Kindergeld Student?
Studentin (1.Ausbildung) erbt Haus und hat dann Mieteinnahmen über ca. 8000,- €
Diese Einnahmen verwendet sie für Ihr Auslandsstudium in Ungarn.
Dadurch entstehen keine Einnahmen im steuerlichem Sinn.
Besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld bzw. wie hoch darf die Einnahme sein bei Kindergeldbezug?
3 Antworten
Dadurch entstehen keine Einnahmen im steuerlichem Sinn.
Doch es entstehen Einnahmen und sogar Einkünfte im steuerlichen Sinne.
Volljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:
- während der Wartezeit/Überbrückungszeit (nicht länger als vier Monate) zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (bspw. Übergang Schule - Studium/Ausbildung)
- in der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudiums
- während der Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
- In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie verdienen.
- das Kind ist nicht älter als 21 Jahre und arbeitssuchend gemeldet
Studiengebühren sind keine Einnahmen.
Ob diese zum Werbungskostenabzug zugelassen sind hängt davon ab ob es eine erst oder Zweitausbildung ist, bei dir ist es eine Erstausbildung und somit ist ein Werbungskostenabzug ausgeschlossen und die Fortbildungskosten stellen Sonderausgaben da.
Für das Kindergeld ist der Hinzu Verdienst jedoch vollkommen egal.
Beim Kindergeld gibt es schon seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr.
Kindergeld gibt es nur bis 18 und wenn man Ausbildung oder Studium hat, dann bis 28
bei Erstausbildung und Studium KG bis 25 , soweit ich informiert bin
Dann gibt es eine neue Regelung oder müsste nochmal ein Anwalt fragen, weil 2018 hatte ich meine Ausbildung gemacht und da habe ich bei der Kindergeldstelle gefragt, die hatten da gesagt bis 28 ist es möglich
Ja es entstehen steuerliche Einnahmen, aber durch die hohen Studiengebühren
(Werbungskosten)fällt keine Einkommenssteuer an.