Mein Vermieter verbietet Holzdecke zu streichen, darf er das?
Hallo,
im Zimmer meiner Tochter ist eine Dachschräge und die gesamte Decke aus Holz das macht das Zimmer irgendwie kleiner und wir wollten sie weiß streichen aber unser Vermieter ver bittet es uns.
Darf er das??
11 Antworten
Ja,das darf er.
Eine Holzdecke wird in der Struktur so verändert,wenn man diese nicht lasiert oder ölt,das wären übliche Schönheitsreparaturen ,sondern versiegelnd streicht,
richtet man ein Schaden an.
Sicherlich kannst Du dem Vermieter vorschlagen ,das die Holzdecke dann bei Eurem Auszug raus muss, Ersatz auf Eure Kosten.
Darauf muss er sich aber nicht einlassen.
Dazu kommt ,wenn eine Holzdecke richtig angebracht ist,kann diese atmen,diffundieren. Wenn Du diese jetzt mit Lackfarbe überstreichst,besteht die Gefahr der Schimmelbildung.
Wenn er die Holzdecke hätte farblich haben wollen, dann hätte er sie sicherlich selber farblich gestaltet.
Weiß auch nicht, warum ihr dies nicht schon direkt bei der Wohnungsbesichtigung erfragt, und euch dann gegebenenfalls umentschieden habt.
Wenn du also entgegen dem was der Vermieter möchte trotzdem machst, kann da im schlimmsten Fall ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung, die fristlose Kündigung mit anschließender Wohnungslosigkeit bis nicht unerhebliche Schadensersatzforderungen auf dich zukommen, plus vielleicht sogar noch Bußgelder wenn das Haus sogar unter Denkmalschutz steht.
Und das alles für die langweilige weiße Decke die ihr haben wollt.
Hallo Einhornkake6531,
das
wäre zumindest eine Alternative.
Nur die Bausubstanz darf nicht angegriffen werden. Er darf also die Wände, Decken und Zimmertüren in jeder beliebigen Farbe streichen. Vorhandene Tapeten darf er entfernen oder überstreichen und auch neue Tapeten anbringen. All das gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung.
Puh gute Frage glaube ja Wand kann auch anders sein aber die Decke ist nochmal was anderes und normal immer weiß damit es hell im Raum ist und schwierig ist Dort zu streichen
und wie bringst du bei Auszug die Decke wieder in den vorherigen zustand? hast du schon mal so eine große Fläche abgebeizt? kannst du vergessen!
Nunja, wenn man die Holzdecke streicht geht deren Charakteristik verloren bzw. ist nur sehr mühevoll wiederherzustellen.
Ist ja anders wie bei ner wand oder Tapete.
Es ist also eine bauliche Veränderung und die darf der Vermieter untersagen.
Streichst du die Decke trotzdem, musst du bei Auszug den Schaden ggf. ersetzen. Das kann sehr teuer werden. Womöglich droht sogar auch die fristlose Kündigung.
Vielleicht gibt es Alternativen. Man könnte die Decke ja z. B. mit einem davor gespannten weißen Tuch anders gestaltet oder due Substanz zu verändern.
muss man da nach Auszug aus der Wohnung wieder die Decke in alten Zustand bringen , also Farbe ab ???