Schaden am Mietfahrzeug 2 Stunden nach Abholung festgestellt?
Hallo. Ich habe nach meiner Mietwagenabholung 2 Stunden später (nachdem ich erstmals ums Auto gegangen bin) einen Schaden festgestellt. Leider habe weder ich, noch die Vermietung das Fahrzeug bei Abholung detailliert in Augenschein genommen, bzw. wurde die Übergabe nicht am Fahrzeug durchgeführt. Ein Protokoll habe ich erhalten, auf diesem waren keine Schäden vermerkt.
Nach dem Bemerken des Schadens habe ich umgehend die Vermietung angerufen und den Schaden gemeldet. Anschließend habe ich das Fahrzeug zurückgebracht (es war ein Sicherheitsrelevantes Bauteil) und mir wurde die Weiterfahrt mit einem anderen Fahrzeug ermöglicht. Es wurde also getauscht.
Der Fall soll aber wohl noch geprüft werden. Es wurde behauptet, dass bei der Abgabe vom letzten Kunden kein Schaden vorgefunden werden konnte, demzufolge wurde auch nichts dokumentiert. Das ganze hört sich nun so an, als ob man mir den Schaden unterschieben möchte und befürchten muss, dass Kosten auf mich zukommen.
Wie ist die Sache rechtlich? Es ist natürlich einleuchtend, dass der Fall denkbar schlecht erscheint, da ich das Fahrzeug ohne Überprüfung auf Schäden vom Hof gefahren bin und mir der Schaden erst 2 Stunden später auffiel. Kann man mir die Kosten für die Regulierung im Nachgang aufbrummen?
1 Antwort
Das ist ein häufiges Problem. Ich war lange bei Europcar sein rechtlich ist es so das man tatsächlich Haftbar machen KÖNNTE nicht zwangsläufig muss.
Aber, du hast einen Mietvertrag unterschrieben. Damit hast du bestätigt das keine Schäden bei Übergabe vorhanden waren. Und mit dieser Unterschrift hast du fast schon dein Schicksal besiegelt.