KfZ Versicherung bei Totalschaden, ist niedriger Restwert besser?
Nach einem Parkpl.-Unfall an meinem geliebten Polo wurde nun mein Wagen begutachtet. Jetzt lese ich auf erster Googleseite, dass in der Regel bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes ausgezahlt wird.
Mein Pololein wurde jetzt begutachtet und laut des genannten Sachverhalts würde es doch vorteilhaft bzgl. des Auszahlungsbetrags sein, wenn der Restwert möglichst niedrig ist, oder?
Sagen wir, der Wiederbeschaffungswert liegt bei 2500€
Der Restwert meines Wagens wird auf 1500€ geschätzt
So würde es doch 1000€ Entschädigung geben
Wenn ich nun aber vor der Begutachtung noch mehr Schäden in das Fahrzeug mache, dann wäre der Restwert ja ggf. nur 1000€ (ganz egal, ob ich die Schäden danach erzeuge und es auch so mitteile als Nachschaden)
Mit der Fragestellung will ich mir nur Klarheit schaffen. Wo wäre der Denkfehler in der Fragestellung?????
3 Antworten
Dein Denkfehler liegt beim Versicherer: dieser holt sich solange Restwertangebote von Restwertaufkäufern ein, solange du deinen Schrott noch nicht verkauft hast...
Vorteil für den Versicherer: dieser muss dir mit jedem besseren Angebot für deinen Schrott entsprechend weniger Auszahlbetrag an dich leisten... :-((
Außerdem leistet der Versicherer nur mal den Wbw abzgl. MwSt minus aktuelles Restwertangebot.
Erst nach Vorlage der Rechnung für ein Ersatzauto wird dir dann vom Versicherer die einbehaltene MwSt. noch ausbezahlt!
PS: Dir kann es ja egal sein mit dem Restwert: du erhälst in der Summe (Auszahlbetrag + Restwert) immer den selben Betrag!
Wenn ich nun aber vor der Begutachtung noch mehr Schäden in das Fahrzeug mache, dann wäre der Restwert ja ggf. nur 1000€ (ganz egal, ob ich die Schäden danach erzeuge...
Dies wäre eindeutig Versich.betrug und du gehst dann ganz ohne Entschädigung aus der Sache raus außer deinem Schrott - dieser gehört ja weiterhin dir...
Dadurch sinkt auch der Wiederbeschaffungswert...
dass in der Regel bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes ausgezahlt wird.
Stimmt.
Aber für den Restwert gibt es ein verbindliches (!) Kaufangebot.
Der Restwert wird dir natürlich auch ausbezahlt, aber nicht durch den Versicherer, sondern durch den Händler.
Ja okay. Mal eine weitere Frage: Gehört ein verbindliches Kaufangebot zum Restwert immer gesetzmäßig dazu, wenn das Fahrzeug nach Schaden begutachtet wird?
Ja genau! Was heißt das jetzt genau?