Muss ich meinem Kind das Kindergeld auszahlen, wenn es noch zu Hause wohnt, aber volljährig ist und noch in Ausbildung ist?

11 Antworten

Das Kindergeld steht Ihr nicht zu.

Mache Ihr den folgenden Vorschlag. Ich machte ihn meinem Sohn der vermeinte er sei 17 und ich habe ihm gar nichts mehr zu sagen :

In Ordnung mein Sohn, ich behandle Dich von heute an als Erwachsenen. Ein Erwachsener bezieht kein Taschengeld, er finanziert sich selbst. Als Erwachsener zahlst Du anteilig Miete, auf Dein Zimmer berechnet sind das X Euro. Du zahlst X Euro Strom, Wasser und Heizung.

Das ist aber nicht alles wofür Du an heute zahlst, das ist nur dein Zimmer. Willst Du den Garten betreten, also mit nutzen zahlst Du für die Gartennutzung, denn Du leistet keine anteilige Gartenarbeit. Du zahlst nicht nur Deinen Anteil am Essen sondern auch für den Service das andere für Dich einkaufen, Kochen, servieren und abräumen und abwaschen, Du zahlst damit den Restaurantservice, jeden Tag .

Damit ist nicht Schluss, Du zahlst natürlich auch für den Wäscheservice, Deine Wäsche wird gewaschen, getrocknet, gelegt und an Deine Zimmertür gebracht. Und zuletzt zahlst Du natürlich auch für den Putzservice aller Räume die Du mit nutzt aber nicht putzt, Flure, Bad und - für die Mitbenutzung des Ess- und des Wohnzimmers.

Ab heute zahlst Du mir 800,- Euro, pünktlich zum Monatsersten. Das ist WENIG, rechne Dir aus was jeden Tag auswärts essen kostet und was es kostet Deine Wäsche in eine Wäscherei zu tragen.

Mein Sohn war begeistert. ...

Und fühlte sich plötzlich gar nicht mehr so "erwachsen".

Schlage das Deiner Tochter vor.


loje5  25.07.2024, 07:57

Super ! :-)

Vanaheim  25.07.2024, 08:00
@loje5

Danke, soweit denken nur extrem Wenige Pupertiere.

  1. Kindergeld steht ihr nicht zu.
  2. Sie soll Kostgeld zahlen:

https://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi?fp.l=t&fp.d=119130#:~:text=Eine%20Regelung%20f%C3%BCr%20ein%20Kostgeld,bereits%20dein%20eigenes%20Gehalt%20verdienst.

Dennoch ist eine angemessene finanzielle Beteiligung durchaus angebracht und auch durchaus nachvollziehbar, wenn du bereits dein eigenes Gehalt verdienst. Eine Orientierung dazu bietet zum Beispiel das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB). Danach darf ein Jugendlicher mit Einkommen sein Geld eigenständig verwalten. Dessen Eltern jedoch dürfen einen „angemessenen“ Unterhalt verlangen, solange ihr Nachwuchs noch zu Hause wohnt. Dabei stellt sich natürlich die Frage, wie hoch eine angemessene Beteiligung ist. Angesichts der Grundlage des ZGB empfehlen schweizerische Rechtsberatungsstellen einen vom Einkommen des Jugendlichen abhängigen Betrag. 15 bis 30 Prozent seien deren Ansicht nach als Kostengeld gerechtfertigt.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vater dreier Kleinkinder und glücklicher Ehemann :-)
Hallo, meine 19 jährige Tochter fordert jetzt auf einmal das Kindergeld von mir ein

Das kann sie gerne. Ihr setzt euch hin du nimmst ein Zettel in die Hand, schreibst links die Summe des Kindergeldes hin und dann schreibst du rechts diese Summen auf welche sie jetzt verbraucht:

Strom
Miete
Wasser
Arbeitskosten, weil du wäschst, kochst und kaufst ein
GEZ
Internet
Handy
Lebensmittel
neue Kleidung
Hygieneprodukte
Schminkartikel
Medikamente
Benzinkosten
Heizkosten
Versicherungskosten
Hobbykosten (Party, Disco und Co)
Schulkosten (Hefte, Stifte Mappen, Bücher und Co)(Betrag durch 12 Monate teilen weil du willst ja den montatlichen Wert wissen und da teilste einfach den Anschaffungswert durch 12)

Und sie wird sehen, das wird bei weitem mehr sein als das Kindergeld ausmacht. Du kannst ihr dann sagen das du all die Aufgaben dann weg lässt und sie sich selber kümmern muss und für alle anderen anfallenden Kosten soll sie den Anteil an dich zahlen der dort anfällt. Gleichzeitig gibst du ihr die Seiten der Jobbörse wo sie sich Geld dazu verdienen kann. Der Dramatik wegen kannst du ja schon 2-3 brauchbare Aushilfsjobs einkreisen die dort angeboten werden, denn das Kindergeld wird nicht reichen, sie wird dazuverdienen müssen.

Ich denke mal das sollte reichen das sie zurück rudert. Wenn sie das macht könntest du ihre Einsicht belohnen mit 20 Euro mehr Taschengeld im Monat.

Letztlich ist alles im Leben Verhandlungssache ^^

Und wenn sie es nicht einsehen sollte kannst du ihr eine weitere Seite der Zeitung hinlegen und zwar die Wohnungsangebote, denn mit 18 darf man gerne eine Wohnung allein haben.

Kurze Antwort: Nein!

Ein Kind, welches noch bei den Eltern wohnt, verköstigt und versorgt wird hat keinen Anspruch auf das Kindergeld und keinen Anspruch auf Barunterhalt.

Sagen wir es mal so.. Offiziell nicht, aber braucht sie das zusätzliche Geld?

Ich meine als Elternteil ist es Pflicht sich um seine Kinder zu kümmern, auch wenn diese schon offiziell erwachsen sind. Egal in welcher Lage diese sich befinden. (Im meisten Falle)

Wenn sie deine finanzielle Hilfe braucht, dann zahlst du ihr das bei Gelegenheit auch..Come on, das ist nur logisches denken. Ich bin 18 und meiner Meinung nach ist man mit 19 lange noch nicht wirklich "erwachsen"..Wenn ihr zwei eine gute Beziehung habt, dann sollte es eigentlich keine komplizierte Frage sein oder?


Funship  25.07.2024, 08:32
braucht sie das zusätzliche Geld?

Klar, um ihre Drogensucht zu finanzieren.

CookieLuna0  25.07.2024, 08:54
@Funship

Ich hoffe du weißt das ich damit vernünftiges gemeint habe..Geld, Essen, Kleidung, andere Kosten etc.. Damn bitte benutze dein Gehirn nächstes mal mehr

Funship  25.07.2024, 19:02
@CookieLuna0

Das Kind macht eine Ausbildung, die im Normalfall vergütet wird. Andere Leute können von dieser Vergütung einen eigenen Haushalt finanzieren - dieses Kind wohnt im Hotel Mama und stellt Forderungen.

Jetzt du.