Schulbescheinigung und Steuer-ID für den Steuerberater?
Wer weiß wie es wirklich ist?
Wenn ein Erzeuger seinem volljährigen Kind Unterhalt zahlt (weil dieses weiter zur Schule geht) seine Steuer macht...benötigt der Steuerberater da die Steuer-ID des Kindes und eine Schulbescheinigung?
Eckpunkte: Kinder leben nicht beim Erzeuger. Unterhalt fließt (Festsetzung durch Jugendamt). Kindergeld wird komplett angerechnet.
4 Antworten
Ja - das Finanzamt benötigt die Unterlagen wegen der "Günstigerprüfung" aufgrund des Kinderfreibetrages.
Das volljährige Kind muss den Eltern ohnehin die Schulbescheinigung vorlegen und zwar halbjährlich! Genauso wie das Zeugnis...
Und die Steuer ID wird benötigt für die Anlage Kind in der Steuererklärung.
Also für beide Sachen ein klares JA.
ja, beides ist nötig. Dein "Erzeuger" kann die Unterhaltszahlungen bei seiner Steuer angeben. Aber dazu braucht er Nachweise.
Ja, braucht er. Er zählt schließlich Unterhalt und ihm steht daher der halbe Kinderfreibetrag zu. Dazu ist Anlage Kind mit Steuer ID auszufüllen und der weitere Schulbesuch ist vorzulegen.
Ebenso darf er seine Unterhaltspflicht bei volljährigen Kindern regelmäßig prüfen (weiterer Schulbesuch).
Sollte ja auch kein Problem sein, ihm das zu übergeben.