Mit 17 die Schule abbrechen nach 11 Jahren Schule?
Hallo, ich frage mich ob ich nach 11 Jahren die Schule abbrechen kann oder würde es da irgendwelche Probleme geben? Anfang nächstes Jahr werde ich 18 und die Erlaubnis meiner Eltern hab ich auch schon bekommen. Ich wohne in Baden-Württemberg falls das eine Rolle spielt.
Natürlich möchte ich nicht nichts machen deswegen hab ich mir überlegt dass ich Bürgergeld beantrage und mich erstmal darauf konzentriere mich in mein Hobby (Musikproduktion) zu verbessern. Nach 1 Jahr würde ich dann meinen Abschluss nachholen und mir danach eine passende Ausbildung suchen.
Ich bin gespannt auf deine Meinung
4 Antworten
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur davon abraten. Ich empfehle Dir die Schule so wie es geplant ist fertig zu machen. Denn später können Lebensereignisse dazu kommen, die dich von dem Ziel weiter trennen. Ich habe das mal gemacht und hatte später echt mehr Probleme mit dem Lernen da ich raus war aus der Schule.Das hat doppelt so lange gedauert wie bei den jüngeren Mitschülern mit dem Lernen.
M45
Unter 18 darfst du nicht abbrechen du hast Schulpflicht. Bürgergeld wirst du ebenfalls nicht bekommen. Dein Kindergeld entfällt ebenfalls wenn du 18 bist und keine Schule oder Ausbildung besuchst.
Aber es steht dir natürlich frei die Schule abzubrechen. Du könntest natürlcih einfach beides tun. Schule frisst ja nun nicht so viel Zeit. Da bleiben locker 5 Stunden am Tag über für dein Musik Zeug und am Wochenende hast du ja auch nochmal locker 20 Stunden.
Beginn: Kinder, die bis zum 30.9. des Jahres sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Kinder, die zwischen 1.10. des Jahres und dem 30.6. des Folgejahres sechs Jahre werden, können ohne weiteres eingeschult werden.
Dauer: 9 Jahre Vollzeitschulpflicht, jedoch mindestens fünf in einer weiterführenden Schule; wird in dieser Zeit kein Abschluss erreicht, kann die Schulpflicht um ein Jahr verlängert werden.
Regelung zur Berufsschulpflicht: Die Pflicht endet am Ende des Schulhalbjahres, in dem der 18. Geburtstag erreicht wurde. Wird vor dem Ende der Schulpflicht eine Ausbildung begonnen, sind die Schüler bis zum Ende der Ausbildung berufsschulpflichtig.
Aber sei es
- Abbrechen kannst du mit Erlaubnis in BW
- Bürgergeld erhälst du aber natürlich nicht
- Kindergeld entfällt dann mit 18 auch
So, wie Du das planst, ist das rechtlich nicht erlaubt. Such mal nach «Schulpflicht Baden Württemberg». Da findest Du unter anderem das:
https://www.service-bw.de/zufi/lebenslagen/5000836
Du könntest auch schwer krank sein und Deinen Kopf unter dem linken Arm tragen, dieser Absatz macht für Dich und Deine Eltern klar, wo der Hammer hängt. Kommt gefälligst nicht auf dumme Gedanken.
Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, können der Schule zwangsweise zugeführt werden. Diese Maßnahme wird von der für den Wohn- oder Aufenthaltsort des Schulpflichtigen zuständigen Polizeibehörde durchgeführt. Die Erziehungsberechtigten bzw. diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, haben für die Erfüllung der Schulpflicht Sorge zu tragen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die zuständige obere Schulaufsichtsbehörde ein Zwangsgeld festsetzen.
In einigen Bundesländern gilt: Wer mehr als ein halbes Jahr seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, unterliegt nicht der Schulpflicht.
Gruß Matti
In BW darf man u18 die Schule verlassen, Schulpflicht sind nur 5 Jahre an einer weiterführenden Schule.