Muss der Schaden als Unfallwagen deklariert werden?
Hallo eine Pritsche ist in mein Parkendes Fahrzeug gefahren, siehe Foto.
Wenn ich mein Auto verkaufen möchte, muss ich es bei diesem Blechschaden als Unfallwagen inserieren?
Danke für eure Hilfe
7 Antworten
Ich gehe davon aus, dass Dein Fahrzeug noch keine sechs Jahre alt ist.
In diesem Fall hast Du, bei einem unverschuldeten Unfall, Anspruch auf einen merkantilen Minderwert (Wertminderung).
Für meine Begriffe ist das ein hinweispflichtiger Parkrempler,
aber dadurch wird das Auto nicht zu einem Unfallwagen.
Als Parkrempler kann man das nicht mehr bezeichnen.
Das ist definitiv ein Unfallschaden!
Ja muss, da der Schaden zu groß ist. Es spielt dabei keine Rolle, ob er rückstandslos behoben werden konnte.
Ich hatte mal einen leichten Auffahrunfall. Meine Front musste getauscht werden. Es ist vom Schaden nichts mehr übrig, aber trotzdem muss ich es abgeben. Werde ich auch wenn ich ihn mal verkaufe. Ich werde es aber nicht betonen, sondern ganz beiläufig erwähnen.
Ja, muss es.
Laut Bundesgerichtshof führt jeder erhebliche Schaden oberhalb der Bagatellgrenze von 750 Euro zum einem Unfallfahrzeug. (https://gutachter-raiolo.de/ratgeber/unfallwagen/#:~:text=Kurz%20%26%20knapp%3A%20Das%20Wichtigste%20zum,ganz%20geringf%C3%BCgige%2C%20oberfl%C3%A4chliche%20Lacksch%C3%A4den%20handelt.)
Im meinem Gutachten steht eine Wertminderung von 500€ , die AXA hat das Gutachten jetzt korrigieren lassen von ihrem Gutachter auf 180€ . Wenn ich den Schaden repariere kann ich doch niemals 180€ unter Wert verkaufen, ich muss deutlich weniger verlangen
Wenn der Schaden über 750€ liegt, muss er deklariert werden. Frage also bei Smartrepair, was der Schaden kosten würde. Denn Kotflügel und Motorhaube lackieren, dann bist du schon über 750€.
1400 insgesamt
Genau darum sage ich, frage den Beulen-Doktor. Wann der günstiger als 750€ wird, musst du es nicht als Unfall angeben.
Leider nein, das Auto ist von 2016