Muss/ sollte man das der Polizei melden?


05.10.2024, 18:44

Rein hypothetisch. Ist im Rahmen eines Debattierklubs unter Freunden

1 Antwort

Man kennt eine Person und weiß, sie ist in Gefahr.

Ja! Das reicht völlig aus als Grund, die Polizei einzuschalten.

Alles Andere wäre meiner Ansicht nach unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gesunder Menschenverstand und/oder kann Gesetze lesen

Inkognito-Nutzer   05.10.2024, 18:43

Und was, wenn man im Szenario minderjährig ist und die Eltern unter keinen Umständen in Kenntnis gesetzt werden dürfen?

Inkognito-Nutzer   05.10.2024, 18:45
@SirLucifer97

im Szenario geht es um eine Gefahr des Lebens und der Menschenwürde

SirLucifer97  05.10.2024, 18:46
@Inkognito-Beitragsersteller

Dann spielt das keine Rolle und "Ich wollte nicht, dass die Eltern das nicht mitbekommen" wird der Richter sicher nicht durchgehen lassen, wenn du es hättest verhindern können.

Inkognito-Nutzer   05.10.2024, 18:53
@SirLucifer97

reicht eine anonyme email

Inkognito-Nutzer   05.10.2024, 19:07
@SirLucifer97

Wie kann ich das entscheiden? Also im Szenario kann man nicht telefonieren.

Inkognito-Nutzer   05.10.2024, 19:17
@SirLucifer97

es ist nunmal so. Also rein theoretisch ja, aber es gibt keine Möglichkeit in der Praxis. Im Szenario ist auch keine Zeit zum diskutieren

SirLucifer97  05.10.2024, 19:20
@Inkognito-Beitragsersteller

Also dafür, dass das angeblich ein "Szenario" für ein "Debattierklub" ist, lieferst du erstaunlich wenige Gründe, die gegen unsere Tipps sprechen.

Entweder ist das ein realer Fall, den du anonym versuchst zu erfragen, dann gilt mein verlinkter Paragraph.

Oder du ergründest mal genauer, was dagegen spricht außer "es ist nun mal so".

Still  05.10.2024, 19:16
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet

Wo kannst du das in der Frage erkennen?!

SirLucifer97  05.10.2024, 19:25
@Still

Indem er "in Gefahr" definiert hat als "eine Gefahr des Lebens und der Menschenwürde".

Still  05.10.2024, 19:41
@SirLucifer97
Hier die juristische Definition und die trifft nicht auf die Frage zu!
Eine gemeine Gefahr liegt vor, wenn ein Schaden für eine unbestimmte Zahl von Personen oder erhebliche Sachwerte droht und ein unüberschaubares Gefahrenpotential gegeben ist.
SirLucifer97  05.10.2024, 19:50
@Still

Kommt drauf an, wie akut das alles ist. Wenn ich aber weiß, dass Person X in Lebensgefahr schwebt, bin ich mal gerne auf deine Erklärung gespannt, wieso das keine unterlassene Hilfeleistung sein soll^^

Aber der FS will ja keine weiteren Infos über dieses "hypothetische Szenario" kundtun.

Still  05.10.2024, 20:24
@SirLucifer97

Unbestimmte Anzahl = 1? Wo hast du Mathematikunterricht bekommen?

SirLucifer97  05.10.2024, 20:35
@Still

Ich hab in keinem Wort "gemeine Gefahr" erwähnt. Auf deine Erklärung, warum das keine unterlassene Hilfeleistung ist, wenn ich weiß, dass jemand in Lebensgefahr schwebt, warte ich immer noch.

Still  05.10.2024, 20:37
@SirLucifer97

Lies dir bitte den Text zu 323 c StGB durch und dann noch die von mir zitierte Definition: das Ergebnis lautet: bei der Frage liegt keine unterlassene Hilfeleistung vor.