Muss ich Kindergeld zurückzahlen wenn ich mich fürs arbeiten entscheide statt die Ausbildung fertig zu machen?
meine Frage lautet:
Ich bin 19 Jahre alt und ich habe meine Ausbildung abgebrochen weil es mir psychisch nicht so gut geht. Das war April dieses Jahres (vor 6 Monaten) Und ich habe in den 6 Monaten Kindergeld noch bekommen. Ich arbeite seit vor kurzem 3 Monaten im meinem Nebenjob. Und ich will für eine gewisse Zeit meine Ausbildung nicht weitermachen und lieber arbeiten das habe ich diesen Monat entschieden. Ich habe auch schon eine Arbeitsstelle in meinem Nebenjob den ich mache und werde sogar auch fest angestellt. Wenn ich mich fürs arbeiten entscheide und nicht für die Ausbildung muss ich das Kindergeld zurückzahlen?
würde mir sehr weiterhelfen und bedanke mich im Voraus auf die Antworten.
3 Antworten
Zurück zahlen nicht. Aber wenn die Ausbildung beendet wird, endet der Anspruch. Er lebt aber wieder auf, wenn du eine neue Ausbildung beginnst.
Nein, es sei denn du hast es unberechtigt kassiert, als du nicht mehr in Ausbildung warst.
guten Abend ich bedanke mich für die Antwort. Ich habe meine Frage nochmal umgeschrieben also ausführlicher vielleicht ist nochmal bisschen hilfreich. :)
Nein !
Ab dem richtigen gut bezahlten Job dann natürlich kein Kindergeldbezug mehr. Das muß man melden.