Muss ich es melden wenn ich eine Katze tot gefahren habe und muss ich eine Strafe zahlen?

4 Antworten

Nein muss man nicht. Man sollte aber, um den Besitzer ausfindig zu machen. Eine Strafe gibt es da nicht.

Wenn man einen Hund oder eine Katze überfährt, sollte man anhalten und sich kümmern. Diese Tiere haben Besitzer, die darüber informiert werden sollten. Bei Hunden natürlich sowieso. Das ist nochmal ne andere Sache, als bei Katzen.

Man kann sich dem Tier aber auch selbst annehmen, es zum Tierarzt bringen und den Chip auslesen lassen. Oder man hat selbst ein Chiplesegerät dabei. Über Tasso kann man die Besitzer kontaktieren.

Handelt es sich um eine Siedlung, Dorf, etc. Also wenn es überschaubar ist, sollte man überall klingeln und fragen, wem das Tier gehört.

Einfach weiterfahren ist nicht okay, auch wenn es nicht strafbar ist. Vor allem in Situationen wo das Tier noch lebt, leidet es dann unvorstellbare qualen.

Sowas passiert. Das kann man nicht immer verhindern. Sich drum zu kümmern, ist aber das Mindeste.


Tierglueck  26.05.2024, 15:29

Wenn das Tier noch lebt, ist es durchaus strafbar, weiterzufahren. Das ist dann nämlich Tierquälerei.

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Verschiedene Stellen behaupten da verschiedenes.

Der ADAC sagt dazu folgendes:

Obwohl die Polizei nicht immer zur Unfallstelle kommen kann, sollte sie nach Unfällen mit Klein- und Haustieren benachrichtigt werden, wenn
-) durch den Unfall Personen verletzt wurden
-)das tote oder verletzte Tier andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, weil es beispielsweise mitten auf der Fahrbahn liegt
-)Sie sich damit überfordert fühlen, sich um das verletzte Tier zu kümmern oder den Kadaver von der Fahrbahn wegzuziehen
-)der Halter eines Haustiers ermittelt werden soll, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen
-)Sie eine Kollision mit einem Schalenwild (Reh, Hirsch, Wildschwein) hatten – solche Unfälle sind in den meisten Bundesländern meldepflichtig
-)eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung benötigt wird
https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/tiere/tier-ueberfahren/

Allerdings finden sich im weiteren Artikel fehlerhafte Aussagen (z.B. ob es erlaubt ist, ein leidendes Tier zu erlösen), insofern lässt sich nicht sagen ob der Rat des ADAC rechtlich korrekt ist.

Die einen sagen so und die anderen so. Eine Verpflichtung dazu gibt's aber meines Wissens nach nicht. Allerhöchstens Empfehlungen.

Trotzdem würde ich bei den Cops anrufen und das zumindest mal Melden. Ob die dann angerauscht kämen oder nicht sei mal dahin gestellt. Aber ich hätte dann wenigsten ein "reines" Gewissen um das mal so zu formulieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

Strafe gibt es keine. Die Polizei anzurufen ist schon sinnvoll, vor allem, wenn Du selbst einen Schaden am Auto hast.

Woher ich das weiß:Hobby – Fahre seit 30 Jahren Motorrad. Schraube selbst.