Muss ich das dem Jobcenter mitteilen oder brauch ich das nicht?
Hallo,
ich habe einige Bücher,Manga,Alben und ein Spiel auf Rebuy verkauft. Nächste Woche wird das Paket abgeholt und nach einigen Tagen kriege ich die Auszahlung. Das wären so knapp 40eur. Da ich demnächst neue Weiterbewilligungsbescheide samt Kontoauszügen einreichen muss,frag ich mich ob ich den Verkauf auch angeben muss. Oder zählt es als Vermögensumwandlung?
4 Antworten
Privatverkäufe wie diese (und z.B. eBay) musst du niemanden mitteilen. Wie das genaue Gesetz dazu heißt kann ich dir leider nicht sagen.
Wenn das private Verkäufe sind und nur gelegentlich passieren, dann ist das eine Vermögensumwandlung und darf nicht als Einkommen angerechnet werden.
Ist ja auch nicht viel, solange Du kein Gewinn daraus erzielst und das dem Jobcenter auf evtl. Nachfrage plausibel erklären kannst, wird da auch nichts passieren.
Zum Schonvermögen, ein Gewinn innerhalb des Leistungsbezugs ist kein Vermögen, sondern anrechenbares Einkommen.
zählt es als Vermögensumwandlung?
Falls die verkauften Artikel aus Deinem Privatbesitz stammten, dann Ja.
Wenn Du die 40 € per Banküberweisung bekommst, mußt Du sie spätestens auf Nachfrage hin erklären.
Grundsätzlich jedoch nicht.
Nein, brauchst du nicht angeben. Denn das ist Schonvermögen.
Schonvermögen bedeutet Vermögen, was sie nicht anfassen dürfen. Derzeit beträgt das 15 tsd Euro.
Das geht dem Amt meines Erachtens nichts an. Wie und wohin du dein Vermögen einsetzt.
Behalten ja, ohne Anrechnung nein !
Das ist dann kein Vermögen, weil es innerhalb des Leistungsbezugs erzielt wurde, dann handelt es sich um anrechenbares Einkommen.
wenn ich bei einem Gewinnspiel zu.B 2000eur gewinne. Dürfte ich die dann behalten? ohne das die es anrechnen?
Es würde angerechnet werden.
was heißt Schonvermögen? Kann ich also z.B 2000eur gewinnen und die rechnen mir das nicht an?