Muss Kindergeld zurückzahlen,hilfe?
Hey, ich hab letztes Jahr im Juni mein Abi gemacht und dann im September eine Ausbildung angefangen, welche ich nach 2 Monaten abgebrochen habe. Und jetzt saß ich die ganze Zeit nur zuhause ( hatte nebenbei ein Minijob ) und konnte mich jetzt im Mai erst wieder für ein Studium bewerben, da das Studium erst im Wintersemester beginnt.
Ich wusste auch schon was ich studieren will, nachdem ich meine Ausbildung abgebrochen habe - nur ist das Problem, dass es eben erst im Winter beginnt. Die Kasse schickt mir nun einen Brief dass ich 1300€ Kindergeld zurückzahlen muss, für die Zeit die ich zuhause war da ich mich ja nicht für andere Ausbildungen oder so beworben habe. Aber ich wusste ja schon, was ich studieren will deshalb machte es für mich auch keinen Sinn mich woanders zu bewerben?
Ich weiß nicht, was ich tun soll da ich sowieso jetzt für das Studium voll sparen muss.. ein paar meiner Freunde waren auch das ganze Jahr unbeschäftigt und müssen kein Kindergeld zurückzahlen, ich versteh das echt nicht
Edit : Die Leute hier sind echt verständnislos, es ist schwierig als Jugendlicher wenn man keine Ahnung hat sowas selbst abzuklären und das alles so korrekt zu machen. Ich wusste leider nicht wie es funktioniert und habe anscheinend falsch gemacht
4 Antworten
Normalerweise würde man in der Zeit weiterhin Kindergeld erhalten.
Das muss man aber VORHER mit der Familienkasse abklären.
Also: Ja, du musst zahlen.
Du warst Ausbildungssuchend und hast dann eine Ausbildung angefangen & abgebrochen.
Hab halt vorher abgeklärt dass ich ausbildungssuchend bin
Das war dann halt eine falsche Angabe.
Das könntest du dann ja, mit deiner Bewerbungsmappe, nachprüfbar belegen.
Dann hast du es halt falsch angestellt. Sind Ausbildung oder Studium in Aussicht, kann das Kindergeld durchaus weiter gezahlt werden. Rückwirkend wirst du nichts erreichen.
Du musst das mit der Kindergeldkasse klären, ruf morgen da mal an.
Nur wenn bereits feststeht, wie die Ausbildung fortgesetzt werden soll, wird auch für eine Übergangszeit von 4 Monaten das Kindergeld geleistet. Um die Rückzahlung wirst du nicht herum kommen (bzw. deine Eltern). Mit dem Kindergeldantrag haben sie unterschrieben, dass sie JEDE Veränderung unaufgefordert anzeigen müssen. Da können sie noch froh sein, wenn es mit der Rückzahlung bewendet bleibt.
Hab halt vorher abgeklärt dass ich ausbildungssuchend bin aber mich dann nicht nach Ausbildungen umgeschaut sondern halt fürs Studium entschieden