Kündigung erhalten, Firma stellt mich frei gegen Anrechnung meiner Urlaubstage?
Hallo liebe Community,
ich habe heute aufgrund länger anhaltendem Krankenstand eine Kündigung erhalten.
In dieser steht geschrieben:
- Wir stellen Sie ab sofort von er Arbeit unter Anrechnung Ihres Urlaubes frei.
Das kann doch hier nicht ganz rechtens sein!
Derzeit bin ich Krank und werde das voraussichtlich auch noch länger sein.
Hierfür kann doch nicht der Urlaub sozusagen verrechnet werden, das sind immerhin knapp 30 Tage. Meines Erachtens sollten Überstunden + Urlaubstage ausbezahlt werden.
Ich freue mich auf Eure Rückmeldungen =)
Es besteht ein Festvertrag
Als Grund wurde keiner genannt!
Was passiert wenn ich mich weiterhin Krank melde?Dann greift diese Regelung mit der Freistellung ja nicht.
8 Antworten
Wenn die Freistellung unwiderruflich ist, dann ist das rechtens.
Vielen Dank für deine Antwort!
Ich habe soeben die Frage ergänzt =)
Nein, das ist grundsätzlich mal rechtens. Der Resturlaub muss nicht ausbezahlt werden wenn er auch konsumiert werden kann.
Ob die Kündigung grundsätzlich in Ordnung ist, kommt auf den Kündigungsgrund an. Gekündigt weil "Krank" ist nicht ganz kosher. Aber gekündigt weil zb "Stellenabbau" oder "Probezeit" dann ist das in Ordnung auch WENN du krank bist.
wenn er auch konsumiert werden kann.
Das geht aber erst, wenn die AU nicht mehr fortdauert.
Vielen Dank für deine Antwort!
Ich habe soeben die Frage ergänzt =)
Ob das rechtens ist, können wir von hier aus nicht sagen.
Es ist zumindest prinzipiell möglich.
Bitte konsultiere einen Anwalt für eine rechtlich verbindliche Auskunft.
Das ist so nicht zulässig!
Wenn Du krankgeschrieben bist und Deinem Arbeitgeber fristgerecht die Atteste zukommen lässt, darf Dir der AG gar keinen Urlaub gewähren, weil das schon ein Widerspruch in sich ist.
Bist Du bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krank geschrieben und es besteht keine Möglichkeit mehr, den Urlaub in Anspruch zu nehmen, so ist Dir dieser nicht genommene Urlaub durch den AG abzugelten, natürlich ebenso sind die Überstunden auszuzahlen.
Im Übrigen muss eine Kündigung auch ausreichend begründet sein. Eine Kündigung ohne Begründung ist für die Papiertonne. Ich gehe mal davon aus, dass Du Dich nicht in der Probezeit befunden hast.
Vielen Dank für deine Antwort.
Die Kündigung ist unbegründet und ich befinde mich (eigentlich) in einem Festvertrag seit 1 Jahr!
Da der Urlaub nicht genommen werden kann, solange die AU fortbesteht, halte ich diese Aussage schlicht für falsch respektive irreführend. Ich vermute, es handelt sich um einen Textbaustein respektive um eine vorsorgliche Ankündigung. Sofern die AU endet, ehe die Kündigung wirksam wird, kann der AG dich für den Zeitraum ab Ende der AU bis zum Kündigungstermin unter Anrechnung des Urlaubsanspruchs freistellen, aber eben nur dann. Sollte die AU bis zum Ende des AV oder darüber hinaus fortdauern, ist der Urlaubsanspruch abzugelten, ebenso wie die angesammelten Überstunden.
Stelle bitte sicher, dass die Krankmeldungen beim AG auch tatsächlich ankommen.
Ich sehe sonst die Gefahr, dass der AG behaupten könnte, die Atteste nicht erhalten zu haben.
Vielen Dank, also werde ich nach wie vor meine Krankmeldungen zum AG schicken. Diesen dann auffordern die ausstehenden Tage an Überstunden sowie Urlaubstage auszubezahlen.