Jobcenter aufhebungsbescheid missverständlich?

4 Antworten

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da du umgezogen bist, ist dieses Amt nicht mehr für dich zuständig, deine Papiere werden dem neuen Amt übergeben, von dort bekommst einen neuen Bescheid.


Sabor111 
Beitragsersteller
 29.05.2021, 20:48

17.05.20 , 21.11.2020 ,17.05.2021 diese bescheide werden erwähnt das waren alles bescheide über geldbewilligungen, die werden mit aufgehoben und ab 1.6 ganz aufgehoben, das bedeutet dann doch dass ich knapp 2 Jahre harztvier und miete zurückzahlen muss oder?

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GerdausBerlin  30.05.2021, 02:14
@Sabor111

Wenn in einem Bescheid steht, dass du bis zum 10. Juni 2021 ALG II bekommst, und dann stellt sich heraus, dass du nur bis zum 9. Juni 2021 ALG II bekommst, dann wird der erste Bescheid aufgehoben - wegen dem einen falschen Tag.

Und auch alle anderen Bescheide, in denen steht, "Sie kriegen ALG II bis zum 10. Juni 2021" müssen dann aufgehoben werden.

Dann wird ein neuer Bescheid erlassen. Wegen des falsch beschiedenen Tages.

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Sabor111 
Beitragsersteller
 29.05.2021, 20:41

warum kann ich dann widerspruch einlegen ? und warum werden alle bescheide aufegehoben,

"Aufhebung der Bescheide vom 17.05.20 , 21.11.2020 ,17.05.2021

die Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB X werden ab dem 01.06.21 ganz aufgehoben."

das ganz aufgehoben irritiert mich sehr.

Zumal sie die Bescheide der letzten Jahre nehmen, bedeutet das ich muss jetzt knapp 2 Jahre ALG 2 zurückzahlen?

Ich bin schon angemeldet bei dem neuen JC alles gut.

Aber das Alte macht es unmissverständlich für mich. Und sie rufen mich nie an, obwohl meinen Sachbearbeiter explizit mit Angabe meiner Neuen Nummer gebebten habe.

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Einfach klar und deutlich.

Es wird umgezogen, der Umzug wurde genehmigt, das Job-Center bezahlt, auch die fehlende Erstausstattung, das neue Center hat den Mietvertrag, übernimmt also alle Kosten und Lasten, sorgt auch für Deinen Bedarf und Deine Kasse.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sabor111 
Beitragsersteller
 29.05.2021, 22:37

ok verstehe, also keine sorgen machen.

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Der neuste Bescheid sagt nur das es von dem Jobcenter jetzt kein mehr für dich gibt.

Denn ein anderes Jobcenter ist für dich zuständig.

Ich sehe da nichts wiedersprüchliches.


Sabor111 
Beitragsersteller
 29.05.2021, 20:46

da steht doch alle bescheide werden ganz aufgehoben? das ganz aufgehoben irritiert mich und desweiteren steht doch dabei das ich nicht krankenverischert sei

und das ich einspruch einlegen kann binnen einen monat.

ist das extra so umissverständlich geschrieben ?? die bescheide davor waren immer viel einfacher zu verstehen.

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OnePerson19  29.05.2021, 20:47
@Sabor111

Alle Bescheide werden aufgehoben, somit bekommst du kein Geld mehr und bist natürlich auch nicht krankenversichert.

Das ist doch ganz klar geschrieben.

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Sabor111 
Beitragsersteller
 29.05.2021, 20:50
@OnePerson19

17.05.20 , 21.11.2020 ,17.05.2021 diese bescheide waren bewilligungsbescheide für geld.

die werden aufgehoben, ab 01.06. ganz aufgehoben wie ich das versehe.

Das bedeutet ich muss knapp 2 JAhre alg 2 zurückzahlen oder wie?

Warum ist anbei bei dem Brief keine Rechnung, von dem was ich zurückzahlen muss.

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OnePerson19  29.05.2021, 20:51
@Sabor111

Sie werden aufgehoben ab dem 01.06.2021 und nicht rückwirkend.

Du musst also nichts zurück zahlen.

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Sabor111 
Beitragsersteller
 29.05.2021, 20:52
@OnePerson19

achso, sonst würde rückwirken dastehen?
warum wird dann auf einen Einspruch binnen einen monats hingewiesen?

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OnePerson19  29.05.2021, 20:55
@Sabor111

Jup und weil du binnen einem Moment ein Einspruch einreichen kannst.

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Sabor111 
Beitragsersteller
 29.05.2021, 20:57
@OnePerson19

warum aber erähnen sie dann die bescheide zuvor und sagen dann das es ganz aufgehoben wird, ist das nicht eine umschreibung für rückwirken nur das nicht rückwirkend gesagt wird?

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Die Bescheide wurden aufgehoben bzw. abgeändert weil sich dein Bedarf erhöht hat, dass ist also ganz normal.

Da Du zum 01.05.2021 umgezogen bist, wurde dein Bewilligungsbescheid der bis Juni 2021 ging ganz aufgehoben, es gibt also gar nichts mehr, weil sich durch den Umzug der Zuständigkeitsbereich des Jobcenters geändert hat.

Eins verstehe ich aber nicht, warum erst zum 01.06.2021 die Leistungen aufgehoben werden, wenn Du doch zum 01.05.2021 in einen neuen Zuständigkeitsbereich gezogen bist ?

Dann hätte man ja nach meiner Ansicht ab 01.05.2021 den Bescheid aufheben müssen.


Sabor111 
Beitragsersteller
 30.05.2021, 12:01

KEINE Ahnung da steht doch die leistungen werden ganz aufgehoben???

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isomatte  01.06.2021, 10:55
@Sabor111

Das ist ja auch korrekt, sollte doch einleuchten, dass das alte Jobcenter dann keine Leistungen mehr zahlt, wenn man aus dessen Zuständigkeitsbereich wegzieht.

Mich wundert nur, dass der Bescheid erst zum 01.06.2021 aufgehoben wurde und nicht schon zum 01.05.2021, wenn Du doch schon da nicht mehr im Zuständigkeitsbereich des alten Jobcenters warst

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