Mit 17 die Schule abbrechen nach 11 Jahren Schule?

4 Antworten

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur davon abraten. Ich empfehle Dir die Schule so wie es geplant ist fertig zu machen. Denn später können Lebensereignisse dazu kommen, die dich von dem Ziel weiter trennen. Ich habe das mal gemacht und hatte später echt mehr Probleme mit dem Lernen da ich raus war aus der Schule.Das hat doppelt so lange gedauert wie bei den jüngeren Mitschülern mit dem Lernen.

M45

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe schon viele unterschiedliche Sachen beruflich gemacht

Unter 18 darfst du nicht abbrechen du hast Schulpflicht. Bürgergeld wirst du ebenfalls nicht bekommen. Dein Kindergeld entfällt ebenfalls wenn du 18 bist und keine Schule oder Ausbildung besuchst.

Aber es steht dir natürlich frei die Schule abzubrechen. Du könntest natürlcih einfach beides tun. Schule frisst ja nun nicht so viel Zeit. Da bleiben locker 5 Stunden am Tag über für dein Musik Zeug und am Wochenende hast du ja auch nochmal locker 20 Stunden.


Isuzu189  06.09.2024, 09:12

In BW darf man u18 die Schule verlassen, Schulpflicht sind nur 5 Jahre an einer weiterführenden Schule.

Osterkarnigel  06.09.2024, 09:16
@Isuzu189 Der Relevante teil kommt im dritten Absatz. Er kann nicht nichts tun. Unter 18 wird er etwas tun müssen.Aber Sei es wie es wolle, ob nun mit 17 oder 18 die Idee die Schule ohne Abschluss zu verlassen ist im allgemeinen nicht zu empfehlen. Im Besonderen wird er keine Staatliche hilfe bekommen. bzw. Kindergeld entfällt dann sobald er 18 wird.Baden-Württemberg

Beginn: Kinder, die bis zum 30.9. des Jahres sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Kinder, die zwischen 1.10. des Jahres und dem 30.6. des Folgejahres sechs Jahre werden, können ohne weiteres eingeschult werden.

Dauer: 9 Jahre Vollzeitschulpflicht, jedoch mindestens fünf in einer weiterführenden Schule; wird in dieser Zeit kein Abschluss erreicht, kann die Schulpflicht um ein Jahr verlängert werden.

Regelung zur Berufsschulpflicht: Die Pflicht endet am Ende des Schulhalbjahres, in dem der 18. Geburtstag erreicht wurde. Wird vor dem Ende der Schulpflicht eine Ausbildung begonnen, sind die Schüler bis zum Ende der Ausbildung berufsschulpflichtig.

Aber sei es

  • Abbrechen kannst du mit Erlaubnis in BW
  • Bürgergeld erhälst du aber natürlich nicht
  • Kindergeld entfällt dann mit 18 auch

So, wie Du das planst, ist das rechtlich nicht erlaubt. Such mal nach «Schulpflicht Baden Württemberg». Da findest Du unter anderem das:

https://www.service-bw.de/zufi/lebenslagen/5000836

Du könntest auch schwer krank sein und Deinen Kopf unter dem linken Arm tragen, dieser Absatz macht für Dich und Deine Eltern klar, wo der Hammer hängt. Kommt gefälligst nicht auf dumme Gedanken.

Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, können der Schule zwangsweise zugeführt werden. Diese Maßnahme wird von der für den Wohn- oder Aufenthaltsort des Schulpflichtigen zuständigen Polizeibehörde durchgeführt. Die Erziehungsberechtigten bzw. diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, haben für die Erfüllung der Schulpflicht Sorge zu tragen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die zuständige obere Schulaufsichtsbehörde ein Zwangsgeld festsetzen.

In einigen Bundesländern gilt: Wer mehr als ein halbes Jahr seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, unterliegt nicht der Schulpflicht.

Gruß Matti