Minijob als Schüler trotz Jobcenter?


27.08.2024, 11:46

Ich habe Aktuell das hier dazu gefunden. Könnte das jemand jetzt genauer erklären, weil es dort mal so mal so steht:

4 Antworten

Wenn Du unter 25, Schüler, Azubi oder Stundent bist, darfst Du seit Juli 2023 bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto verdienen, ohne das es auf deinen Bedarf angerechnet wird.

Läge das Bruttoeinkommen höher als die Minijobgrenze, gelten darüber hinaus weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, die dann noch zum erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze dazu kämen.

Der Freibetrag wird dann theoretisch vom Nettoeinkommen oder Vergütung in Abzug gebracht und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen, welches dann mit dem Kindergeld von derzeit 250 Euro auf deinen Bedarf angerechnet würde.

In den Ferien dürfen Schüler in einem Ferienjob sogar unbegrenzt verdienen.


anonym43514 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 21:10

verstehe das vorletzte nicht ganz😅 Also wird da nichts abgerechnet? Verstehe dann irgendwie nicht, warum meine Familienhelferin immer sagt, dass die das anrechnen.

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isomatte  26.08.2024, 22:07
@anonym43514

Wie schon erklärt, wenn Du unter 25 bist, Schüler, Azubi oder Stundent, darfst Du seit Juli 2023 bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf deinen Bedarf als Einkommen angerechnet wird.

Derzeit bleibt dann also Erwerbseinkommen oder auch eine Vergütung in einer Ausbildung bis zu 538 Euro Brutto gleich Netto ohne Anrechnung auf deinen Bedarf.

In den Ferien dürfen Schüler in einem Ferienjob sogar unbegrenzt verdienen.

Ist das Bruttoeinkommen oder die Vergütung höher als die Minijobgrenze, gelten darüber hinaus weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Dann ist deine Helferin wohl nicht auf dem aktuellen Stand !

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anonym43514 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 23:22
@isomatte

Okay danke, hab sie nämlich (Die Vertretung auch) nochmal gefragt und die sind immer noch der Meinung, dass die das mit anrechnen und mir nur ca 180€ übrig bleiben

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isomatte  27.08.2024, 04:33
@anonym43514

Wenn Du meinst das ich hier einen vom Pferd erzähle, dann sollen sie und Du es aus sicherer Quelle selber nachlesen können.

Im Internet einmal eingeben, fachliche Weisungen Paragrafe 11 - 11 b SGB - ll, kommt nämlich direkt vom Jobcenter.

Dann können sie sich noch etwas bilden !

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anonym43514 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 11:47
@isomatte

Ich hab da jetzt mal nachgelesen und bin etwas verwirrt, weil auf einer Seite gesagt wird, dass es nicht angerechnet wird aber dann wo anders wird es schon angerechnet. Falls ich das richtig verstanden habe.
Ich hab das mal gepostet und würde dich bitten, dass einmal anzusehen :)

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isomatte  27.08.2024, 12:56
@anonym43514

Steht gleich auf Seite 61 ganz oben, erhöhter Grundfreibetrag für Kinder unter 25 Jahren auf Erwerbseinkommen für Studenten, Azubis und Schüler von bis zu 520 Euro im Monat.

Ist aber von Juli 2023, die Minijobgrenze wurde 2024 auf 538 Euro Brutto angehoben.

Die Anrechnung unter Berücksichtigung der normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll erfolgt erst ab der Vollendung des 25 Lebensjahres, oder wenn man eine der oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, also kein Schüler, Azubi oder Stundent ist.

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anonym43514 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 13:17
@isomatte

Danke 🙏🏼 Ich hab denen jetzt mal eine Email geschickt und werde morgen in der früh auch direkt mal anrufen.
Weißt du vielleicht wie ich handeln soll, wenn die am Telefon dann sagen, dass das nicht stimmt?

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isomatte  27.08.2024, 14:32
@anonym43514

Dann sollen sie sich die fachlichen Weisungen der Paragrafe 11 - 11 b SGB - ll selber aus dem Internet suchen und es schwarz auf weiß selber lesen.

Bitteschön

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anonym43514 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 11:31
@isomatte

Das gilt auch für eine Arbeitslose Mutter oder? Also wenn niemand in der Familie aktuell arbeitet?

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isomatte  28.08.2024, 11:38
@anonym43514

Du bist doch das Kind unter 25 Jahren, welches noch die Schule besucht.

Aber selbst einer Mutter stünde der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze zu, wenn sie unter 25, Schüler, Azubi oder Stundent wäre.

Natürlich steht dir als Kind unter 25 der erhöhte Grundfreibetrag als Schülerin zu, ob da nun Vater oder Mutter arbeitet oder nicht spielt da keine Rolle.

Ihr bezieht Leistungen nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter, demnach gelten auch die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, in deinem Fall dann der erhöhte Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto.

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anonym43514 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 11:44
@isomatte

Ich habe da gerade angerufen, aber leider war sie nicht mehr die Sachbearbeiterin von uns. Sie meinte aber, dass das so ist als Schüler, aber grundsätzlich wird ein Minijob angerechnet und man muss schauen wie viele Stunden das sind und ich muss jetzt nur die zuständige Sachbearbeiterin anrufen, die aber leider nicht im Büro ist und sie muss das irgendwie anschauen/berechnen.
Verstehe aber jetzt nicht ganz, ob sie dem zugestimmt hat oder nicht.

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isomatte  28.08.2024, 12:07
@anonym43514

Da muss keiner zustimmen, außer deine Eltern, da Du noch minderjährig bist.

Sicher wird im Normalfall Erwerbseinkommen oder auch sonstiges Einkommen wie z.B. Kindergeld auf den Bedarf angerechnet.

Auf Erwerbseinkommen gelten im Regelfall die normalen Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll, da blieben bei 538 Euro Brutto gleich Netto im Monat 187,60 Euro an Freibetrag.

Der würde dann von den 538 Euro Brutto gleich Netto theoretisch abgezogen und 350,40 Euro als anrechenbares Nettoeinkommen vom Leistungsanspruch abgezogen.

Da Du aber noch unter 25 bist und eine der genannten Voraussetzungen erfüllst, hast Du auf Erwerbseinkommen den erhöhten Grundfreibetrag bis zu 538 Euro Brutto gleich Netto.

Würde das Bruttoeinkommen höher als die Minijobgrenze liegen, kämen noch weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Wenn deine Eltern also nichts dagegen haben, kannst Du auch einen Minijob machen, sie müssen es nur vor Beginn der Beschäftigung dem Jobcenter melden und wenn Du dann den Arbeitsvertrag hast diesen in Kopie beim Jobcenter nachreichen.

Wann Du deinen Lohn bekommst und wie hoch der ist wirst Du oder die Eltern auch nachweisen müssen, nur wird halt bei dir bis zu 538 Euro Brutto gleich Netto vom Erwerbseinkommen dann nichts auf deinen Bedarf angerechnet.

Wenn Du dein Erwerbseinkommen Brutto gleich Netto aufs Konto bekommen möchtest, musst Du dich beim Arbeitgeber vorher schriftlich von der Zuzahlung zur Rentenversicherung befreien lassen.

Sonst würdest Du um die 20 Euro weniger an Lohn aufs Konto überwiesen bekommen.

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anonym43514 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 12:17
@isomatte

Ich habe die zuständige Sachbearbeiterin angerufen und sie hat es bestätigt, dass ich problemlos und anrechnungsfrei einem Minijob nachgehen kann. Bin jetzt so so glücklich und entspannt, ein großes Dankeschön 🙏🏼

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Es gab dieses Jahr schon eine Gesetzesänderung. Seither dürfen minderjährigen Schülerinnen mit Bürgergeld einen Nebenjob nachgehen und es wird NICHTS abgezogen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Agamemnon712  27.08.2024, 06:04

Das ist nicht korrekt.

Vielmehr wurde der Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen für bürgergeldbeziehende Schüler, Azubis und Studenten unter 25 erhöht.

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anonym43514 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 21:11

Wissen Sie dann eventuell, warum meine Familienhelferin dann der Meinung ist, dass die das doch mitanrechnen? Bzw. Haben sie die Quelle davon?

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SkR1997  26.08.2024, 21:18
@anonym43514

Das war die alte Gesetzeslage. Vermutlich hat sie die Neuregelung nicht mitbekommen.

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isomatte  26.08.2024, 19:46

Die Änderung gab es schon im Juli 2023 und gilt nicht nur für minderjährige Kinder, sondern der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen gilt für Kinder unter 25, die Schüler, Azubi oder Stundent sind.

Bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto wird gar nichts auf den Bedarf des Kindes angerechnet, liegt das Bruttoeinkommen höher als die Minijobgrenze, gelten darüber hinaus weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Schüler dürfen in einem Ferienjob in den Ferien sogar unbegrenzt verdienen und nicht nur mehr.

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Als bürgergeldbeziehender Schüler unter 25 darfst Du aktuell den Minijobverdienst ohne Anrechnung behalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Ich nehme an du bist Schülerin! In diesem Fall kann man bis zur Minijob-Grenze und unter 25 Jahren, anrechnungsfrei hinzuverdienen. In den Ferien sogar unbegrenzt. Das gilt aber nur für Schüler, Studenten und Azubis bis zum 25. Lebensjahr


anonym43514 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 17:59

Jap ich bin Schülerin, aber laut der Familienhelferin die grad da ist und sie in Google geguckt hat, meinte sie, dass die das anrechnen.

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herzilein35  26.08.2024, 18:00
@anonym43514

Nein seit Juli 23 wird das nicht mehr angerechnet. Das ist eine weitere positive Änderung beim Bürgergeld

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herzilein35  26.08.2024, 18:05
@anonym43514

Achja auch wenn der Minijob als Schüler bis zur Minijob-Grenze nicht angerechnet wird, muss dieser trotzdem dem Jobcenter gemeldet werden.

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