Motorrad nach Unfall reparieren lassen?
Hallo!
Ich hatte einen Unfall mit meiner MT-09 (RN43), bei dem mir die Vorfahrt genommen wurde. Vorab, ich habe keine Schuld.
Ich habe heute das Gutachten bekommen, in dem der Schaden inkl. MwSt und Arbeitslohn auf 6.214,41€ festgelegt wurde. Der Wiederbeschaffungswert beträgt laut Gutachter 8750,00€.
Ich habe keinen Restwert erhalten, da in dem Gutachten steht, dass ein Reparaturauftrag unterzeichnet wurde (wurde er allerdings nicht). Ich habe daraufhin die Werkstatt angerufen und gefragt, wieso dies so auf dem Gutachten steht, woraufhin er meinte, dass er es ohne Auftrag nicht hätte zerlegen dürfen, sodass der Gutachter sein Gutachten machen kann.
Nach einem kurzen Gespräch wurde er auch unfreundlicher und meinte zu mir, dass er dann eben den Gutachter nochmal kommen lässt, es dann auf einer Restwertbörse angeboten wird, um den Wert zu ermitteln und er es dann wieder zusammenbaut und ich es am Dienstag abholen soll.
Meint ihr, dass das Motorrad so oder so repariert wird oder es auch ein wirtschaftlicher Totalschaden sein könnte und die Gegnerversicherung mir die Option gibt, den Wiederbeschaffungswert minus den Restwert auszahlen zu lassen.
Vielleicht kann ja auch jemand den Restwert schätzen. Ich füge gleich ein paar Bilder ein :)
Danke im Voraus!
Die Bilder habe ich hier hochgeladen. Über Gutefrage ging es irgendwie nicht
1 Antwort
Vorab, ich habe keine Schuld.
Und wieso war dann dein erster Gang nicht zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht?
Als Geschädigter hast du das Recht, dir einen eigenen Anwalt für Verkehrsrecht deiner Wahl zu nehmen und den muss die gegnerische Versicherung bezahlen.
Ich kann auch nur ganz dringend dazu raten, das zu machen. Es ist inzwischen nämlich allgemein bekannt, dass die Versicherungen regelmäßig versuchen, Geschädigte hemmungslos über den Tisch zu ziehen, die sich keinen Anwalt nehmen und mit denen sie es machen können, weil sie keine Anhnung von den ganzen juristischen Fallstricken haben. Die Rechtslage ist teilweise so kompliziert, dass man als Laie zwangsläufig Fehler macht. Darauf wartet die Versicherung nur, um dir einen Strick daraus zu drehen und Forderungen nicht zu erfüllen, Einige haben sogar extra Leute, die die Fälle angucken und beurteilen, wie man die Geschädigten am besten bescheißen kann.
Dein Anwalt kann dir dann ganz genau sagen, welche Rechte du hast und dir alle deine Fragen beantworten. Er erledigt auch den gesamten Schriftverkehr für dich.
Vor allem fordert dein eigener RA auch alles das ein, was dir zusteht und was weder Gutachter noch Werkstatt und erst Recht nicht irgendeine Versicherung freiwillig fordert oder rausrückt. Und er schützt dich auch vor unberechtigten Forderungen der Versicherung.
Und wie du merkst, fängt der Ärger schon an....
Den größten Fehler, den Laien meistens machen, ist zu glauben, die ganze Sache telefonisch regeln zu können. Das fällt den meisten gewaltig auf die Füße, weil später irgendjemand das Gegenteil behauptet und man selber nichts zum Beweis des Gegenteil in der Hand hat. Ein Anruf bei der Versicherung und der Sachbearbeiter weiß, dass er mal wieder einen Naiven vor sich hat.
Danke erstmal für die schnelle Antwort!
Einen Anwalt habe ich bereits, nur war dessen Kanzlei leider schon geschlossen, als ich das Gutachten heute Nachmittag erhalten habe.
Ich habe nur in eigener Faust gehandelt und die Werkstatt kontaktiert, da ich befürchtet hatte, dass er mit der Reparatur schon beginnen könnte, da ihm ja der „Reparaturauftrag“ vorliegen würde.
Habe danach den Post hier verfasst um eventuell der Werkstatt dann doch das „Go“ zu geben.
Ich sag’s mal so. Ich habe am Dienstag keine Möglichkeit das Fahrzeug zu holen, da ich 11km von der Werkstatt wohne und ich momentan kein Auto besitze.
Zudem müsste ich es ja dann (falls die Versicherung die Reparatur fordert) irgendwie wieder dort hinbekommen.
Mir schien es so, als wolle er unbedingt das Fahrzeug reparieren, weshalb er dem Gutachter auch sagte, er hätte einen Reparaturauftrag und als ich dies dann abgelehnt hatte wollte er ja dass ich es dann auch von seinem Hof bis Dienstag entferne…