TÜV überzogen. Zwei mal Bussgeld?
Ich habe meinen TÜV Termin überzogen.
Der Bussgeldkatalog sagt: 2-4 Monate 15 Euro, 4-8 Monate 25 Euro.
Ich habe eine Woche vor Ablauf der VIER Monate eine Knolle von 15 Euro bekommen. Hab dann sofort bei der Werkstatt einen Termin gemacht. Leider hat das zwei Wochen gedauert.
Wenige Tage NACH Ablauf des vierten Monats habe ich noch eine Knolle bekommen dieses mal 25 Euro.
Ich bin jetzt der Meinug, ich muss NUR die 25 Euro bezahlen,wie im Bussgeldkatalog vorgesehen. Andernfalls würde ich ja für EINE Ordnunswidrigkeit doppelt bestraft.
Es geht mir nicht um 15 Euro, sondern um die Rechtslage.
Eure Meinung?
4 Antworten
Du musst tatsächlich 40 Euro zahlen. Die erste Verwarnung von 15 Euro war in der Stufe 2-4 Monate, dort hätte ein weiteres Knöllchen das Verwarngeld nicht auf 30 Euro angehoben, sondern es wäre bei 15 Euro geblieben, da in den einzelnen Stufen nur das erste Knöllchen zählt und bezahlt werden muss. Nun hast du den vierten Monat überschritten und ein weiteres Knöllchen für die Stufe 4-8 Monate bekommen, auch da gleiche Regel, außer du hast in der Stufe 2-4 Monate bereits ein Knöllchen erhalten, dann werden beide Stufen addiert und somit bist du nun bei 40 Euro.
Gruß
Nein, natürlich musst du beide bezahlen. Du hättest dich einfach zeitnah um den TÜV kümmern müssen.
Ne, wieso. Das sind zwei unterschiedliche Tatbestände.
Du wurdest zwei mal kontrolliert und zwei mal bist du ohne gültigen HU-Plakette unterwegs gewesen.
Wenn du zwei mal wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wirst kriegst du auch zwei Tickets. Auch wenn die Blitzer direkt hintereinander stehen.
Mengenrabatt gibt es da leider keinen.
Wenn Du innerhalb von einer halben Stunde zwei Mal ohne Gurt erwischt wirst, musst Du auch zwei Mal bezahlen...
Aus dem Grund war das wohl Künstlerpech und nach meiner Meinung nach ist es auch gerechtfertigt, dass Du 40 € bezahlen musst...