muss man Strafe zahlen, wenn man mit einer Katze an der Leine geht?

6 Antworten

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Ich denke nicht, dass man Strafe zahlen muss, wenn man mit ner Katze an der Leine spazieren geht, beim Anbinden an der Haustüre könnte ich mir das aber vorstellen.

Katzen gehören nicht an die Leine, weder zum Spazierengehen, noch in Haus oder Garten angebunden. Entweder sind Katzen Freigänger, dann sollten sie kommen und gehen können, wie die Katzen selber es wollen und das natürlich ohne Halsband oder Leine, oder sie werden, dann am besten mindestens paarweise und von klein an als Wohnungskatzen gehalten. Katzen mit Kumpel, die von klein an nur in der Wohnung leben, kennen keinen Freigang und vermissen den dann auch kaum. Katzen sind stolze, freie Tiere, die man nicht an ner Leine laufen lassen sollte, denn, was passiert, wenn Du mit der Katze an der Leine spazieren gehst und es kommt ein frei laufender Hund auf Dich zu? Die normale Reaktion der Katze ist Flucht, bevorzugt auf den nächsten Baum und dann könnte sie hängen bleiben, oder sich sogar strangulieren. Denke da mal drüber nach.

du hast ja auch zufällig den richtigen Namen zu Deiner Frage - also glaube diesem Nachbarn ganz einfach nicht - was der erzählt ist schmarn - für Hund und Katz an der Leine gibt es keine Strafen - wohl aber für jemanden der lügt-

gruß vom buntspecht


glaubenichts 
Beitragsersteller
 25.03.2015, 21:01

ich kann das ja auch einfach nicht glauben, das der soviel Strafe an das Ordnungsamt zahlen musste. Habe leider im Internet auch nichts darüber gefunden, deshalb habe ich die Frage Euch gestellt.

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ich wünschte das wäre wahr. katzen sind eigentlich keine leinentiere. und eine katze ohne aufsicht anzubinden ist ne frechheit. katzen gehen mit fremden artgenossen nicht zimperlich um, es gibt sie massenweise freilaufend und eine angebudenen katze kann sich weder richtig wehren noch flüchten. ist die leine lang genug dass sie klettern kann kann sie sich böse verletzen

und dazu spricht er nur von einer katze und wohnungseinzelhaltung wird durch leinengang nicht artgerechter. wenn man sich sorgen  um übefahrene katzen macht sollte man sie im paar halten und gar nicht rauslassen oder gesicherten freigang geben

ich halte das allerdings eher für ein märchen. erkundige dich im zweifel bei stellen die was beantworten können müssten (tierheim, ordnugsamt, polizei,..) falls es da regionale seltsame gesetze gibt


glaubenichts 
Beitragsersteller
 25.03.2015, 20:58

ich kann das ja auch einfach nicht glauben, das der soviel Strafe an das Ordnungsamt zahlen musste. Habe leider im Internet auch nichts darüber gefunden, deshalb habe ich die Frage Euch gestellt.

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Glaube eher nicht nicht :) machen hier auch welche aber 1 Mill strafe? sag ihn mal "wehre gut wenn du 1 Mill€ hättest" ;) es sei denn der Typ hat viel Geld dann eher nicht  ;)


Purzelmaus99  24.03.2015, 17:24

wer spricht hier von einer millionen die rede ist von 1300 € ;D hast dich wohl verlesen

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ich denke wenn du sie im garten anbindest ja, aber wenn du mit ihr Gassi gehst nicht ^^