Sachverständigen Gutachten von KFZ-Versicherung beanstanden bei selbstverschuldetem unfall?

Hallo,

Ich hatte einen selbstverschuldeten Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden. Es wurde ein Wiederbeschaffungswert ermittelt von meine Versicherung anhand von Daten die ich zugeschickt habe und Bildern, da der Unfall im Ausland passierte. Bisher alles richtig und ok.

Ich habe die Rechnung vom Barkauf hingeschickt und die Bestellbestätigung mit allen Ausstattungsmerkmalen inkl. Sonderausstattung. Der Eingang wurde mir auch bestätigt. Nun bekomme ich heute das Gutachten. Und ich Falle vom Glauben. Es beginnt schon damit, dass zur Ermittlung des Wertes noch nicht mal die richtige Farbe des Autos angegeben ist. Es handelt sich um ein Hyundai i20. Dann wurde eine falsche Variante zur Berechnung hinzugezogen. Ich habe einen Trend gehabt (inkl. Sitzheizung, Lenkradheizung). Es wurde aber die günstigere Variante Select als Berechnung hinzugezogen. Das ist doch nicht rechtens oder??? Der einkaufswert vom Trend und select hat sich schon vor 4 Jahren um ca 1.600€ unterschieden. Außerdem habe ich eine Sonderausstattung gehabt (Komfortpaket mit Klimaautomatik, Regensensor, Mittelarmlehne...) im Wert von 600€ damals. Ich habe darauf sogar extra nochmal per Mail hingewiesen. Es hieß "ja es ist alles eingegangen und wird mit berücksichtigt". Den Namen habe ich noch. Ja auch die ist nun nocht mit aufgeführt im Gutachten. Ich frag mich nur wie das passieren kann. Das sind ja schon grobe Fehler. Kann ich das irgendwie beanstanden? Meine Idee war es auf den Fehler erstmal per E-Mail morgen hinzuweisen unf die Unterschiede nochmal genauer zu erläutern. Wenn dann aber keine Reaktion kommt Rechtsbeistand holen.

Also auch wenn ich den Unfall selbst verursacht habe sagt doch der Wiederbeschaffungswert aus, wie viel ich für ein gleichwertiges Fahrzeug im Zustand inkl. Sonderausstattung ausgeben würde. Aber das ist hier ja absolut nicht der Fall wenn alle Angaben nicht mit berechnet werden.

Sorry langer Text. Ich brauche nur mal Meinungen dazu. Vielleicht auch die eine oder andere Erfahrung.

Danke.

Kfz-Versicherung, Gutachten, Versicherungsrecht, Wiederbeschaffungswert, wirtschaftlicher Totalschaden
Sturmschaden WoMo; Wiederbeschaffungswert zu niedrig?

Moin.

Ich bräuchte mal euer Schwarmwissen (evtl. mit Rechtsgrundlage).

Zu unserem Fall: Wir hatten in der Sturmnacht Mitte Februar einen Schaden an unserem Wohnmobil erlitten. Ein Dachziegel ist auf das Dach unseres Wohnmobiles gefallen und hat ein Loch im Dach verursacht, durch den Regen ins Innere gedrungen ist.

Nach knapp 6 Wochen (!) haben wir das Gutachten bekommen. Neben der Tatsache, dass das Ankauf-Angebot an dem Tag abgelaufen war, an dem wir das Gutachten bekommen haben, ist uns der niedrige Wiederbeschaffungswert aufgefallen. Zu dem veranschlagten Wert, wäre es absolut unrealistisch so einen Camper zu bekommen.

Wir haben einen Wiederspruch geschrieben und uns wurde durch die Versicherung dann mitgeteilt, dass wir nachweisen müssen, dass der Wert zu niedrig ist. Dies müssten wir dann mit anderen Fahrzeugangeboten aus dem Internet belegen. Das Problem ist, dass es solche Fahrzeuge fast nicht gibt.

Unser WoMo Fiat Ducato (Alkoven) hat:

Baujahr 2008, 3,5t, 8 eingetragene Sitzplätze, Dieselstandheizung, Solar, passende Heck Garage um den Rollstuhl unserer Tochter zu verstauen wenn alle Betten belegt sind.

Laut Gutachten ist der Wiederbeschaffungswert 30.000 €.

Wir würden der Versicherung gerne Vergleichsangebote schicken, nur gibt es sowas nicht. Uns ist auch nicht bewusst, wie weit man abweichen muss/darf, damit es noch passt. Eine Phantasiezahl wollen wir ja auch nicht nennen.

Vielleicht hat jemand hier eine Idee, was man in so einem Fall tun kann, damit es sich nicht noch weiter verzögert.

Wäre für jede Hilfe dankbar.

Wohnmobil, Recht, Kfz Gutachten, Wiederbeschaffungswert
Wie ist das mit dem Wiederbeschaffungswert bei einem Schaden in der Mietwohnung?

Hallo, Ich habe in einer Mietwohnung gewohnt und bin im April ausgezogen! Meine ehemalige Vermieterin meint jetzt mir das Leben zur Hölle machen zu müssen und möchte sich die Wohnung auf meine kosten renovieren lassen!

In der Wohnung sind unter anderem Echtholztüren verbaut gewesen, welche auf Grund des Alters der Wohnung nicht mehr all zu top aussahen, viele Schrammen und Kratzer! Ich wohnte ein Jahr darin und mein Katzen haben ihr übriges getan. Das heißt ich hab an einigen Türen ein paar Katzenkratzer zu vertreten. Ich sagte ihr, dass das kein Problem sei, da ich eine Haftpflichtversicherung habe, wo meine Katzen mit abgedeckt sind, Sie solle mir also einen Kostenvoranschlag für das Abschleifen, der Türen geben. Gesagt getan, der Voranschlag kam und ich reichte ihn bei der Versicherung ein. Das dauerte...

In der Zwischenzeit wollte Fräulein Vermieterin nicht warten und hat die Türen abschleifen lassen, dort stellte dann der Handwerker fest, ja oh, na das wird dadurch aber nicht besser! Tja super, also neue Türen, jetzt will sie ungefähr 3000 euro von mir für neue Türen! Das wollte die Versicherung nicht einfach so zahlen und schickte einen Gutachter! Dieser stellte fest, dass wenn man 4 Katzen in der Wohnung hätte, das man mit solchen Schäden rechnen muss und es deshalb nicht versichert ist und lehnte ab! (Wird man ja sehen, was da noch rauskommt, da ich laut Versicherungsvertreter eigentlich dahingehend versichert bin)

Jetzt ist mein Anwalt im Urlaub und ich erreiche ihn nicht, weshalb mich das jetzt mti dem Restwert/Wiederbeschaffungswert interessiert! Laut Gesetz bin ich ja nur verpflichtet den Wiederbeschaffungswert zu zahlen! Also so dass der Ursprungszustand wieder hergestellt ist! Und nicht einfach mal so neue Türen!

Kennt sich da jemand aus und kann es mir sagen?

Die Türen und das Haus sind über 10 Jahre alt und sahen wie gesagt schon dementsprechend aus!

vielen Dank

Schadensersatz, Mieter, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Haftpflichtversicherung, Wiederbeschaffungswert
wirtschaftllicher Totalschaden, was zahlt die Versicherung?

Hallo,

hatte am 06.11. einen Unfall.

Kaskofall.

Mein Fahrzeug ist nun als wirtschaflticher Totalschaden klassifiziert worden.


Rep. Kosten: 10.500€

Restwert: 3.600€

Wiederbesch.wert: 9.400€


Nun wurde mein Fahrzeug von einem Händler abgeholt, der mir die 3600€ in Bar gegeben hat.

Nun sind ja noch 5800€ abzgl. der SB von 300€, also 5500€ offen, die ich von der Versicherung zu bekommen habe.

Gerade mit meiner Vers. telefoniert, die zahlen mir jetzt aber nur 4000€ aus (also die differenz vom Restwert zum Wiederbeschaffungswert ABER IN NETTO)

Auf meiner Nachfrage wieso und wann ich den rest kriegen soll, hieß es, mir werde, wenn ich mir ein neues Fahrzeug kaufe, die MwST. des neuen Fahrzeuges ersetzt.

Nun sind 1500€ auf dem Fahrzeugmarkt doch eine Menge Geld, welche ich auch nicht vorstrecken kann.

Meine Frage/n nun:
  • Ist das rechtens? Ich kann mir nämlich kein Fahrzeug für 9400€ kaufen (welches ja der Restwert des Fahrzeuges war) da ich nur 7600€ bekommen habe. Und die fehlenden 1500€ Vorstrecken kann ich nicht und würde ich auch nicht wollen würden, dafür habe ich ja schließlich eine Vollkaskoversicherung.

  • Muss ich das Fahrzeug bei einem Händler kaufen um die MwSt. erstattet zu kriegen, oder kann ich das Fahrzeug auch von einem Privaten Anbieter kaufen?

Sorry das ich so weit ausgeholt habe, aber ich fande die o.g. Angaben relevant.

Ich hoffe ihr habt da selber Erfahrungen oder sogar Fachwissen.

Beste Grüße

Dennis

rechtens 100%
nicht rechtens 0%
Versicherung, Kfz-Versicherung, totalschaden, KFZ Unfall, Wiederbeschaffungswert, wirtschaftlicher Totalschaden

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