Nach welchen Kriterien wird die Höhe eines Bußgelds festgelegt?
Beispiel: Ich schneide im Sommer meine Hecke. Damit begehe ich nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit. Mögliches Bußgeld: bis zu 50.000 Euro.
Doch wie genau bzw. auf welcher Grundlage entscheidet das Ordnungsamt nun, wie hoch das Bußgeld wirklich wird? Es werden ja in den seltensten Fällen direkt 50.000 Euro sein, sondern vielleicht 30, 50 oder 100 Euro.
Natürlich habe ich schon mal etwas vom Bußgeldkatalog gehört. Aber meines Wissens bildet der doch nicht alle Ordnungswidrigkeiten aus allen denkbaren Gesetzen und Verordnungen dieser Republik ab.
Gibt es hier ggf. Anforderungen aus dem Verwaltungsrecht, wie genau sich ein Verwarn- oder Bußgeld aufbaut/generiert und woran man sich bei der Höhe orientiert?
Danke euch! :)
3 Antworten
Es gibt bei Ordnungswidrigkeiten schon ein paar vorgeschriebene (also gesetzliche) Kriterien, die für höhere oder niedrigere Bußgelder sorgen können. Sprich, so komplett vollständig willkürlich nach Nase kann da der Mitarbeitende der Behörde nicht selbst entscheiden, wer für 5 Euro davon kommt und der 500 Euro zahlen muss. Rund um die StVO sind das zum Beispiel so Aspekte wie mit und ohne Gefährdung oder Behinderung anderer.
Zudem gibt es bei Bußgeldbescheiden die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Wenn die Behörde den Bescheid dann nicht zurücknimmt, geht das Verfahren an das Amtsgericht. Und dann entscheidet das Gericht über die Höhe des Bußgeldes. Ein für den Fall völlig überzogen und ungerecht hohes Bußgeld würde dort dann entsprechend reduziert werden.
Bußgeldkataloge gibt es nicht allgemein für alles, sondern nur für bestimmte Gesetze.
So gibt es einen für den Straßenverkehr, und in den Bundesländern zB welche für die Coronaverordnungen.
Die genaue Höhe deines Bußgelder entscheidet der jeweilige Sachbearbeiter im Einzelfall. Die Höhe muss angemessen sein.
In deinem Fall könnte man zB bei 50 EUR ansetzen. Erwischt man dich öfters wird es höher sein. Es wird sicher auch höher sein, wenn du uneinsichtig bist.
Vorab: Ordnungswidrigkeitenverfahren sind kein Verwaltungsrecht !
Bei der Bemessung des Bußgeldes für eine Tat muss die Schwere der Tat, ob es eine Wiederholungstat ist und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters an.
Wenn du deine Hecke in der Brutzeit ohne Ausnamegenehmigung erheblich beschneidest, musst du pro 10 m mit etwa 500 € rechnen. Die völlige Beseitigung kann schon das Vierfache kosten.