Müssen Eltern unterhalt zahlen wenn das Kind über 18 ist?

7 Antworten

Die Eltern müssen in dem Fall natürlich keinen Unterhalt zahlen. Und der Staat wird sie auch nicht finanzieren.

Das Gesetz ist da auch eindeutig:

Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1602.html

Und mit 18 ist sie volljährig und wenn sie keine Ausbildung macht, dann kann sie arbeiten gehen.

Die Eltern müssen sie nicht einmal bei sich wohnen lassen!

Und dieses "bis 25 für Jemanden aufkommen" ist so auch nicht richtig!

Denn nach BGB sind die Eltern in dem Fall nicht zum Unterhalt verpflichtet. Nach dem Sozialgesetzbuch wären es die Eltern. ABER nur dann, wenn sie wirklich nirgendwo (und mit nirgendwo ist überall in Deutschland gemeint) keinen Job finden würde trotz ausreichenden Bewerbungen.

Sie sollte sich also schleunigst überlegen wie es in ihrem Leben weitergehen soll. Denn sonst sitzt sie irgendwann unter der Brücke! Wenn sie die Eltern sie dann tatsächlich vor die Tür setzen, was in dem Fall verständlich wäre, dann kann sie sich ans Amt wenden. Aber bis da Geld fließt und man einen Vermieter für eine Wohnung gefunden hat, der einen mittellosen Bürgergeldbezieher aufnimmt kann eine Zeit vergehen. Und das Bürgergeld ist dann natürlich auch daran geknüpft sich zu bewerben. Also nur rumgammeln ist nicht!

Und warum möchte sie keine Ausbildung machen? Da hätte sie doch wenigstens Zukunftsperspektiven und die Eltern sind zum Unterhalt verpflichtet (bei Leistungsfähigkeit), wenn sie den Bedarf nicht selbst decken kann mittels Ausbildungsvergütung, Kindergeld, BAB oder BAföG Anspruch.

Du kannst ihr am besten helfen, indem du sie auf den Boden der Tatsachen zurück holst. Ihre Einstellung der Allgemeinheit oder den Eltern auf der Tasche zu liegen ist jedenfalls nicht ok!

Bis zum Abschluss der Ausbildung sind die Eltern unterhaltspflichtig, auch wenn diese Freundin vielleicht doch lieber Lust auf etwas bekommen sollte.

Ein Zimmer zuhause, das Essen auf dem Tisch und 40 Euro Taschengeld im Monat sollte aber als Leistung der Eltern ausreichen.

Das Ausziehen kann sie knicken, denn niemand gibt ihr einen Mietvertrag ohne Einkommen.

 und hat nicht vor bis auf weiteres Arbeiten zu gehen. Hat auch keine Ausbildung und auch nichts geplant.

Nein. Für Faulheit steht kein Unterhaltsanspruch zu.

Für die Dauer der Ausbildung und bis zum Ende der ersten Ausbildung, besteht ein Anspruch auf Unterhalt.

Der wird von Eltern i.d.R. in Natura (Unterkunft / Essen usw.) gewährt.

Sie würde auch gerne ausziehen.

Nichts machen wollen, dafür aber finanziert werden ... da läuft gedanklich einiges schief.

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 wenn das Kind über 18 ist?

Schön. Das Tolle an der Volljährigkeit ist, dass man sich seinen Lebensunterhalt z.B. durch Arbeit, selbst verdienen darf.

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 Und wenn nicht, wer übernimmt dann für sie, der Staat also Bürgergeld?

Sie könnte sich einen Mann suchen, der ihre Bequemlichkeit finanziert.

Achtung: Er könnte Hausarbeit dafür erwarten

Müssen die Eltern wirklich bis zum 25 Lebensjahr für sie aufkommen, auch wenn sie kein Bock hat irgendwas zu tun?

Nein.

Sie bekommt Kost und Logis, das reicht aus.

Und wenn nicht, wer übernimmt dann für sie, der Staat also Bürgergeld?

Nein.

Ab der Vollendung des 18 Lebensjahres muss sich das Kind um einen möglichen Unterhaltsanspruch selber kümmern.

Keinen Bock eine Ausbildung oder Studium zu machen = kein Anspruch auf Unterhalt von den Eltern.