Muss ich erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen als minderjähriger?
Hallo,
Ich habe heute einen Brief von Go ahead Bayern erhalten über ein strafe da mein Ticket nicht galt. Das war vor geschätzt 2 Monaten bin mir da aber nicht sicher.
der Betrag beträgt 60€ Hauptforderung und 5€ Mahnkosten. Da ich nicht direkt zu Zahlung aufgefordert wurde dachte ich die Sache wäre gegessen. Besonders weil die Fahrt nur 8 min gedauert hat.
im Internet steht ich müsse nicht zahlen das das für minderjährige nicht Gilt da ich erst Ende Oktober 18 werde. Aber ich bin mir da jetzt nicht sicher
wie genau soll ich fortfahren?
2 Antworten
Hallo,
so die Regelung:
Wie ist Schwarzfahren bei Minderjährigen geregelt?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können von einem Verkehrsunternehmen aufgrund von Schwarzfahren nicht zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts gezwungen werden. Begründen lässt sich dies durch die beschränkte bzw. nicht vorhandene Geschäftsfähigkeit.
Und nun kommt es auf deine Geschäftsfähigkeit an.
Hansi
Naja, zuhause vergessen.
Dann wendest du dich an die nächste Niederlassung von "Go Ahead Bayern".
Und zahlst eine geringe Bearbeitungsgebühr.
Da sollte man aber auch nicht gerade, 2 Monate warten...
Hansi
Hallo,
ich dachte das ganze wurde fallen gelassen da ich bis jetzt nie darüber informiert wurde das ich das zahlen muss.
Und nun kommt es auf deine Geschäftsfähigkeit an.
Der Fragesteller ist nicht voll geschäftsfähig, da er noch unter 18 ist.
Nicht auf "volle".
Sondern wie weit man einsichtig ist, und wie hoch seine verfügbaren Einkommen oder Taschengelder sind.
Aber dazu müsste man das soziale Umfeld kennen.
Da bin ich raus!!
Hansi
Sondern wie weit man einsichtig ist, und wie hoch seine verfügbaren Einkommen oder Taschengelder sind.
Das spielt hier keine Rolle, die Rechtsprechung ist da auf Seiten der Minderjährigen.
Nein, kommt es nicht.
Beispielurteil (Pressebericht, Az. enthalten); https://www.123recht.de/ratgeber/vertragsrecht/Minderjaehrige-schulden-bei-Schwarzfahrten-kein-erhoehtes-Befoerderungsentgelt-__a159502.html
Naja wenn ich keine 18 bin, bin ich beschränkt geschäftsfähig. Wie genau mach ich dann weiter?
Sprich mit deinen Eltern, die sollen dem Verkehrsunternehmen mitteilen dass sie dem Bevörderungsvertrag nicht zugestimmt haben. Es bleibt dann maximal eine Schadensersatzforderung in Höhe des Fahrpreises für eine Fahrkarte einfache Fahrt für die betreffende Strecke als Option zu deinen Lasten.
Ob du zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet werden kannst, hat Kerner bereits beantwortet.
Die Frage ist jedoch, ob es sinnvoll ist, einfach nicht zu reagieren. Schlimmstenfalls muss man die Sachlage dann mit einem Inkasso-Unternehmen oder dem Gerichtsvollzieher klären. Viele Verkehrsunternehmen lassen sich auch erst durch ein Gericht dazu bewegen, von ihrer Forderung abzulassen.
Am sinnvollsten könnte es sein, eine telefonische oder sonst schriftliche Klärung mit dem Verkehrsunternehmen zu versuchen. (Am besten durch die Eltern!) Andernfalls wäre es empfehlenswert, einen kundigen Anwalt einzuschalten.
@Kerner
Hallo Hansi,
was die zivilrechtliche Seite betrift, so ist das völlig korrekt.
Es gibt aber auch eine strafrechtliche Seite, die mit Vollendung des vierzehnten Lebensjahres greifen kann.
Das wäre der §265 StGB "Erschleichen von Leistungen", wobei es dabei von Belang ist, ob man ohne gültigen Fahrschein angetroffen wird, weil man den lediglich zuhause vergessen hat - dann wäre ja der Fahrpreis, z. B. für eine Monatskarte, bereits entrichtet worden aber man kann es nur nicht vor Ort nachweisen.
Oder ob man gar keinen, einen ungültigen oder gefälschten Fahrschein hat....