Müssen Bürger Kostenersätze für Grundstückerschließung an Kommune zahlen?

3 Antworten

Wenn ein Eigentümer ein Grundstück besitzt das Baugelände wird, muss er Erschließungskosten zahlen. Das beinhaltetz.B. das Anlegen einer Straße, Kanallegung usw. Er kann das aber vorher schon verkaufen, wenn er es nicht selbst bebaut oder eben diese Kosten beim Verkauf draufschlagen. Es macht schon einen großen Unterschied für einen Käufer ob das Grundstück schon erschloßen ist oder ob da noch spätere Kosten auf ihn zukommen.

Erschließungskosten sind: Wasserversorgung, Kanalanschluss, Stromversorgung, Straßen. Diese Kosten betreffen die Kosten zum Grundstück und werden beim Kauf bereits fällig. Für die Anschlüsse zum Gebäude fallen weitere Kosten an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Erschließung des Grundstücks selbst wird dem bisherigen Eigentümer berechnet. Der findet sich dann natürlich im Kaufpreis des erschlossenen Grundstücks wieder. Die Anliegerbeiträge, die die Kommune erhebt betreffen den Straßenbau, Wasser und Stromversorgung und die Kanalisation, um dein eigenes Grundstück überhaupt versorgen zu können. Diese Kosten können auch noch erheblich später erhoben werden, wenn das gesamte Baugebiet fertig gestellt ist.