Muss man als Mieter eine vom Eigentümer genehmigte Holzdecke entfernen?
Meine Mutter kommt in ein Pflegeheim und ich möchte daher die Wohnung kündigen. Vor ca.50 Jahren sind meine Eltern in diese Wohnung eingezogen und haben den damaligen Hauseigentümer gefragt ob sie eine Holzdecke einbauen dürfen. Dieser hat die Decke genehmigt. Im laufe der Jahre ist der Vermieter verstorben und die Tochter hat das Haus geerbt. Nun verlangt sie von mir das die Decke entfernt werden muss. Ich bin allerdings der Meinung wenn der Eigentümer seine Einwilligung dazu gegeben hat, brauche ich das nicht zu machen. Es steht natürlich jetzt Aussage gegen Aussage, aber der damalige Vermieter wohnte mit in dem Dreifamilenhaus und hätte ja wenn er etwas dagegen gehabt hätte sich bei meinen Eltern gemeldet. Da der Einbau einer Decke mit Sicherheit soviel Krach macht, dass man dies ohne Genehmigung nicht machen kann. Jetzt kommt noch hinzu, dass das Haus verkauft wurde und die jetzige Vermieterin selber in 3 Monaten auszieht. Meine Frage ist nun, kann der neue Vermieter von mir verlangen die Decke zu entfernen? Die komplette Wohnung muss sowieso komplett saniert werden.
7 Antworten
Hallo Perterka,
es ist unstrittig, dass deine Eltern die Decke angebracht haben. Haben sie die Decke auch bezahlt. Oder hat sie der Vermieter bezahlt. Dann wäre es die Decke des Vermieters und du wärst raus.
Wenn du ansonsten nichts Schriftliches hast, dann musst du die Decke entfernen. Dass die Wohnung eh komplett saniert wird, spielt keine Rolle.
Vielleicht kannst du mit dem Vermieter einen Betrag vereinbaren, dass er die Decke übernimmt und entfernen lässt, wenn die Handwerker eh da sind, wenn du dir die Arbeit nicht zutraust oder keine Zeit hast.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Wenn seinerzeit nicht auch ein Verbleib bei Mietende vereinbart wurde, ist (in der Regel) der Mieter verpflichtet, eigene Einbauten bei Mietende zu entfernen.
Was genau wurde seinerzeit vereinbart.
Wurde nur der Einbau für die Dauer der Mietzeit vereinbart? Demzufolge bliebe die Holzdecke Eigentum des Mieters und muss zum Auszug entfernt werden.
Wurde ein dauerhafter Einbau mit Verbleib vereinbart? In diesem Fall wäre die Holzdecke ins Eigentum des Vermieters übergegangen.
Die reine Erlaubnis zum Einbau lässt auf ersteres schließen.
Ich rate dazu, die Holzdecke zu entfernen.
Nach 50 Jahren dürfte da auch die Verjährung eine Rolle spielen. Mit etwas Glück kommst Du auf diese Weise raus. 195, 199 BGB. 30 Jahre sollten reichen :-)
Die Zustimmung bedeutet, dass der VM Montage der Decke zugestimmt hat, nicht, dass diese für immer zur Wohnung gehört. Grundsätzlich muss jede Wohnung in den Zustand zurückgesetzt werden, der bei Vermietung bestand.