Wie lange muss man wieder arbeiten?

1 Antwort

Für den normalen ALG - 1 Anspruch muss man dann wieder innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Dann hätte man wieder eine Anwartschaftszeit von min. 6 Monaten erworben.

Es gibt aber auch noch die kurze Anwartschaftszeit, da müssen noch andere Voraussetzungen erfüllt werden, da würden dann schon min. 6 Monate mit Beiträgen in der Arbeitslosenversicherung ausreichen.

Genau Erklärung findest Du im Internet zum nachlesen.