Kindergeld zurückzahlen mit 23?
Ich habe eine Ausbildung mit 20 angefangen habe natürlich auch Kindergeld bekommen nach einem Jahr habe ich die Ausbildung abgebrochen natürlich auch sofort beim Jobcenter arbeitslos gemeldet die meinten zu mir dann das die es auch so weitergeben und bei der familienkasse Bescheid sagen. Alles soweit gut nun bin ich 23 und habe Post von der familienkasse bekommen ob ich meine Ausbildung beendet habe und ab Juni kein Kindergeld mehr bekomme. Habe bis jetzt immer Kindergeld bekommen. Muss ich da was zurückzahlen ?
3 Antworten
Ja musst du. Ab dem Moment wo weiterhin Kindergeld eingegangen ist, hättest du dich eigenständig melden müssen.
Alle Gelder nach Ausbildungsabbruch müssen zurückbezahlt werden
Wirst Du wohl müssen, wenn Du nicht mehr in der Schule, noch in der Ausbildung warst, dann hattest Du keinen Anspruch mehr auf Kindergeld.
Nein, nicht wenn Du kein Schüler noch Auszubildender bist, arbeitssuchend ist einfach arbeitslos, da gibt es kein Kindergeld ab 18 Jahre.
womöglich für das letzte Jahr. Sie schreiben dir jetzt, weil die drei Jahre, die man gewöhnlich für eine Ausbildung braucht, jetzt vorbei sind
Aber ich war doch immer arbeitssuchend gemeldet also habe ich keinen Anspruch auf Kindergeld bis 25?
"womöglich für das letzte Jahr." Nein, nicht nur für das. Für die letzten 3 Jahre, seit dem sie eben nicht mehr in der Ausbildung ist. Die Familienkasse verlangt da jeden Cent ;)
Ich habe mich verlesen und gelesen, dass sie das letzte Jahr nicht mehr in Ausbildung ist.
Aber ich war immer Arbeitssuchend gemeldet also habe ich nicht einen Anspruch auf Kindergeld bis 25 ?
Viel wichtiger ist es, dass du die Aussage vom Jobcenter (dass sie es weiterhelfen) schriftlich hast
Für Kindergeld bis 25 muss man ausbildungsplatzsuchend gemeldet sein
Aber ich war immer Arbeitssuchend gemeldet habe ich keinen Anspruch auf Kindergeld bis 25?