Nach 3Monaten in der Probzeit wurde ich gekündigt auf was hab ich Anspruch Arbeitslosengeld 1 oder 2?

6 Antworten

Um die Anwartschaftszeit für das ALG - 1 zu erfüllen, muss man innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Wenn Du das nicht erfüllst und keinen alten nicht verbrauchten Anspruch mehr hast, wo seit der Entstehung noch keine 4 Jahre vergangen sind, besteht kein Anspruch auf ALG - 1 von der Agentur für Arbeit.

Dann bliebe nur Bürgergeld vom Jobcenter, wenn Du die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst.

Erstmal 1

eventuell

Du musst es auch erst beantragen

Und vorher 12M gearbeitet haben


jofischi  05.09.2024, 16:06

Dazu muss er/ sie 12 Monate gearbeitet haben.

Hast du bisher nur diese 3 Monate gearbeitet? Dann hast du noch keinen Anspruch auf AlG 1.

AlG 2 (Bürgergeld) bekommt jeder, der bedürftig ist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht


isomatte  05.09.2024, 17:53

Es könnte ja noch ein alter nicht verbrauchter Anspruch vorhanden sein, den man seit der Entstehung innerhalb von 4 Jahren wieder in Anspruch nehmen könnte, wenn man keine neue Anwartschaftszeit erfüllt hat.

Nicht jeder der bedürftig und arbeitsfähig ist hat auch Anspruch auf Leistungen, wenn der Fragesteller noch unter 25 wäre und im Haushalt der Eltern lebt, könnte nur gemeinsam mit den Eltern ein Anspruch bestehen.

DerHans  05.09.2024, 18:01
@isomatte

Wenn er in der BG lebt ist er eben NICHT bedürftig. Und ich habe ja geschrieben, wenn bisher nur die 3 Monate gearbeitet wurden.

isomatte  05.09.2024, 18:10
@DerHans

Auch wenn er in einer BG - Bedarfsgemeinschaft unter 25 lebt, kann er bedürftig sein, wenn die Eltern ihn finanziell nicht unterstützen, auch wenn sie es könnten.

Es kann ja auch sein das er vorher schon gearbeitet hat, aber dennoch keinen Anspruch hat, wenn er vorher schon im Leistungsbezug war und seinen Anspruch verbraucht hat.

Deshalb habe ich auch geschrieben, wenn noch ein alter nicht verbrauchter Anspruch vorhanden ist und seit der Entstehung noch keine 4 Jahre vergangen sind.

Ob Du Anspruch auf Arbeitslosen (1) hast, weiß nur die Agentur für Arbeit.

Anspruch auf korrekte Grammatik besteht in jedem Fall:

wurde ich gekündigt

... wurde mir gekündigt ...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen. Das ist der Fall, wenn Sie in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig versichert waren. In der Regel werden versicherungspflichtige Zeiten in Beschäftigungsverhältnissen zurückgelegt. Zur Berechnung, ob die Anwartschaftszeit erfüllt ist, werden die Zeiten aller versicherungspflichtigen Beschäftigungen innerhalb des 30-Monate-Zeitraumes zusammengerechnet.

Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, Dauer | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

ALG2 gibt es nicht mehr.