Bohrlöcher in Mietwohnung?
Hallo, ich habe eine komplett sanierte Wohnung vermietet.
Die Wohnung wurde komplett neu verputzt, mit einem Strukturputz.
Meine Frage lautet darf mein Mieter einfach überall Löcher bohren?
In der Wohnung sind ca. 100 Bohrlöcher und da es sich um Strukturputz handelt sind nach ihrem Auszug die ganzen Wände versaut, sprich neu verputzen.
Das ist zum heulen.
Kann ich dagegen etwas tun, darf ich das bohren als Vermieter verbieten?
6 Antworten
Also bei mir im Vertrag steht das bei Auszug alle Bohrlöcher verputzt werden müssen
Das generell zu Verbieten halte ich für Schwierig, Wie sonst soll man Küchenschränke und dergleichen montieren
wichtig ist halt das du nicht wie jetzt nach Auszug den Ärger mit den Löchern hast. Von daher würde ich vertraglich festlegen das der Mieter bei Auszug die Löcher zu verputzen hat
Nein, aber du kannst sie das Verputzen zahlen lassen, wenn das wirklich objektiv notwendig ist.
Als Vermieter hast du relativ wenig Rechte, da mit Unterschrift des Mietvertrages die Nutzung auf den Mieter übergeht. Ein Verbot von Bohrlöchern ist natürlich schon bei rein normalerweise Denkweise totaler Quatsch. Auch ein Passus das der Mieter die Wohnung renoviert zurück geben muss ist Humbug. Ale neuen Mietvertrage schreiben eine Renovierung des neuen Mieters bei Einzug vor, ( fals ihm bsp. Die Wandfarbe nicht gefällt) ich Frage mich hier sowieso warum du Putz an die Wand haust,....klingt eher nach ich denk ich kann mehr Miete verlangen. Vor solchen Vermietern kann man eigentlich nur warnen.
Hallo, danke für deine Antwort.
Jedoch finde ich die Aussage „vor solchen Vermietern kann man nur warnen“ sehr unfreundlich, du kennst ja nicht den Hintergrund.
Es handelt sich um ein Haus das bis auf die Grundmauern neu hergerichtet wurde. Da die Elektrik sowie neue Wasserleitungen verbaut wurden musste schließlich auch neu verputzt werden.
Zudem steht das Haus unter Denkmalschutz daher musste ein aufwendiger Strukturputz angebracht werden, das ist vorgeschrieben worden.
Ein Haus zu renovieren im Rahmen von Denkmalschutz hat absolut nichts mit mehr Miete verlangen zu tun……
Sie können eine Indivdualvereinbarfung zum Mitvertrag treffen, wonach das bechädigen von Wänden und Fleisen durch Bohlöcher nicht statthaft ist.
Nein, du darfst das Bohren nicht verbieten, aber die Löcher müssen fachgerecht wieder geschlossen werden.
Nicht zu Bohren ist nicht zumutbar, wenn man die Wohnung nutzen will, oder wie willst du Möbel etc. anbringen???
Sry ich meinte damit nicht generell verbieten. Aber halt im normalen Rahmen.
Es ist halt so es wird ein Regal aufgehängt nach 2 Wochen will man es dort nicht mehr dann wird es 2m wo anders aufgehängt.