Mündliche 6 wegen Verteidigen?

5 Antworten

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Recht hat man nicht, sondern man bekommt es oder bekommt es nicht. Und natürlich ist es richtig, zur Schulleitung zu gehen. Wer um sein Recht nicht kämpft, hat schon verloren. Aber ich finde, Du hast richtig gehandelt. Was Ihr gesagt habt, ist nicht frech.

Die Rechtmäßigkeit der beiden Sechsen ist womöglich unterschiedlich zu beurteilen, Deine 6 basiert auf einer Meinungsäußerung (die als frech klassifiziert wurde), die Deines Klassenkameraden auf einer nicht erbrachten Leistung.

Gruß Matti


sushimett  28.04.2024, 12:33

Nicht gemachte Hausaufgaben sind keine mündlichen Leistungen und demnach kann auch keine mündliche Note hierfür gegeben werden.

hedgehog1712  28.04.2024, 12:35
@sushimett

Bei uns ist das so, dass die Hausaufgaben in die mündliche Note mit einfließen.🤷‍♂️

Kuhlmann26  28.04.2024, 12:37
@sushimett
Nicht gemachte Hausaufgaben sind keine mündlichen Leistungen

In der Frage steht leider nicht, ob das mündliche oder schriftliche Hausaufgaben waren. Abgesehen davon, wurde hier - rechtmäßig oder nicht - nicht die HA bewertet, sondern deren Nichterledigung.

Dass HA nicht bewertet werden sollen, ist mir bekannt.

sushimett  28.04.2024, 13:04
@Kuhlmann26

Lies das hessische Schulgesetz. Hier ist klar geregelt, dass das Arbeits- und Sozialverhalten von der Lehrerkonferenz bewertet wird. Nicht gemachte Hausaufgaben betreffen das Arbeitsverhalten und stellen keine mündliche Leistung dar. Es ist unerheblich, ob die nicht gemachte Hausaufgabe mündlich oder schriftlich zu erledigen war. Dies sollte eigentlich für jedermann offensichtlich sein. Es wäre auch pädagogisch komplett unsinnig, eine Note auf nicht erledigte Hausaufgaben zu geben. Im Zeugnis wird eine Aussage zum Arbeits- und Sozialverhalten vermerkt. Hierbei fließen die Rückmeldungen aller Lehrer ein und man einigt sich auf eine Formulierung. Dies hat keinen Einfluss auf die mündlichen Leistungen eines Schülers in den einzelnen Fächern.

Jurafuchs  28.04.2024, 13:09
@sushimett

Keine Leistung = Note 6. Ganz einfach. Ob du in einer Arbeit ein leeres Blatt abgibst oder deine (verpflichtenden) Hausaufgaben nicht machst, kommt aufs selbe hinaus.

sushimett  28.04.2024, 13:14
@Jurafuchs

Nein, das ist schlicht falsch. Ein leer abgegebener, schriftlicher Leistungsnachweis wird bewertet. Nicht gemachte Hausaufgaben betreffen das Arbeitsverhalten und stellen weder eine schriftliche noch eine mündliche Leistung dar. Das Arbeitsverhalten wird von der Lehrerkonferenz bewertet und fließt nicht in die Noten der Einzelfächer ein.

Jurafuchs  28.04.2024, 13:15
@sushimett

Das ist falsch. Eine Hausaufgabe ist - selbstverständlich - eine schriftliche Leistung (wie kommt man eigentlich darauf daß es keine ist?!)

sushimett  28.04.2024, 13:21
@Jurafuchs

Offensichtlich kennt sich der Jurafuchs nicht mit Schulrecht aus. Das fängt schon damit an, dass du keine Ahnung davon hast, was eine schriftliche oder mündliche Leistungserhebung ist. Nicht gemachte Hausaufgaben betreffen das Arbeitsverhalten, dieses wird von der Lehrerkonferenz bewertet und fließt nicht in die mündlichen Leistungen der einzelnen Fächer ein.

Kuhlmann26  28.04.2024, 13:25
@sushimett
Es ist unerheblich, ob die nicht gemachte Hausaufgabe mündlich oder schriftlich zu erledigen war. Dies sollte eigentlich für jedermann offensichtlich sein.

Mir ist vor allem klar, dass HA an sich kompletter Unfug sind. Mich musst Du also nicht überzeugen, ich kritisiere das Verhalten des Lehrers vielleicht aus anderen Gründen als Du, aber ich kritisiere es.

Dein Hinweis auf das Schulgesetz wird dem Fragesteller hoffentlich in der Diskussion mit der Schulleitung helfen.

Jurafuchs  28.04.2024, 13:26
@sushimett

Gut, Pass auf: scheinbar weißt du es ja besser, dann belege mir doch bitte wieso dies keine LEISTUNG sein solle. Welches Schulgesetz angewandt wird, weißt du ja.

sushimett  28.04.2024, 13:37
@Jurafuchs

Das kannst du selbst recherchieren, es finden mehrere Gesetze Anwendung.

Natürlich kann man schriftliche oder mündliche Noten bilden, die sich auf die Hausaufgaben beziehen. Beispiel: Der Französischlehrer hat am Anfang des Schuljahres dargelegt, wie er mündliche Vokabelabfragen bewertet. Wenn Teil der Hausaufgaben war, die Vokabeln ins Vokabelheft zu übertragen und zu lernen, dann ist es unerheblich für die Note der Abfrage, ob die Vokabeln tatsächlich abgeschrieben oder gelernt wurden. Wenn Jean-Michel alle Vokabeln in der Abfrage korrekt benennen konnte, erhält er die Note 1 auf die Abfrage, auch wenn er die Vokabeln nicht abgeschrieben hat und zuvor dem Lehrer eröffnete "Ich habe nichts gelernt".

Kuhlmann26  01.05.2024, 09:07

Ich danke Dir für den ⭐️.

Gruß Matti

Tango537 
Beitragsersteller
 28.04.2024, 12:34

Herzlichen Dank

Bei deinem Freund durchaus berechtigt. Bei dir halte ich es für unberechtigt, da sind andere Ordnungsmaßnahmen zu treffen (z. B. Verweis).


Tango537 
Beitragsersteller
 28.04.2024, 12:34

Wofür Verweis bitte? Ich habe niemanden beleidigt und nichts Falsches gesagt, sondern meinen Freund verteidigt.

Jurafuchs  28.04.2024, 13:08
@Tango537

Verweis ist sicherlich wenig hart, aber allgemeine Ordnungsmaßnahmen sind durchaus zulässig.

Darf er natürlich nicht. Dein Verhalten war ebenfalls falsch. Was ist das für ein Verhalten dem Lehrer gegenüber? "Fünfe grade sein lassen"?! Mach das mal im Berufsleben zu einem Vorgesetzten, dich so zu verhalten. Wie auch immer. Der erste Gang ist immer zum Lehrer selbst. Also so etwas bespricht man nach der Stunde.


Kuhlmann26  28.04.2024, 12:27
Was ist das für ein Verhalten dem Lehrer gegenüber?

Es ist ein richtiges Verhalten, finde ich. Dass der Lehrer die Schüler mit seinen Hausaufgaben belästigt, mag rechtens sein, richtig ist es deshalb noch lange nicht. Und wenn man seinen Unmut darüber nicht zum Ausdruck bringt, kommt der Lehrer nicht ins Nachdenken.

sushimett  28.04.2024, 12:30
@Kuhlmann26

Es ist in Form und Inhalt falsch. Wie ich schrieb, bespricht man so etwas nach dem Unterricht mit dem Lehrer.

Der Lehrer darf das. Aber ihr dürft auch EInspruch erheben. Werdet sehen, was der Direktor dazu sagt.


Tango537 
Beitragsersteller
 28.04.2024, 12:22

Im Notfall klären wir das dann halt per Unterlassungsklage.

Tango537 
Beitragsersteller
 28.04.2024, 14:43
@Wladimyr09

Ich nenne es eher selbstbewusst und sich nichts bieten lassend.

darkarth298  28.04.2024, 14:52
@Tango537

Das wäre es, wenn es dabei keinen schnippischen Unterton hätte. Ganz abgesehen davon, dass es dich eigentlich auch nichts angeht, was dein Lehrer mit deinem Kumpel zu besprechen hat. So gesehen ist es ja eher der Lehrer, der sich hier keine Einmischung Dritter bieten lassen muss.

Tango537 
Beitragsersteller
 28.04.2024, 16:34
@darkarth298

Das fand vor der ganzen Klasse während des Unterrichts statt. Es war also nicht schwer, davon etwas mitzubringen.

Ja, der Lehrer darf das und euer Direktor hat wirklich wichtigere Dinge zu tun. Dein Freund sollte lernen, seinen Tag so zu planen, dass er zukünftig die Hausaufgaben erledigen kann.


Tango537 
Beitragsersteller
 28.04.2024, 12:19

Mein Freund, lieber Hedgehog, geht nach der Schule aber noch schichtarbeiten.

Er hat es wirklich einfach nicht mehr geschafft.

hedgehog1712  28.04.2024, 12:23
@Tango537

Leider interessiert sowas die Lehrer nicht. Das ist einfach so. Dann muss man halt weniger schlafen, um alles zu erledigen. Mache ich auch, wenn auch nicht sonderlich gerne. Damit muss man eben leben.

Kuhlmann26  28.04.2024, 12:30
@hedgehog1712
Damit muss man eben leben.

Nein, muss man nicht! Man muss dagegen vorgehen, sonst ändert sich nichts. Man muss die Lehrer dazu bewegen, dass sie sich dafür interessieren. Die Frechheit liegt darin, Hausaufgaben aufzugeben und nicht darin, sie nicht zu erledigen.

hedgehog1712  28.04.2024, 12:33
@Kuhlmann26

Da musst du dich schon bei der Regierung beschweren, dass Hausaufgaben aufgegeben werden dürfen. Solange Hausaufgaben aufgegeben werden, ist es die Pflicht des Schülers, diese zu erledigen. Sollte er dies nicht tun, darf der Lehrer ihm dafür selbstverständlich eine schlechte Note geben.

Kuhlmann26  28.04.2024, 12:53
@hedgehog1712
ist es die Pflicht des Schülers, diese zu erledigen.

Das ist ein Trugschluss, weil das Wort "Pflicht" falsch interpretiert wird. Wenn man unter Androhung von negativen Konsequenzen zu einer Aufgabe gezwungen wird, handelt es sich nicht um eine Pflicht. Diese ist immer selbstauferlegt. Anders ausgedrückt: Man kann sich nur selbst verpflichten. Erst wenn man sich zu etwas verpflichtet hat, ist man für dieses Etwas auch verantwortlich.

Genauso wie man den Lehrern vor Jahrzehnten bewusst machen musste, dass der Rohrstock kein geeignetes Zwangsmittel zur Durchsetzung der eigenen Interessen ist, muss man dieser Berufsgruppe heute deutlich machen, dass sie nicht willkürlich über die Lebenszeit der ihnen Ausgelieferten verfügen kann; dass sie das darf, ist zu kritisieren. Den Rohrstock durch eine 6 zu ersetzen, ist keine Lösung, sondern nur ein Austausch der Mittel.
Eigentlich müsste inzwischen auch der Letzte begriffen haben, dass solche Methoden zum Lernen ungeeignet sind.

Aber gut: Ich weiß natürlich, dass die Schule kein Ort des selbstbestimmten Lernens ist und auch nie war.

Tango537 
Beitragsersteller
 28.04.2024, 14:44
@Kuhlmann26

Richtig! Schulen setzen uns unter Druck und zwingen uns zu etwas gegen unsere Willensfreiheit und drohen Sanktionen an. Was ist daran demokratisch? Wir brauchen Schulreformen.

Kuhlmann26  28.04.2024, 15:50
@Tango537
Wir brauchen Schulreformen.

Man muss nicht reformieren, sondern sich dem System entziehen können. Das viel wirksamere Vorgehen wäre die Abschaffung des Schulzwangs - auch Schulpflicht genannt - bis zum 18. Lebensjahr. Es gibt andere Möglichkeiten, das Abitur zu erwerben. Siehe Moritz Neubronner. Er weigerte sich in der zweiten Klasse weiterhin zur Schule zu gehen. 2015 Abi mit einem Durchschnitt von 2,5. Haupt- und Realschulabschluss mit 1,4. Es reicht einer der beiden Spiegelartikel:

https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/deutschland-hartnaeckigster-schulverweigerer-schafft-das-abitur-a-1049018.html

https://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/homeschooling-schulverweigerer-neubronner-schafft-abitur-a-1057595.html

Es gibt sehr viele weitere Beispiele dieser Art.

Tango537 
Beitragsersteller
 28.04.2024, 16:38
@Kuhlmann26

Ach, sieh mal einer an!

Man kann das Abitur also auch ohne Schulzwang schaffen.

Warum gibt es denn keine freien Lernräume mit Tutorials und Materialien?

Tja, dann könnte das Schulregime uns nicht kontrollieren, versklaven und uns einen sinnfreien Zwang auferlegen, uns schikanieren und Daten sammeln, geschweige denn uns zu willfährigen Sklaven der Informationsgesellschaft umerziehen! Auch Indoktrination spielt eine große Rolle.