicht deiner Beschreibung entspricht.

Parkst du am rechten Fahrbahnrand, müssen links in etwa drei Meter Platz auf der Fahrbahn bleiben. Das sollte dann auch zum Rangieren aus einer Ausfahrt ausreichen. Am besten ist es, wenn du an schmäleren Straßen nicht direkt gegenüber einer Einfahrt parkst.

Aber wenn auf der Fahrbahn genug Platz bleibt, darfst du da stehen.

§ 12 Absatz 3 Nr. 3 StVO:

Das Parken ist unzulässig vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Freitag19 
Beitragsersteller
 13.06.2024, 19:37

Danke! Gegenüber der Einfahrt habe ich ja sowieso nicht geparkt. Und die Zeichnung sollte nur in etwa darstellen, was ich meine.

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KevinHP  13.06.2024, 19:40
@Freitag19

Dann passt es. Wenn du nicht gegenüber geparkt hast, war ja wohl genug Platz. 🙂 Er ist es vermutlich einfach nicht gewohnt, das Lenkrad mehr als eine Umdrehung zu drehen. 😅

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Du darfst da parken.
Würde die Polizei da eingreifen?

Höchstens indem sie Deinem Nachbarn empfiehlt eine Nachschulung zu machen.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Freitag19 
Beitragsersteller
 13.06.2024, 19:20

Danke, das beruhigt mich. :-)

Wäre ich zu nah dagestanden, hätte ich mich natürlich entschuldigt. Aber hier war ich mir jetzt echt unsicher...

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diewoelfin0815  13.06.2024, 19:22
@Freitag19

Nur weil gegenüber eine Ausfahrt ist, heißt das noch lange nicht, dass man dort nicht parken darf (außer dort steht bereits ein Parkverbotsschild).

Denn selbst wenn es nur mit 2~3 Mal rangieren klappt, hat man keinen Rechtsanspruch darauf, dass der gegenüber wegfährt, sofern die noch verbleibene Fahrbahnbreite das Maß von 5,50 m nicht unterschreitet.

Zur Info sh. Urteil des Bundes­verwaltungs­gerichts in einer gleichartigen Sache:

https://www.bverwg.de/240119U3C7.17.0

Kannst Du denen ja mal unter die Nase halten. ;-)

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