Sachverständigen Gutachten von KFZ-Versicherung beanstanden bei selbstverschuldetem unfall?
Hallo,
Ich hatte einen selbstverschuldeten Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden. Es wurde ein Wiederbeschaffungswert ermittelt von meine Versicherung anhand von Daten die ich zugeschickt habe und Bildern, da der Unfall im Ausland passierte. Bisher alles richtig und ok.
Ich habe die Rechnung vom Barkauf hingeschickt und die Bestellbestätigung mit allen Ausstattungsmerkmalen inkl. Sonderausstattung. Der Eingang wurde mir auch bestätigt. Nun bekomme ich heute das Gutachten. Und ich Falle vom Glauben. Es beginnt schon damit, dass zur Ermittlung des Wertes noch nicht mal die richtige Farbe des Autos angegeben ist. Es handelt sich um ein Hyundai i20. Dann wurde eine falsche Variante zur Berechnung hinzugezogen. Ich habe einen Trend gehabt (inkl. Sitzheizung, Lenkradheizung). Es wurde aber die günstigere Variante Select als Berechnung hinzugezogen. Das ist doch nicht rechtens oder??? Der einkaufswert vom Trend und select hat sich schon vor 4 Jahren um ca 1.600€ unterschieden. Außerdem habe ich eine Sonderausstattung gehabt (Komfortpaket mit Klimaautomatik, Regensensor, Mittelarmlehne...) im Wert von 600€ damals. Ich habe darauf sogar extra nochmal per Mail hingewiesen. Es hieß "ja es ist alles eingegangen und wird mit berücksichtigt". Den Namen habe ich noch. Ja auch die ist nun nocht mit aufgeführt im Gutachten. Ich frag mich nur wie das passieren kann. Das sind ja schon grobe Fehler. Kann ich das irgendwie beanstanden? Meine Idee war es auf den Fehler erstmal per E-Mail morgen hinzuweisen unf die Unterschiede nochmal genauer zu erläutern. Wenn dann aber keine Reaktion kommt Rechtsbeistand holen.
Also auch wenn ich den Unfall selbst verursacht habe sagt doch der Wiederbeschaffungswert aus, wie viel ich für ein gleichwertiges Fahrzeug im Zustand inkl. Sonderausstattung ausgeben würde. Aber das ist hier ja absolut nicht der Fall wenn alle Angaben nicht mit berechnet werden.
Sorry langer Text. Ich brauche nur mal Meinungen dazu. Vielleicht auch die eine oder andere Erfahrung.
Danke.
2 Antworten
Erfahrung habe ich keine, aber ich denke, du solltest es auf jeden Fall versuchen, wenn du dadurch noch ein paar Euro rausholen kannst. Lege den Widerspruch allerdings lieber postalisch ein. Nicht per E-Mail!
Meine Idee war es auf den Fehler erstmal per E-Mail morgen hinzuweisen unf die Unterschiede nochmal genauer zu erläutern.
Warum machst du es nicht? Soll ich es für dich tun?
Das hab ich erst gar nicht gelesen, also die Erfahrung bzw. Beruf sorry. Deshalb der Hinweis.
Also ich traue mich das schon das zu schreiben und bin in sowss auch gut. Mich würde ja eher interessieren, ob das überhaupt geht rechtlich gesehen so einen Fehler zu beanstanden. Widersprich geht ja in dem Sinne nur bei Bescheiden. Danke für das Angebot. Habe och eben gar nicht so wahrgenommen
Natürlich geht das. Was meinst du, was ich fast täglich mache?
Also falls ich nicht weiterkomme würde ich gern nochmal mit einer Rückfrage auf Sie zukommen wenn es ok wäre...Vielleicht würde ich auch meinen Text einmal zum drüberlesen weiterschicken. Darf ich das?
Ich habe was vorgeschrieben. Kann ich dir das irgendwie pn schicken? Wollte noch einen Paragraphen raussuchen.
Sehr geehrte Frau …..,
Vielen Dank für die Übersendung des Gutachtens zu meinem Wagen Hyundai I20
(Kennzeichen…., Schadennummer…).
Offensichtlich sind in dem Gutachten bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
grobe Fehler passiert, die ich hier nun einmal genauer benennen und erläutern möchte:
• Die Farbe meines Wagens beträgt…. Nicht …..
• Es wurde eine Berechnung auf Grundlage eines Hyundai i20 blue 1.2 select
durchgeführt. Ich habe jedoch einen Hyundai i20 Trend, welches auch als
solcher in allen versandten Belegen so ausgewiesen ist. Zwischen den beiden
Varianten besteht und bestand auch damals schon ein sehr großer
Preisunterschied, siehe Anlage vom ADAC Wertrechner von
Gebrauchtfahrzeugen im Anhang. Das ist ein Unterschied von 900€. In der
Ausstattung liegen folgende Unterschiede:
➔ Sitzheizung, beheizbares Lederlenkrad ….
In dem vom Sachverständigen verfassten Wertermittlungsgutachten ist lediglich die
Ausstattung des Hyundai i20 select ausgewiesen.
Zusätzlich fehlt der Vermerk über die Sonderausstattung, auf die ich explizit Ihnen
gegenüber nochmal per E-Mail hingewiesen habe und die auch auf der Kaufrechnung
aufgeführt ist. Dazu zählt unter anderem die Klimaautomatikfunktion, Regensensor,
Mittelarmlehne usw….
Diese Ausstattung hat damals 600€ extra gekostet.
Mir wurde der Eingang aller Unterlagen von Ihnen schriftlich bestätigt. Vom technischen
Dienst (Herrn ….) wurde mir dies ebenfalls bestätigt. Jedoch wurde es hier in dem
FaFaldennoch nicht berücksichtigt.
Auch als Kasko-Geschädigter steht mir ein Wiederbeschaffungswert zu, der einem
Ersatzfahrzeug mit gleicher Leistung, Fahrwerten und Ausstattung inkl.
Sonderausstattung entspricht. Da dies hier nicht berücksichtigt wurde, bitte ich dies
nochmal zu korrigieren und einen neuen Wert zu ermitteln für meinen Hyundai I20 Trend
inkl. der Sonderausstattung.
Ich bitte um eine zeitnahe Rückmeldung
Hyundai i20 blue 1.2 select...Hyundai i20 Trend...
Unterschiedliche Typschlüsselnummern? Kann dir der Händler beantworten.
Nicht schreiben: "grober Fehler" ."Fehler" reicht.
Anonsten in Ordnung!
Super. Vielen Dank! Typschlüsselnummer erfrag ich noch. Mega Hilfe!
Blöde Nachfrage....was genau ist die Typschlüsselnummer? HSN/TSN ist gleich
TSN = Typschlüsselnummer. Das wundert mich, dass die gleich ist bei der unterschiedlichen Ausstattung. Aber deswegen ist es noch wichtiger, auf die Ausstattungs-Unterschiede hinzuweisen.
Ja das ist in dem Fsll so. Die ist bei allen 4 Ausstattungsvarianten gleich. Pure (geringste Ausstattung), Select, Trend und Style (höchste Ausstattung). Aber wie ich schrieb. Alle Belege sind wohl eingegangen und es stehen alle Ausstattungsmerkmale drauf. Frag mich nur wie so ein grober Fehler passieren kann. Scheint ja Absicht zu sein in der Hoffnung, dass ich es nocht merke
Scheint ja Absicht zu sein....
Das glaube ich nicht. Eher Dummheit des Sachberarbeiters. Ich könnte Geschichten erzählen...
Nein, ich mach es schon. Andere Idee wäre gleich Rechtsbeistand zu holen. Deshalb auch die Frage an Menschen mit Erfahrungen ob man durch eine einzelne Mail schon erfolg haben kann oder ob wirklich gleich ein Rechtsbeistand geholt werden sollte. Der Fehler hier ist ja offensichtlich und von einem Laien zu erkennen. Und es geht hier auf jeden Fall um mehr als 500€