Minijob Lohnfortzahlung?
Ich habe einen Minijob im Einzelhandel und verdiene, wenn ich auf meine Stunden komme bis zu 520€ im Monat. Mein Problem ist jetzt, dass ich drei Tage krank war und somit 14 Stunden verloren habe. Mein Arbeitgeber hat in seinem Stundenzettel pro Tag nur eine Stunde bezahlt angerechnet, obwohl ich einen Arbeitunfähigkeitsschein abgegeben habe. Stimmt das so?
3 Antworten
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Mein Arbeitgeber hat in seinem Stundenzettel pro Tag nur eine Stunde bezahlt angerechnet, obwohl ich einen Arbeitunfähigkeitsschein abgegeben habe. Stimmt das so?
Nein, das stimmt so nicht.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz sagt im § 4 Abs. 1 dass dem AN bei Krankheit das Entgelt zusteht, das er erhalten hätte, hätte er gearbeitet.
Deine Arbeitszeit stand fest und Du bist krank geworden. Dein AG hat Dir entsprechend genau diese Stunden zu bezahlen, für die Du eingeteilt warst.
Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip. Durch Krankheit können keine Minusstunden entstehen und man muss auch nicht "nacharbeiten".
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Relevant ist nur, dass Du schon mindestens vier Wochen dort arbeitest. Der AG muss erst nach dieser Zeit Entgeltfortzahlung leisten
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Nein, denn nach dem Lohnausfallprinzip musst du bei einer Erkrankung so gestellt werden, wie wenn du gearbeitet hättest.
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Daß Du Anspruch auf Lohnfortzahlung für die vierzehn Stunden hast.
Ärztliche attestierte Arbeitsunfähigkeit vorausgetzt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Einen Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hast Du bei einem Minijob nur, wenn zum Zeitpunkt Deines Erkrankungsbeginns bereits ein konkreter Schichteinsatzplan bestand, bzw. Dein Arbeitsvertrag grundlegend fest bestimmte Arbeitstage mit jeweils fest vorgeplanten Tagesarbeitszeiten vorsah.
Bei grundlegend schon "variabel" vereinbarten Verträgen mit flexibler Arbeitszeit ohne feste Arbeitstage und regelmäßig z.B. wöchentlich rechtzeitig vorgenannten Schichtplänen sähe das ganze ansonsten in der Berechnung etwas anders Richtung Durchschnitt aus der vergangenen Monaten aus.
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[...] hast Du bei einem Minijob nur, wenn [...]
Das stimmt nicht ganz.
Anspruch besteht auch dann, wenn es keinen Dienstplan oder keine festgelegten Arbeitszeiten gibt, der Arbeitnehmer aber regelmäßig/gewöhnlich eine bestimmte Stundenzahl arbeitet, für die er dann bei Arbeitsunfähigkeit auch zu bezahlen ist.
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Schrieb ich aber bereits:
Bei grundlegend schon "variabel" vereinbarten Verträgen mit flexibler Arbeitszeit ohne feste Arbeitstage und regelmäßig z.B. wöchentlich rechtzeitig vorgenannten Schichtplänen sähe das ganze ansonsten in der Berechnung etwas anders Richtung Durchschnitt aus der vergangenen Monaten aus.
;-)
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Schrieb ich aber bereits
Nein.
Denn das, was Du schreibst - der Verweis auf den Durchschnitt -, betrifft nicht meine Aussage!
Wenn also z.B. ein Arbeitnehmer an einem bestimmten Tag üblicherweise 7 Stunden arbeitet, dann ist er bei Arbeitsunfähigkeit an diesem Tag auch dafür zu bezahlen - auch ohne Dienstplan oder vertragliche Festlegung.
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Deine Aussage bezieht sich aber halt auch nicht auf den Inhalt meiner gesamten Antwort. Also, bitte die Kirsche dann mal am Baum lassen.
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Meine Aussage bezieht sich - wie erkennbar - auf den ersten Absatz Deiner Antwort.
Dort nennst Du zwei Situationen, in denen Anspruch auf Bezahlung einer bestimmten Stundenzahl bei Arbeitsunfähigkeit vesteht: Dienstplan und vertraglich vereinbarte Stundenzahl.
Und ich habe beschrieben, wann außerdem noch dieser Anspruch besteht.
Im Übrigen (was mir gerade erst auffällt) hat das nichts speziell mit einem Minijob zu tun, wie Du sagst, sondern das gilt generell für ein Arbeitsverhältnis.
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Meine Aussage bezieht sich - wie erkennbar - auf den ersten Absatz Deiner Antwort.
Nur weil Dir meine Gliederung der Antwortführung nicht passt, lasse ich mir keine Falschangaben von Dir vorwerfen.
Dort nennst Du zwei Situationen, in denen Anspruch auf Bezahlung einer bestimmten Stundenzahl bei Arbeitsunfähigkeit vesteht: Dienstplan und vertraglich vereinbarte Stundenzahl.
Richtig, und dieses auch ganz bewusst ohne genaue Kenntnis der in der Fragestellung noch unbekannten Detailvereinbarungen. Solch eine Antwort kann in einem Thread halt genau zielgerichtet zu genaueren Detailangaben in der Ursprungsfrage führen.
Im Übrigen (was mir gerade erst auffällt) hat das nichts speziell mit einem Minijob zu tun, wie Du sagst, sondern das gilt generell für ein Arbeitsverhältnis.
nun komme doch rein aus langeweile nicht schon wieder von Hölzchen auf Stöcksken gegen mich, weil Du gerade niemand anderes hast zum stänkern.
Das ganze ergibt sich doch je nach Konstellation grundlegend aus den Gesetzen entsprechend der individuell vereinbarten Vertragsbedingungen. Ich habe hier lediglich die längst schon gängige Möglichkeit "höchstflexibler" Verträge nachgereicht statt schöner Verträge alter Zeiten mit planbaren Arbeitszeiten.
Damit beende ich hier, und Du vermutlich sachdienlich jetzt auch.
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Nur weil Dir meine Gliederung der Antwortführung nicht passt, lasse ich mir keine Falschangaben von Dir vorwerfen.
Erstens hat das überhaupt nichts mit einer Gliederung zu tun.
Zweitens unterstelle ich Dir keine "Falschangaben". Ich habe lediglich die von Dir genannten Fälle für die Bezahlung einer bestimmten Stundenzahl um einen wichtigen und häufigen weiteren Fall ergänzt.
Drittens ist Deine Beschränkung auf Minijob-Verhältnisse schlicht und einfach nicht zutreffend.
Es bestätigt sich aber mein Verdacht aufgrund Deiner mitunter "speziellen" Formulierungskünste und dem Erheben von "Vorwürfen", die völlig unsinnig sind: Du warst vor diesem Account schon unter mehreren anderen Accounts hier unterwegs! Da hatten wir aus genau diesen Gründen auch oft "unseren Spaß" ... 😜
Ist dabei relevant wie lange ich da schon arbeite?