Erneute Frage, Bußgeldkatalog richtigkeit?
Hallo,
ich wurde am 09.02.2023 innerorts in einer 30er Zone mit 17kmh Zuviel geblitzt.
Heute bekam ich ein Brief „Anhörung im Bußgeldverfahren“ (ausgestellt am 24.02) und wollte fragen, welche Strafe mir für die Ordnungswidrigkeit drohen wird.
Ich bin noch in der Probezeit und wollte wirklich sicher gehen, da glaube ich heute ein neues Bußgeldkatalog ausgestellt wurde, wo man mit 16 - 20kmh ein Punkt** kriegt (was doch eine Probezeit Verlängerung bedeutet?).. Aber natürlich in Sternchen.
Hier die Quelle, bin mir ziemlich unsicher:
https://www.derbussgeldkatalog.de/Bussgeld/Geschwindigkeit/Ueberschreitung/
Danke schonmal für die Antworten!
(Edit: Ich will wissen, ob man dem Bußgeldkatalog trauen kann und wegen dem Anhörungsbecheid zum Bußgeldverfahren, denn alle sagen kein Punkt aber dieser Katalog sagt das schon…)
3 Antworten
Die Aussage der privaten und somit bedeutungslosen Internetseite bezieht sich auf LKW, Busse, PKW mit Anhänger usw.
Für dich relevant ist Tatbestandsnummer 141711:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um ... ( von 16 - 20) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.3 BKat (andere Kfz) Tab.: 74100
70,00€
FaP-Pkt: 0
*) Zulässige Geschwindigkeit angeben
**) Festgestellte Geschwindigkeit angeben
https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/bkat_owi_09_11_2021.pdf
"Alle sagen kein Punkt aber der Katalog schon" - Tja, der Katalog lügt nicht und an diesen Katalog müssen sich die "Bußgeldersteller" wie ich sie so schön nenne, auch halten.
Ja, allerdings gibt es sehr viele Kataloge ^^ Im Internet findet man kaum seriöse Quellen, vor allem nicht solche mit irgendwelchen Belegen.. Da kann man nur ADAC vertrauen aber wenn man dann so eine Webseite wie ich gefunden hat, wo bedauerlicherweise andere Sachen stehen als auf anderen 100 Seiten, erwartet man eine sehr neue, zuverlässige Quelle um das auch bestätigen zu lassen, was da auf der Seite stand.
Klar, ein Katalog lügt nicht, aber man kann genauso gut Falschinformationen verbreiten.
Grüße.
Seriösere Website: https://www.bussgeldkatalog.org/
Es gilt natürlich der Bußgeldkatalog, der zum Zeitpunkt des Verstoßes gültig war.