Jobcenter aufhebungsbescheid missverständlich?
Ich bin aus privaten problemen mit schulden machen weggezogen, hab mein JC Bescheid gegeben und bin allen nachgekommen, jetzt habe ich so ein brief bekommen 8 seiten lang und ich verstehe gar nix.
Also erst steht ;Aufhebung der Bescheide vom 17.05.20 , 21.11.2020 ,17.05.2021
die Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB X werden ab dem 01.06.21 ganz aufgehoben.
Grund für die Aufhebung der Entscheidung:
Umzug und dadurch wechsel der Zuständigkeit.
Sie ziehen zum 01.05.2021 um örtlich zuständig ist der Träger, in dessen Zuständigkeitsberreich Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben(Paragraph 36 SGB2). Da Sie ab 01.5.2021 nach so und so umziehen, ist ab 01.05.2021 Jobcenter soundso für sie zuständig.
Diese Entscheidung beruht auf Paragraph 40 Absatz 1 und 2 SGB II und paragraph 330 Absatz 3 des Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) in Verbindung mit paragraph 48 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) und paragraph 6, 36.
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Die Bescheide vom 17.05.20, 21.11.2020 und 17.05.21 waren alle samt änderungsbescheide.
der vom 17.05.2020 beinhaltet;
Sehr geehrte Blabla, ich bewillige ihnen für die Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2021
folgende leistungen:
monatlicher gesamtbetrag für juli 2020 bis juni 2021 in Höhe von €
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der bescheid vom 21.11.2020
Änderungsbescheid
Sehr geehrte Blabla,
für Sie ändert sich die Höhe der Leistungen um nach dem zweiten Buch usw.
Monatlicher Gesamtbetrag für Januar.21 bis Juni.21 €
Die leistungen werden monatlich im vorraus bezahlt.
Die bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide werden insoweit zum 01.01.2021 aufgehoben.
Begründung;
Ihr Leistungsfall wird ab dem 01.01.2021 aufgrund folgender Änderung neu berechnet:
blablabalaba
In dem vom deutschen Bundestag am 05.11.2020 beschlossenen Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe wurde das und das beschlossen.
So und jetzt eben dieser aktuellste Bescheid anbild.
Dabei ist keine Berechnung nichts, gar nichts nur 9 Seiten Belehrungen.
Also ich bin davon ausgegangen das wenn ich umziehe dies mitteile und dann ein monat zu viel bezahlt bekommen habe, ich das zurück zahlen muss, selbst verständlich.
ich habe sogar noch ein stückweit erklärt in einem brief warum ich umgezogen bin und das musste fix gehen (u.a. sind es schwerwiegende gründe ich war in gefahr)
und habe meine NEUE Telefonnummer für Rückfragen hinterlassen aber nix kam.
Bedeutet das die heben mir rückwirkend alles Geld auf? Das geht nämlich aus dem Blättern gar nicht hervor !
Ab dem 01.6.21 wäre mein Alg 2 ausgelaufen und ich bin zum 01.5. umgezogen.
also ist ein Monat differenz.
Es steht noch dabei ich kann widerspruch einlegen, innerhalb eines Monats.
Kennt sich wer hier aus, bedeutet das ganz einfach jede Geldleistung wurde aufgehoben? Ohne das die mir irgendwas vorrechnen im Brief?
hier ist die zweite Seite:
KENNT SICH WER AUS HILFE
3 Antworten
Einfach klar und deutlich.
Es wird umgezogen, der Umzug wurde genehmigt, das Job-Center bezahlt, auch die fehlende Erstausstattung, das neue Center hat den Mietvertrag, übernimmt also alle Kosten und Lasten, sorgt auch für Deinen Bedarf und Deine Kasse.
Die Bescheide wurden aufgehoben bzw. abgeändert weil sich dein Bedarf erhöht hat, dass ist also ganz normal.
Da Du zum 01.05.2021 umgezogen bist, wurde dein Bewilligungsbescheid der bis Juni 2021 ging ganz aufgehoben, es gibt also gar nichts mehr, weil sich durch den Umzug der Zuständigkeitsbereich des Jobcenters geändert hat.
Eins verstehe ich aber nicht, warum erst zum 01.06.2021 die Leistungen aufgehoben werden, wenn Du doch zum 01.05.2021 in einen neuen Zuständigkeitsbereich gezogen bist ?
Dann hätte man ja nach meiner Ansicht ab 01.05.2021 den Bescheid aufheben müssen.
Das ist ja auch korrekt, sollte doch einleuchten, dass das alte Jobcenter dann keine Leistungen mehr zahlt, wenn man aus dessen Zuständigkeitsbereich wegzieht.
Mich wundert nur, dass der Bescheid erst zum 01.06.2021 aufgehoben wurde und nicht schon zum 01.05.2021, wenn Du doch schon da nicht mehr im Zuständigkeitsbereich des alten Jobcenters warst
Der neuste Bescheid sagt nur das es von dem Jobcenter jetzt kein mehr für dich gibt.
Denn ein anderes Jobcenter ist für dich zuständig.
Ich sehe da nichts wiedersprüchliches.
da steht doch alle bescheide werden ganz aufgehoben? das ganz aufgehoben irritiert mich und desweiteren steht doch dabei das ich nicht krankenverischert sei
und das ich einspruch einlegen kann binnen einen monat.
ist das extra so umissverständlich geschrieben ?? die bescheide davor waren immer viel einfacher zu verstehen.
Alle Bescheide werden aufgehoben, somit bekommst du kein Geld mehr und bist natürlich auch nicht krankenversichert.
Das ist doch ganz klar geschrieben.
17.05.20 , 21.11.2020 ,17.05.2021 diese bescheide waren bewilligungsbescheide für geld.
die werden aufgehoben, ab 01.06. ganz aufgehoben wie ich das versehe.
Das bedeutet ich muss knapp 2 JAhre alg 2 zurückzahlen oder wie?
Warum ist anbei bei dem Brief keine Rechnung, von dem was ich zurückzahlen muss.
Sie werden aufgehoben ab dem 01.06.2021 und nicht rückwirkend.
Du musst also nichts zurück zahlen.
achso, sonst würde rückwirken dastehen?
warum wird dann auf einen Einspruch binnen einen monats hingewiesen?
Jup und weil du binnen einem Moment ein Einspruch einreichen kannst.
warum aber erähnen sie dann die bescheide zuvor und sagen dann das es ganz aufgehoben wird, ist das nicht eine umschreibung für rückwirken nur das nicht rückwirkend gesagt wird?
KEINE Ahnung da steht doch die leistungen werden ganz aufgehoben???