Fahrradschaltung kaputt?
Folgendes:
Ich habe mir das Fahrrad eines Freundes genommen und bin damit zum Bahnhof und wieder zurück.
Als ich ihm das Fahrrad wieder gegeben habe, ist nach zwei Tagen die Fahrradschaltung vom Hinterrad abgebrochen.
Jetzt meint mein Freund ich muss für den Schaden aufkommen, da ich es zuletzt benutzt habe. Aber dies verneinte ich, da ich wusste, dass er nie sein Fahrrad pflegt. Ich bin mir sicher das es deswegen abgebrochen ist.
Meine Frage, wer hat jetzt Recht und kann man das auch Juristisch erklären ?
7 Antworten
kann man das auch Juristisch erklären ?
Erklären nicht.
Aber natürlich kann dein "Freund" (dass es keiner ist, merkst du selbst...) einen Anwalt damit beauftragen, dich zur Schadensersatzzahlung aufzufordern. Dann sagst du "nö" und dein "Freund" hat die Wahl, ob er es dabei belässt (und sich über die Rechnung des Anwalts ärgert) oder den Schadensersatz zivilrechtlich einklagt, sprich ein Gericht anruft, das in einem Prozess feststellt, wer Recht hat.
Nun, um damit Erfolg zu haben, müsste er beweisen dass der Schaden durch dich verursacht wurde. Kann er das nicht, bleibt er auf seinen Kosten sitzen... und es kostet ganz schön Geld, einen Gerichtssaal samt Personal für einige Stunden zu buchen. Wird er also nur dann tun, wenn er zu blöd ist seine Millionen in Drogen umzusetzen.
würde mich schon stark wundern wenn du damit was zutun hättest..
wenn du mit dem Fahrrad normal umgegangen bist und bei dir noch alle heile war wird einfach er unsanft mit seinem Rad umgegangen sein und es somit selber kaputt gemacht haben..
mfg
Du hast den Schaden nicht verursacht - wie denn auch? Wenn die Gangschaltung plötzlich während der Fahrt den Geist aufgibt, ist niemand daran schuld, das sind eben normale Abnutzungserscheinungen, vor allem, wenn man sein Rad nicht regelmässig kontrolliert. Natürlich musst Du für die Reparatur nicht aufkommen, Dein Freund spinnt wohl.
Netter Freund, doch ja...
Meine Frage, wer hat jetzt Recht und kann man das auch Juristisch erklären ?
Ist doch egal wer Recht hat. Und warum willst du es juristisch klären wollen - du hast doch keinen Schaden.
Nein du hast keine schuld solange es nicht durch dein verschulden kaputt gegangen ist