Kündigung erhalten, Firma stellt mich frei gegen Anrechnung meiner Urlaubstage?


14.04.2021, 15:15

Es besteht ein Festvertrag

Als Grund wurde keiner genannt!

Was passiert wenn ich mich weiterhin Krank melde?Dann greift diese Regelung mit der Freistellung ja nicht.

8 Antworten

Wenn die Freistellung unwiderruflich ist, dann ist das rechtens.


TastaturKlemmt 
Beitragsersteller
 14.04.2021, 15:17

Vielen Dank für deine Antwort!

Ich habe soeben die Frage ergänzt =)

Nein, das ist grundsätzlich mal rechtens. Der Resturlaub muss nicht ausbezahlt werden wenn er auch konsumiert werden kann.

Ob die Kündigung grundsätzlich in Ordnung ist, kommt auf den Kündigungsgrund an. Gekündigt weil "Krank" ist nicht ganz kosher. Aber gekündigt weil zb "Stellenabbau" oder "Probezeit" dann ist das in Ordnung auch WENN du krank bist.


FordPrefect  14.04.2021, 15:17
wenn er auch konsumiert werden kann.

Das geht aber erst, wenn die AU nicht mehr fortdauert.

TastaturKlemmt 
Beitragsersteller
 14.04.2021, 15:16

Vielen Dank für deine Antwort!
Ich habe soeben die Frage ergänzt =)

Ob das rechtens ist, können wir von hier aus nicht sagen.

Es ist zumindest prinzipiell möglich.

Bitte konsultiere einen Anwalt für eine rechtlich verbindliche Auskunft.

Das ist so nicht zulässig!

Wenn Du krankgeschrieben bist und Deinem Arbeitgeber fristgerecht die Atteste zukommen lässt, darf Dir der AG gar keinen Urlaub gewähren, weil das schon ein Widerspruch in sich ist.

Bist Du bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krank geschrieben und es besteht keine Möglichkeit mehr, den Urlaub in Anspruch zu nehmen, so ist Dir dieser nicht genommene Urlaub durch den AG abzugelten, natürlich ebenso sind die Überstunden auszuzahlen.

Im Übrigen muss eine Kündigung auch ausreichend begründet sein. Eine Kündigung ohne Begründung ist für die Papiertonne. Ich gehe mal davon aus, dass Du Dich nicht in der Probezeit befunden hast.


TastaturKlemmt 
Beitragsersteller
 15.04.2021, 00:33

Vielen Dank für deine Antwort.

Die Kündigung ist unbegründet und ich befinde mich (eigentlich) in einem Festvertrag seit 1 Jahr!

Von Experte Familiengerd bestätigt

Da der Urlaub nicht genommen werden kann, solange die AU fortbesteht, halte ich diese Aussage schlicht für falsch respektive irreführend. Ich vermute, es handelt sich um einen Textbaustein respektive um eine vorsorgliche Ankündigung. Sofern die AU endet, ehe die Kündigung wirksam wird, kann der AG dich für den Zeitraum ab Ende der AU bis zum Kündigungstermin unter Anrechnung des Urlaubsanspruchs freistellen, aber eben nur dann. Sollte die AU bis zum Ende des AV oder darüber hinaus fortdauern, ist der Urlaubsanspruch abzugelten, ebenso wie die angesammelten Überstunden.


TastaturKlemmt 
Beitragsersteller
 14.04.2021, 15:20

Vielen Dank, also werde ich nach wie vor meine Krankmeldungen zum AG schicken. Diesen dann auffordern die ausstehenden Tage an Überstunden sowie Urlaubstage auszubezahlen.

AngiedieSchlaue  14.04.2021, 16:29
@TastaturKlemmt

Stelle bitte sicher, dass die Krankmeldungen beim AG auch tatsächlich ankommen.

Ich sehe sonst die Gefahr, dass der AG behaupten könnte, die Atteste nicht erhalten zu haben.