Nach dem Bescheid für die volle Erwerbsminderungsrente will der Chef mir nicht kündigen?

7 Antworten

Wenn Du einen Bescheid für die Rente hast, dann mußt du kündigen.

Alles andere ist völliger Fubbes.

Dein Rechtsberater soll mit Dir vors Arbeitsgericht gehen.

Obwohl - ich würde mir einen anderen suchen.


kabatee 
Beitragsersteller
 15.10.2016, 17:53

klar kann ich kündigen aber sopllte ich die nächsten 6 jahre wieder ganz gesund werden habe ich keinen job. wenn der chef kündigt kann ich ihn nocch vor dem arbeitsgericht für eine entschädigung verklagen und da ich gleichgestellt bin muss auch das integrationsamt zustimmen. alles sehr kompliziert!

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Hallo kabatee,

Sie schreiben:

Nach dem Bescheid für die volle Erwerbsminderungsrente will der Chef mir nicht kündigen?

Ich habe nun die Rente und werde auch nicht mehr in den Job zurückkehren. jedenfalls habe ich heuer noch urlaub, auch noch von 2015 und überstunden gut. Jedenfalls soll ich nicht kündigen sagt mein Rechtsberater. Es soll der chef machen aber der will nicht! Was tun damit i

Antwort:

Glückwunsch zur bewilligten Erwerbsminderungsrente!

Bitte beachten Sie aber, daß Sie ab Rentenbezug

regelmäßig Ihre Ärzte

(zumindest Ihren Hausarzt)

aufsuchen,

damit Sie jederzeit, auch im Zusammenhang mit dem Antrag auf Weitergewährung glaubhaft nachweisen können, daß Ihre gesundheitlichen Gebrechen weiterhin vorliegen!

Es entstehen Ihnen keine Nachteile, lassen Sie das Arbeitsverhältnis einfach ruhen!

Ihre Überstunden- und Urlaubsvergütung sollten Sie möglichst zeitnah (damit Sie keine Fristen versäumen) und schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber beantragen, dies dürfte in der Regel kein Problem darstellen, denn darauf haben Sie ja einen Rechtsanspruch!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad


Bley1914  19.12.2016, 12:20

Ich habe auch volle Erwerbsmilderungsrente bekommen, mein Chef wollte auch, das ich kündige, da er Planungssicherheit haben

müsse. Letzlich haben wir uns auf einen Aufhebungsvertrag

geeinigt. Mein größter Fehler. Die VBL hat das als Kündigung

meinerseits angesehen und zahlt die Betriebsrente nur bis zum

Datum des Aufhebungsvertrages.

Von alles Seiten wurde mir später der Aufhebungsvertrag als

Fehler erklärt. Rentenberater, Rechtsanwälte, pp.

Bevor man etwas unterschreibt v o r h e r erkundigen, kann ich

nur jeden Raten. ich habe noch EU Rente bis Hochrechnung

auf 60 Jahre bekommen ohne  Abzüge. Heute gibt es dies

bis 62 Jahre; Es werden aber 10,8% abgezogen. Heute erhalte

ich den gleichen Betrag als Altersrente.

Mit freundlichem Gruß

Bley1914

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wenn der chef kündigt kann ich ihn nocch vor dem arbeitsgericht für eine entschädigung verklagen

Der AG wird es wohl ahnen. Er geht das Risiko eines Rechtsstreites nicht ein.

Dein Rechtsberater wird es richten. Er hat dir den Tip gegeben.



Bley1914  19.12.2016, 12:27

Auf keinen Fall selbst kündigen.

Aber mit Arbeitsgericht ist das auch so eine Sache, Jeder zahlt

seine kosten selbst. Ob dies für einige Tage Urlaub , und späteren

Umgang im (Privat) im lohnt muss jeder selbst wissen.

mit freundlichem Gruß  aus dem Oldenburger Münsterland

Bley 1914

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Da bleiben und abwarten, Urlaubstage in Anspruch nehmen und die Überstunden ausbezahlen lassen oder ebenfalls abfeiern. Da muss der Chef durch, ob er will oder nicht.....


kabatee 
Beitragsersteller
 15.10.2016, 17:51

bin ja in rente und kann ja nichts abfeiern!

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grisu2101  16.10.2016, 09:03
@kabatee

Dann muss er Dir die verbleibenden Überstunden und Urlaub AUSBEZAHLEN !!

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Da du nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten darfst, kannst du deinen Arbeitsvertrag ja nicht mehr erfüllen.

Eine Kündigung ist also gar nicht erforderlich.

Selbstverständlich ist ausstehender Urlaub noch zu vergüten.


kabatee 
Beitragsersteller
 15.10.2016, 17:50

eigentlich ist es eine dauernde Rente bis zur regulären Rente aber man kann ja auch diese wieder entziehen wenn ich gegen allen erwartungen gesunden sollte und dann hätte ich halt einen job in den ich zurück könnte!

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DerHans  15.10.2016, 19:40
@kabatee

Das ist falsch. Auch der Arbeitgeber braucht Planungssicherheit. Er muss ja für diese Stelle eine andere Person einarbeiten.

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