Muss man der Polizei den Ausweis vorzeigen?

12 Antworten

Da versucht schon wieder jemand schöne Hetze. Meint, irgendwas zu wissen.

Die Polizei hat Befugnisse, die dir nicht in den Kram passen. Ganz schlimm für dich. Da sind gleich Willkür, Gewalt, Machtmissbrauch und ähnliches im Spiel.

Ja, Polizisten dürfen deine Identität feststellen. Dafür brauchen sie unter Umständen keinen weiteren Grund als den, dass du ihnen auffällst. Warum, müssen sie in ihrem Bericht schreiben. Nur deine Nase wird es also nicht sein. Den Grund müssen sie dir aber gar nicht sagen. Nachzulesen ist das im jeweiligen Landespolizeigesetz.

Du hast auch die Pflicht, dich auszuweisen. Sich ausweisen - lern die Gesetze deines Landes, bevor du jemandem Fehlverhalten anlastest - kann mündlich oder durch die Vorlage eines Lichtbilddokumentes erfolgen.

Werden Angaben verweigert, kann die Identitätsfeststellung auf die Wache verlegt werden.

Mit der Vorlage eines Personalausweises wäre man schnell aus der Nummer raus, wenn man nicht gleich auf Provokation aus ist und oben angegebene Unsinnigkeiten her holt.

Mündliche Angaben genügen aber, weil es in Deutschland - lern die Gesetze deines Landes - keine Mitführpflicht für den Perso gibt.

Übrigens ist ein Auswandern in ein Land, dass anders strukturiert ist als Deutschland, jederzeit möglich.

Gruß S.

Hey 😃,

also du bist gem. §1 Passausweisgesetz dazu verpflichtet ein Ausweisdokument zu besitzen. Dieses musst du aber NICHT mitführen.

Solltest du es mitführen aber nicht vorzeigen, begehst du eine Ordnungswidrigkeit gem. §1,32 Passausweisgesetz, das heißt JA du MUSST ein Ausweisdokument vorlegen, wenn du eines dabei hast.

Solltest du keinen bei dir führen, bist du gem. §111 Ordnungswidrigkeitengesetz verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu deiner Person zu machen, die sogenannten großen Personalien anzugeben.

Solltest du dem nicht nachkommen kostet es bis zu 1000 Euro.

lg

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

BVBDortmund  04.01.2022, 23:34
Solltest du es mitführen aber nicht vorzeigen, begehst du eine Ordnungswidrigkeit gem. §1,32 Passausweisgesetz, das heißt JA du MUSST ein Ausweisdokument vorlegen, wenn du eines dabei hast.

Ganz falsch...

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html

HfPol110, UserMod Light  05.01.2022, 10:42
@BVBDortmund

Ich verstehe immer noch nicht was daran falsch sein soll und was der Link damit zu tun hat.

Kannst es ja in deinen eigenen Worten erklären.

§ 1 Abs. 1 Satz 1 bis 2 PAuswG:

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen.

§ 111 Abs. 1 OWiG:

Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

Daneben gibt es noch eine Reihe weitere Gesetze, die eine Ausweispflicht regeln (z. B. die Polizeigesetze der einzelnen Bundesländer).


wiki01  02.01.2022, 07:34

Es gibt keine Pflicht*, einen Ausweis bei sich zu haben

*) nur für ganz wenige Personen gibt es diese Pflicht, wenn nämlich etwas nur in Verbindung mit einem Personaldokument gilt, z.B. Waffenbesitz.

Answer1234567  02.01.2022, 18:41
@wiki01
Es gibt keine Pflicht*, einen Ausweis bei sich zu haben

Bitte sag mir doch einmal: Wo habe ich das denn behauptet?

wiki01  03.06.2024, 14:54
@Nurning

Das war die Frage:

"Muss man der Polizei den Ausweis vorzeigen?

Die Antwort: Nein, muß man nicht, denn man muss kein Personaldokument mit sich führen. Ich bin nicht verpflichtet, etwas vorzuzeigen, was ich gar nicht dabei haben muss.

Answer1234567  03.06.2024, 17:00
@wiki01
Ich bin nicht verpflichtet, etwas vorzuzeigen, was ich gar nicht dabei haben muss.

Richtig. Wenn du den Personalausweis jedoch dabei hast, musst du ihn auch vorzeigen (siehe die vor 2,5 Jahren angegebenen Rechtsquellen). Tust du das nicht, handelst du ordnungswidrig.

Du bist ausweispflichtig, aber du musst den Personalausweis oder Reisepass nur besitzen, sobald du 16 Jahre alt bist. Mitführen musst du den Ausweis nicht, aber wenn es zu einer Personenkontrolle kommt, die jeder Polizist durchführen darf, wirst du eventuell mit zur Dienststelle genommen, wenn deine Identität nicht feststellbar ist. Und da sitzt du unter Umständen stundenlang, etwa bis eine andere Person deinen Ausweis dorthin bringt oder man auf andere Art deine Identität geklärt hat.

Die Identitätsfeststeung ist nun wirklich die simpelste Maßnahme zu der die Polizei befugt ist. Was gibt es hier so einen Aufstand darum?

Und ja, auf Verlangen z.B. von Polizisten muss man sich ausweisen.


wiki01  02.01.2022, 07:39

Ausweisen kann auch sein, mündliche Angaben zur Identität zu machen. Ob das verhindert, dass die Angaben auf der Wache überprüft werden, kommt auf die Situation an.

superseegers  02.01.2022, 09:07
@wiki01

Dann braucht man seinen BPA gar nicht und das PersAuswG ist auch beliebig interpretierbar?

wiki01  02.01.2022, 09:21
@superseegers

Nein, aber da es keine Mitführpflicht gibt? Worüber streiten wir uns da? Es gibt doch nur eine Pflicht, ab einem bestimmten Alter ein Personaldokument zu besitzen. Aber man muss ihn nicht mitführen.

wiki01  02.01.2022, 09:29
@superseegers

Ja, klar. Mich ausweisen kann ich auch, indem ich mündliche Angaben zu meiner Identität mache. Ob das geglaubt wird, oder ich mit zur Wache muss, um die Angaben zu prüfen, das entscheidet dann dein Kollege vor Ort.

Answer1234567  02.01.2022, 18:28
@wiki01

§ 1 Abs. 1 Satz 2 PAuswG ist dem Wortlaut nach ganz klar eine Pflicht zur Aushändigung des BPA. Diese Verpflichtung wird von einer potentiellen Unmöglichkeit nicht dem Grunde nach beeinträchtigt, sondern maximal im konkreten Einfall über den Rechtsgrundsatz ultra posse nemo obligatur. Das ist aber defakto und dejure ein Fallback, nicht die Standardannahme.

ES1956  02.01.2022, 19:37
@Answer1234567

Im §1 steht nichts von "sofort" oder "unverzüglich".

Im §32 steht "oder nicht rechtzeitig" - was eine Fristsetzung impliziert.

Wir reden hier aber immer noch von einer Kontrolle vor Ort und nicht von "irgendwann".

Answer1234567  02.01.2022, 20:13
@ES1956

Wenn dich die Polizei vor Ort auffordert, ihr mitgeführte Ausweispapiere (hier Personalausweis) auszuhändigen, impliziert das in zeitlicher Hinsicht ein "unverzüglich". Anweisungen der Polizei sind im Regelfall sofort vollziehbar, im Zweifelsfall "hier und jetzt", sprich: unmittelbar nach Aussprache der Anweisung am Ort der Kontrolle.