Kündigungsfrist Freistellung wegen Urlaubstagen?
Hallo:)
ich arbeite beim Kik und bin noch in der Probezeit.. ich möchte jetzt aber kündigen, da ich eine Ausbildung anfangen werde.. ich hab mir den Vertrag nochmal angeschaut was die Frist angeht usw. während der Probezeit habe ich eine Frist von 2 Wochen. Ich habe dann weiter gelesen und diesen Abschnitt gelesen den ich nicht richtig deuten kann bzw. Nicht weiß ob ich es richtig verstehe ? (Siehe Bild)
Ich verstehe den Abschnitt so, dass übrige Urlaubstage und übrige Überstunden von der Frist abgezogen werden oder eher gesagt dass man dann von der Frist freigestellt wird da man ja übrige Urlaubstage und Überstunden hat auf die man Anspruch hat?
Vielleicht kennt sich jemand besser damit aus oder hat vielleicht selbst mal beim kik gearbeitet und kann mir eine Antwort geben:)
Vielen dank im Vorraus !!
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Da liegst du richtig.
Von den 2 Wochen Kündigungsfrist werden dir die Urlaubstage und Überstunden abgezogen.
Allerdings geht es da um das Recht des Arbeitnehmers, nicht um dein Recht - ich halte es für durchaus möglich, das er auch bestimmen kann, dass du bei den Ünerstunden ausbezahlst wirst. Urlaubstage nicht zu geben dann auch - geht wohl nur, wenn Arbeitnehmer - also du- mit einverstanden bist - aber da kenne ich mich zu wenig aus.
Sollte der Ausbildungsbeginn genau in diesen 2 Wochen liegen, würde ich da gar kein Fass aufmachen, sofort Kündigung schreiben und dann aber auch ehrlich sein und sagen: ab 01.07. hast du Ausbildungsvertrag und kommst dann nicht mehr. Basta.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Familiengerd/1646065186646_nmmslarge__53_0_1066_1066_c14fd2c7708ab91bf1a931507688b11b.jpg?v=1646065187000)
Dieser Passus besagt:
Der Arbeitgeber darf Dich ab Ausspruch einer Kündigung von der Erbringung Deiner Arbeitsleistung unwiderruflich freistellen; das heißt, dass Du ab dann nicht mehr arbeiten musst, trotzdem Dein Entgelt erhältst und er diese Entscheidung auch nicht mehr zurücknehmen ("unwiderruflich") kann.
Wenn Du noch Freizeitanspruch wegen Überstunden und/oder noch Anspruch auf Urlaubstage hast, dann ist der Arbeitgeber nach dieser Klausel berechtigt, diese Ansprüche mit der Zeit der Freistellung zu verrechnen - und zwar zunächst die Überstunden, dann die Urlaubstage.
Sind Deine Freizeitansprüche aus Überstunden und Urlaubstagen mehr als die Dauer des Freistellungszeitraumes, muss Dir der Arbeitgeber diese Differenz auszahlen.