Noch Unterhaltspflichtig?

6 Antworten

Deine Eltern sind bis nach der ersten Ausbildung oder bis du 25 bist Unterhaltspflichtig, je nachdem was zuerst eintrifft.

Nach dem 18 Geburtstag aber nur, wenn du was machst(Ausbildung/Studium/Schule).

Lebst du bei deinen Eltern besteht die Unterhaltspflicht aus Naturalien. D.h. Unterkunft und Versorgung mit dem täglich nötigen.

Barunterhaltspflichtig werden deine Eltern, wenn du ausziehst und der Auszug nötig ist. Der Auszug ist nötig wenn: Deine Eltern dich rauswerfen oder das JA feststellt, das du dort nicht mehr wohnen kannst oder wenn deine Ausbildungsstätte weiter weg ist und sich der Ausbildungsweg durch den Umzug stark verkürzt.

Verdienen deine Eltern zu wenig hast du Anspruch auf BAB oder Bafög je nach Situation.

ALG2 steht dir bei Arbeitslosigkeit ohne jemals Versicherungspflichtig gearbeitet zu haben(Ausbildung ist eine Versicherungspflichtige Arbeit) nicht zu. Ausnahme, das Amt hat deinen Auszug zugestimmt

Wende dich ans JA um deine Möglichkeiten mit denen durchzusprechen.


Kessie1  28.07.2024, 22:57

Soweit richtig, aber:

oder bis du 25 bist

Es gibt im Unterhaltsrecht keine Altersbegrenzung. Die magische 25 betrifft nur das Sozial Gesetz und das Kindergeld.

0

Deine Eltern sind bis zum Ende Deiner ersten Ausbildung Dir gegenüber unterhaltspflichtig. Allerdings müsstest Du Dich auch um eine Ausbildung bemühen und diese durchziehen.

Deine Eltern müssen dir weiterhin Unterhalt zahlen

Ja sie sind bis 25 für dich zuständig

Sie können nicht einfach verlangen dass du ausziehst.

Magst du nicht arbeiten oder Ausbildung beginnen??


mondfaenger  28.07.2024, 13:26

Eltern sind unterhaltspflichtig bis zum Ende einer Erstausbildung. Falls sie weder eine schulische noch eine berufliche Ausbildung macht, endet die Unterhaltspflicht mit Volljährigkeit.

1

Verständlich Die Bedenken deiner Eltern.Bafög oder Hartz4 / arbeiten mit Nebenjobs etc. gehen, sollte passen + solange Du keine abgeschlossene erstausbildung hast Ausbildung/Bachelor, müssen deine Eltern leider Kindergeld zahlen.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

mondfaenger  28.07.2024, 13:27

Die Eltern müssen nur bezahlen, wenn sie sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet, sonst nicht.

0