Kann ich das Kindergeld für mich selber bei Volljährigkeit beantragen?

2 Antworten

wohnst du am gleichen Ort wie deine Eltern, dann nein, denn dann steht das Kindergeld deinen Eltern zu. Wohnst du für dich alleine, dann kannst du einen Abzweigungsantrag stellen. Wenn du noch deine Erstausbildung absolvierst, dann hast du Anspruch auf Unterhalt. Diesen können deine Eltern aber auch in Wohnraum und Versorgung "bezahlen" und müssen diesen nicht in Geld zahlen. Zumindest solange es dir räumlich zuzumuten ist bei den Eltern zu leben. Wenn also die Ausbildung zu weit weg ist vom Elternhaus ist zu Hause leben keine Option und die Eltern müssen Unterhalt in Geld zahlen. Wenn du kostenfrei im Haus deiner Eltern lebst ist dies ein Anteil des Unterhalts.

Kindergeld ist grundsätzlich eine Leistung an die Eltern, nicht an das Kind direkt. Wenn die Eltern keinen Unterhalt leisten, dann kann das Geld in Ausnahmefällen auch direkt an das Kind überwieseb werden, aber eine Vorraussetzung dafür ist, dass du deinen eigenen Haushalt hast. Solange du im Haus deiner Eltern wohnst ist das nicht der Fall.