Haben Fahrscheinkontrolleure einen Ermessensspielraum?
Hi,
aktuell ist hier in Stuttgart in den S-Bahnen (DB) wieder „Kontrollmarathon“. Wurde gestern 3x kontrolliert, heute auch wieder. Natürlich mit gültigem Ticket.
Vorab: ich habe kein Verständnis für Schwarzfahrer und würde wahrscheinlich auch nichts durchgehen lassen wenn ich diesen Job hätte. Aber bei der gleich beschriebenen Situation da würd ich’s mir zweimal überlegen ob es da auch wirklich eine Farhrpreisnacherhebung braucht.
Also wir sind noch weit außerhalb von Stuttgart ganz in der Nähe von Leonberg und ich sitze in einer S6/S60 stadteinwärts.
Kontrolleur kommt vorbei, ich zeige ihm mein Ticket, passt alles soweit.
An der Station Rutesheim dann steigt ein Mädchen ein, ca. 7 Jahre alt. Ich weiß dass da viele einsteigen die nur eine Station bis Leonberg zu eben ihrer Schule fahren.
Kontrolleur kam auch zu ihr, sie fängt fürchterlich an zu weinen und sagt ihm sie hätte ihren Geldbeutel mit dem Ticket darin vergessen.
Fragt der Kontrolleur wo wollen Sie aussteigen sie antwortet ja Leonberg also nur eine Station (2min Fahrt)
Und trotz dass die Arme bitterlich weint und man als Schüler in diesem Alter ohnehin sein Ticket vom Landkreis gestellt bekommt muss er ihr einen Strafzettel ausstellen den sie wahrscheinlich nicht mal lesen konnte…
Frage wäre also in wie fern können Kontrolleure speziell bei der DB in so einer Situation entscheiden wie sie handeln?
4 Antworten
Naja im Grunde müssen sie wirklich jeden Verstoß ahnden. Es gibt aber auch welche die ein Auge zudrücken. Allerdings werden manchmal auch die Kontrolleure kontrolliert, entweder werden sie von zahlenden Gästen "angeschi...en" oder ein missgünstiger Kollege meldet ihn beim AG.
Das kenne ich tatsächlich auch im Bereich des Einzelhandels, wir haben bei der REWE zum Beispiel auch „Testkunden“, welche sich wie normale Kunden verhalten und dann zum Beispiel undercover prüfen, ob der Einkaufswagen geprüft, auf unsere App hingewiesen oder das Jugendschutzgesetz eingehalten wird. Wir bekommen das überhaupt nicht mit, es gibt nur eine „Statistik“ des gesamten Marktes, in der die Punkte hervorgehoben sind, an denen künftig gearbeitet werden soll.
Sie müssen jeden Vorfall mit einem Bußgeld belegen.
Da wird im Rahmen des Jobs keinen Ermessensspielraum zugestanden, alles andere wäre Arbeitsverweigerung (was nicht heißt, dass manche nicht dennoch "ein Auge zudrücken")
Du meinst eine Fahrpreisnacherhebung oder Vertragsstrafe, kein Bußgeld
Ich kann es nicht für Stuttgart sagen. Aber ich weiß von meiner Stadt, dass Schüler, die ihr Ticket vergessen haben, es in der Zentrale vorzeigen können. Ob dann eine Strafgebühr anfällt, weiß ich nicht. Aber danach ist die Angelenheit erledigt. Du musst Dich also gar nicht so aufplustern.
Wie das ist kann ich tatsächlich auch nicht sagen, da ich meine Abokarte tatsächlich immer dabei habe und noch nie ohne angetroffen wurde. Soweit ich weiß fällt dann aber eine nicht ganz günstige Bearbeitungsgebühr von €7 an, weitaus teurer als ein Einzelticket für €2,80. Dazu kommt der lästige Weg zum nächsten DB Reisezentrum nur weil das kleine Kind vielleicht im Stress war und einfach seine Geldbörse vergessen hat. Eventuell hat es in diesem Alter anders als wir Erwachsene noch gar nicht den Verstand zu bedenken was die Folgen des Vergessens der Brieftasche und der darin enthaltenen Abokarte sind. Und zack bleibt sie daheim, weil sie vielleicht noch vorher auf den Esstisch gelegt wurde damit Mami das Taschengeld reinsteckt.
Aufplustern tue ich mich gar nicht.
Ich bin einfach nur interessiert wie „frei“ diese Berufsgruppe in ihrem Handeln ist. Ein Fahrprüfer oder ein Polizeibeamter zum Beispiel hat ja auch in manchen Situationen einen gewissen Ermessensspielraum.
Es scheint so........
Einst Begegnete ich einem extrem Unfreundlichem Schaffner....
Ich hatte einen Freund besucht.... der hat an einem kleinen Bahnhof gewohnt.
Dort gab es nur 1nen Fahrkartenautomaten, der war leider Kaputt.
Also Wollte ich eine Fahrkarte im Zug kaufen .
Als ich den Schaffner dann fand war er extrem unfreundlich und glaubte es mit dem Automaten nicht.
Dann sagte er "Ja Fahrkarten kann man schon seit 2 Jahren nicht mehr im Zug kaufen" , Obwohl ich Das equipment dazu bei ihm sah
Das seltsame... 1 Woche zuvor hatte ich auf dem Weg zur Berufsschule noch eine gekauft.
Das sagte ich ihm auch, doch er meinte wenn ich nicht sofort meine Personalien angebe würde am Nächsten halt die Polizei auf mich warten........
Da ich jung war gab ich sie weiter, und musste für scharzfahren zahlen.
Oft danach habe ich noch Karten im Zug gekauft....... war nie ein problem. Letzte Woche erst eine total freundliche schaffnerin........
Wenn man aufgrund eines defekten Fahrkartenautomaten keine Fahrkarte kaufen kann, sollte man sich allerdings dessen Nummer merken und im Zug nach Personal suchen. Dann ist sogar gesetzlich vorgesehen, dass man auf keinen Fall mehr zahlt.
Wer einfach nur abwartet, muss auf Kulanz hoffen, hat aber keine Ansprüche.
Es gibt teilweise auch sogenanntes Mystery Shopping, bei dem der Auftraggeber die Kontrolle in zivil kontrollieren lässt