solange du unter 18 Jahre alt bist dürfen sie das. Dann läuft ja auch der Vertrag nicht auf deinen Namen.
da sollte sie lieber dankbar sein als sich aufzuregen. Die Akut-Psychiatrie für Erwachsene ist wirklich kein Spaß. Ich kenne einige Jugendliche die sich immer über die KJP aufgeregt haben, aber mehrfach dort gelandet sind. Als sie mit 18 dann das erste mal auf der Erwachsenenstation waren haben sie sich die KJP dringend zurück gewünscht.
TVÖD SUE 8 oder 8b in deiner jeweiligen Erfahrungsstufe. Gib es in den TVÖD Rechner ein: Öffentlicher-Dienst.Info - TVöD-SuE - Sozial- und Erziehungsdienst (oeffentlicher-dienst.info)
ja klar, er ist ja die Bezugsperson in der Familie. Es ist alleine deine Entscheidung und die Entscheidung des betroffenen Kindes (in dem Alter)
es geht um ein Schülerpraktikum. Das ist nirgends ausgeschrieben. Du rufst einfach bei Firmen an die dich interessieren und fragst nach.
du schreibst das Kind hat kein Problem mit der Tagesmutter und fühlt sich dort wohl. Somit hat das Kind eigentlich "nur" mit dem Übergang ein Problem. Das passiert vielen Kindern, weil die Abschiedssituation für sie schwer auszuhalten ist. Dabei helfen Übergangsrituale und Übergangsobjekte. Informiere dich mal darüber.
Das Kind dann wieder mit zu nehmen verstärkt das Problem nur, da gebe ich der Tagesmutter absolut recht.
Ich verstehe aber auch gut, dass du die Situation nur schwer aushältst. Immerhin gehst du täglich mit dem Gefühl, dass du deinem Kind etwas ganz schlimmes antust. Aber rational gesehen tust du ihm nichts an, da es ja gerne bei der Tagesmutter ist.
Lass dir da nicht reinreden. Du hast das Recht über deinen Körper vollkommen alleine zu entscheiden. Wenn er keine Kinder will hätte er selbst vorsorgen müssen.
Wenn seine Begründung für den gewünschten Abbruch nur das Geld ist, dann ist das einfach schwach.
Du kannst immer noch darüber nachdenken ob du das Kind wirklich behalten willst. Ein Kind kann man ggf. auch zur Adoption frei geben.
Aber diese Entscheidung musst du ja jetzt noch nicht treffen, jetzt geht es erst mal darum ob du schwanger bleibst oder nicht. Bitte mach nichts von dem du nicht selbst überzeugt bist. Du wirst es dir sonst dein Leben lang vorwerfen.
was sind denn ihre Gründe dafür das du keines bekommst?
ist das Geld der Grund? Dann kannst du lange versuchen sie zu überreden, wo kein Geld ist kannst du auch keines herreden. Dann wäre der Weg das Geld selbst aufzubringen und es vom eigenen Geld zu kaufen.
Ist es die Angst davor das du damit nicht umgehen kannst. Dann helfen Beweise für deine Zuverlässigkeit und genaue Absprachen mit deinen Eltern über deine Nutzung von dem Ding und deren Möglichkeiten dich zu kontrollieren.
Du bekommst weniger Bafög, weil der Unterhalt deiner Eltern steigt. Sie müssen ja nun deine Schwester nicht mehr versorgen. Du musst dich also an deine Eltern wenden. Sollte deine Schwester aber auch eine Ausbildung machen ohne Geld dafür zu bekommen muss das bei der Bafög Kasse angegeben werden.
nein, das ist nicht schlimm. Im Gegenteil, die Psychologin kann so viel besser auf dich eingehen und dir helfen. Eine psychische Krankheit kann man davon überhaupt nicht ableiten. Aber so eine Drucksituation kann natürlich viel bei dir verursacht haben. Leider wirst du durch diese falsche Testung viel falsche Förderung bekommen haben und sicherlich auch in die falsche Schule gegangen sein.
wie alt bist du denn heute? Warum bist du bei der Psychologin. Was befürchtest du das passieren könnte?
Zwangseinweisung geht nur wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt. Wenn du das also nicht willst gefährde weder dich noch Andere.
Bis auf die Dinge die für das entsprechende Alter verboten sind ja. Es gibt auch noch den sogenannten Taschengeldparagraphen, der besagt, dass Kinder und Jugendliche nur im Rahmen ihres Taschengeldes einkaufen dürfen. Man darf ihnen also im Geschäft den Erwerb von teuren Gegenständen verwehren. Sorgeberechtigte dürfen unangemessene Geschäfte ihrer Kinder rückgängig machen, denn Geschäfte von Minderjährigen sind schwebend wirksam.
Unabhängig davon ob du etwas erwerben darfst oder nicht bedeutet das nicht das deine Eltern das gut finden müssen und du es auch behalten darfst. Sie dürfen dir letztendlich alles wegnehmen das du mitbringst. Im Rahmen der Erziehung kann es durchaus für alles Begründungen geben warum das das jetzt gerade nicht haben darfst.
an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören.
wer seinen 14jährigen nicht alleine lassen kann hat in der Erziehung essentiell was falsch gemacht.
Die meisten Kinder kann man für 30-60 Minuten ab 5-7 Jahren gut alleine lassen. Je nachdem wie das individuelle Netzwerk ist ggf. auch länger. Wenn beispielsweise in einem Hochhaus die direkte Nachbarin für das Kind Ansprechpartner ist die das Kind auch gut kennt, dann geht auch schnell mal länger. Oder wenn die Oma in der Einliegerwohnung im gleichen Haus wohnt.
Nein, dazu ist die Einrichtung nicht verpflichtet. Wenn deine Freundin keine eigenen Ressourcen dazu hat kann sie dort um Hilfe bitten oder das Jugendamt um Hilfe bitte. Das hätte dann aber früher passieren müssen als heute wo der Auszugstermin ist. Das Jugendamt kann ggf. ein Taxi oder Umzugsunternehmen (kommt halt drauf an wie viel Zeug sie hat) finanzieren. Aber eben nicht mehr heute.
Der Futterbedarf eines Hundes ist immer nur ein Durchschnitts-Erfahrungswert. Kann aber am eigenen Hund total vorbei gehen. Ich habe mich bei meinem Hund genau an die Fütterungsempfehlung gehalten als ich sie bekam. Das Tier nahm kontinuierlich ab. Inzwischen gebe ich das doppelte der Fütterungsempfehlung und der Tierarzt sagt mir immer noch auf keinen Fall weniger füttern, sie ist sehr dünn. Grundsätzlich hat sie unteres Idealgewicht. Mein Hund bewegt sich aber auch einfach wirklich sehr viel.
Der Hund meiner Freundin nimmt mit der Menge der Fütterungsempfehlung kontinuierlich zu und bekommt weniger und bleibt damit im Idealgewicht.
Lösung 1: versuch doch mal mit dem Tierarzt zu sprechen ob du den Hund vielleicht schon um 7:30 Uhr bringen kannst. Dann gehst du in die Schule und besprichst mit dem Tierarzt, dass du ihn erst nach der Schule holst.
Lösung 2: Du wirst doch irgendjemanden kennen, irgendwelche Freunde haben. Vielleicht können deren Eltern dir in dieser Notlage helfen.
Lösung 3: Schreib eine Anzeige in Kleinanzeigen und such nach einem Helfer der den Hund für dich zum Tierarzt bringt.
was ist denn das für eine Beziehung in der du darüber nachdenkst ihn anzuzeigen.
Nein, das Verhalten ist nicht normal. Aber es ist auch nichts was man anzeigen könnte. Du kannst einfach nur die Konsequenz ziehen und dich trennen.
zunächst einmal, entscheiden bevor du irgendwas angefangen hast ist nicht gut. Lern erst mal die Person kennen die das macht und hör dir erst mal an was die leisten kann. Und dann denk doch nicht darüber nach ob das eine oder das andere richtig ist. Sondern vielleicht ist auch beides zusammen gut. für dich. Es darf also auch ein Und werden.
Diese Tiere sind Qualzuchten, sie leiden unter ständigen Kopfschmerzen und haben eine eingeschränkte Atmung. Das wird mit zunehmendem Alter des Tieres immer mehr zum Problem und zur Belastung für das Tier.
Geh trotzdem zum Tierarzt. Wenn der aktuelle Tierarzt nichts macht, dann wechsele den Tierarzt.
Und auf dich selbst bezogen. Hast du deine ADHS Medikation selbst erhöht, ohne das ein Arzt das angewiesen hat? Dann solltest du das lassen. Außerdem sollte die Erhöhung der Medikation zu besserer und nicht zu schlechterer Konzentration führen.